Dienstag, 29. Mai 2012

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Süddeutsche Ratsverfassung

Als Süddeutsche Ratsverfassung wird das im Laufe des 19. Jahrhunderts in Bayern, Baden und Württemberg entstandene Kommunalverfassungssystem bezeichnet. Es ist in seiner Kompetenzzuordnung dualistisch geprägt. Hauptorgan ist der Gemeinderat. Zweites Organ ist der direkt gewählte Bürgermeister, dem es eine sehr starke Stellung einräumt. Es ist der seit der Wiedervereinigung wichtigste von vier Typen von Kommunalverfassungssystemen geworden.

In der Grundform (die in Bayern, Baden-Württemberg, seit 1993 in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt und - mit Modifikationen - seit 1994 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, seit 1996 in Niedersachsen, seit 1998 in Schleswig-Holstein und seit 1999 in Mecklenburg-Vorpommern gilt) wird der Bürgermeister von der Bevölkerung direkt gewählt, er führt den Vorsitz im Gemeinde- bzw. Stadtrat (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie die größeren Gemeinden in Schleswig-Holstein, hier ist er nicht gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates), ist sowohl Leiter der Gemeindeverwaltung als auch beamtenrechtlich oberste Dienstbehörde der Beamten der Gemeinde, er ist ebenfalls oberster Repräsentant der Kommune. Ihm gegenüber steht der ebenfalls von den Bürgern der Gemeinde gewählte Gemeinde- bzw. Stadtrat als Hauptorgan, das seinerseits beratende und beschließende Ausschüsse bildet. In der Regel werden diese vom Bürgermeister selbst geleitet, der allerdings sich vertreten lassen kann.

Abweichend davon wählt der Gemeinderat in Brandenburg einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen und wählt Beigeordnete, die unter dem Bürgermeister die Verwaltung leiten. Alternativ zur Regelung in Brandenburg bleibt es in Thüringen dem Gemeinderat freigestellt, einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen zu wählen (dann steht dieser und nicht der Bürgermeister dem Rat vor).

Literatur

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Diese Seite wurde zuletzt am 16. Januar 2012 um 13:18 Uhr geändert.

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