Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich die fünf Wirtschaftsweisen genannt, ist ein Gremium, das im Jahr 1963 eingeführt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die periodische unabhängige Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts Stellung. Darüber hinaus kann der Sachverständigenrat von der jeweiligen Bundesregierung mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden oder selbst ein Sondergutachten erstatten, wenn auf einzelnen Gebieten eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennbar ist.
Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder sind in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt. Zu den Aufgaben gehören die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Lage und Prognosen für die Zukunft. Die Experten sollen laut diesem Gesetz „Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen“.
Der Rat hat fünf Mitglieder, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Wiederberufungen sind möglich. Jeweils zum 1. März, dem Ende des Ratsjahres, endet die Berufungszeit eines Mitglieds durch die sogenannten rollierende Wahlperioden der Räte.[1]
Traditionsgemäß haben bei der Besetzung je eines der Mitglieder der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft und die Gewerkschaften ein Mitspracherecht.
Mitglieder des Rates sind derzeit:
(in chronologischer Reihenfolge)
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