Dienstag, 29. Mai 2012

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Rundfunkempfangsgerät

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Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).

Rundfunkempfangsgeräte

Verschiedene historische Rundfunkempfänger

Die "klassischen" Geräte

Sonstige Geräte

eine Auswahl:

Abgrenzung

Keine Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sind

weil sie das Fernsehsignal ohne ein zusätzliches Empfangsgerät nicht sichtbar machen können. Bei einer Kombination aus DVB-S- oder DVB-T-Empfangsgerät und daran angeschlossenem analogen Fernsehgerät ist der DVB-Empfänger das eigentliche (gebührenpflichtige) Rundfunkempfangsgerät; der Fernseher ist hier nur als Monitor zu sehen.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Radio receivers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Diese Seite wurde zuletzt am 16. November 2011 um 15:44 Uhr geändert.

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