Der Salzstock Gorleben ist ein Salzvorkommen bei Gorleben, Niedersachsen. Die Lagerstätte steht als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle in der Diskussion. Seit 1986 wurde ein Bergwerk errichtet, um die Eignung des Salzstocks für eine Endlagerung zu erkunden.
Ende 1973 begann die Suche nach einem geeigneten Endlagersalzstock. Geplant war (und ist auch heute noch) ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle in einem Salzstock. Es wurden 24 Salzstöcke betrachtet. Das gleichfalls geplante Nukleare Entsorgungszentrum sollte ebenfalls am Standort des Endlagers gebaut werden. Die Bundesregierung beauftragte die Firma KEWA (Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft) mit der Standortsuche.
Am 1. Juli 1975 schlug die KEWA drei Salzstöcke in Niedersachsen zur näheren Untersuchung vor:
Der Standort Gorleben gehört nicht in diese günstigste Kategorie.[1] Die Untersuchungen der Standorte begannen mit Bohrungen. Im November 1976 forderte die Niedersächsische Landesregierung die Bundesregierung auf, die Untersuchungen an den drei Standorten auszusetzen, bis sie von sich aus einen Standort benannt hat.
Im Februar 1977 benannte die Niedersächsische Landesregierung schließlich den Salzstock Gorleben als einzigen Standort für das Endlager sowie das Entsorgungszentrum. Der Festlegung von Gorleben ging die Arbeit einer Projektgruppe voraus, die innerhalb weniger Monate 140 Salzstöcke untersuchte. Von diesen Salzstöcken blieben vier übrig: Lichtenhorst, Wahn, Mariaglück (Höfer im Landkreis Celle) und Gorleben.
Von diesen wurde Gorleben ausgesucht. Die Auswahlkriterien betrafen unter anderem bisherige Flächennutzung, Besiedlungsdichte, Strahlenschutz und Endlagergeologie. Heute ist festzustellen, dass geowissenschaftliche Argumente nur einen geringen Stellenwert aufwiesen. Anders ist beispielsweise nicht zu verstehen, warum der Salzstock Höfer (Mariaglück), der viel zu klein ist für ein Endlager, bis in die letzte Auswahlrunde gekommen ist. Die letztliche Entscheidung für Gorleben ist nach dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Albrecht vor allem aus strukturpolitischen Gründen zur wirtschaftlichen Entwicklung des damaligen Zonenrandgebietes gefallen.[2] Sicherheitsorientierte geowissenschaftliche Argumente spielten bei der Festlegung auf Gorleben nicht die Hauptrolle.[3] Wie sich der an der Standortauswahl beteiligte Geologe Gert Lüttig erinnert, spielte auch die Nähe zu Morsleben und dem dort im Aufbau befindlichen DDR-Endlager eine Rolle.[4][5]
Die übertägige Erkundung des Standortes Gorleben begann im April 1979 und dauerte bis 1983. Einige ergänzende übertägige Arbeiten wurden nach der Deutschen Wiedervereinigung ab 1992 auf ehemaligem DDR-Gebiet durchgeführt. Bereits gegen die Erkundung richteten sich Protestaktionen von örtlichen Atomkraftgegner, die sich 1979 und 1980 an den Tiefbohrstellen 1002 und 1003 ereigneten. Am 3. Mai 1980 besetzten etwa 5.000 Atomkraftgegner bei Trebel die Tiefbohrstelle 1004, riefen die Republik Freies Wendland aus und errichten ein Hüttendorf, das die Polizei am 4. Juni 1980 räumte.
Die Untersuchungen umfassten hauptsächlich 44 Salzspiegelbohrungen, geophysikalische Untersuchungen, u. a. reflexionsseismische Messungen, hydrogeologische Untersuchungen (rund 500 Aufschluss- und Pegelbohrungen), vier Tiefbohrungen bis ca. 2.000 m in die Randzonen des Salzstocks, zwei Schachtvorbohrungen bis ca. 1.000 m Tiefe zur Bestätigung der ausgewählten Schachtansatzpunkte, ein seismisches Stationsnetz zur Überwachung der Erdbebentätigkeit sowie vielfältige sonstige Untersuchungen, zum Beispiel Langzeit-Pumpversuche, hydrologische Untersuchungen an den Vorflutern und geologische Kartierungen.
Die Erkundungsergebnisse und ihre Bewertung wurden in zwei Berichten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (1983) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (1990) zusammenfassend dargestellt. Trotz der negativen Erkundungsbefunde wurde der Standort Gorleben immer noch als „eignungshöffig“ bezeichnet. Dies gelang durch eine Veränderung der Sicherheitsphilosophie: Die Bedeutung des Deckgebirges als Barriere gegen die Ausbreitung von Radionukliden wurde zurückgenommen und im Gegenzug der Salzstock alleine als entscheidende Barriere angesehen. Auf Grundlage dieser Änderung der Sicherheitsphilosophie wurde mit der untertägigen Erkundung begonnen. Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau - 2009 veröffentlicht - ging die Änderung auf eine direkte Einflussnahme der damals neuen CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl zurück.[6]
1986 begann das Abteufen von Schacht 1, und im Oktober 1996 erfolgte der Durchschlag zwischen den Schächten 1 und 2 auf der 840 m Sohle. Hauptziel der untertägigen Erkundung ist der Nachweis von Steinsalzpartien, die für die Endlagerung benötigt werden. Hierbei sind die Lage und Ausdehnung des Hauptanhydrits und des Kaliflözes Staßfurt bedeutsam, da sie Begrenzungen für endlagergeeignete Bereiche des Salzstocks darstellen. Insbesondere der Hauptanhydrit gilt wegen seiner verbreiteten Kluftbildung als potenzieller Lösungsbringer, über den das Endlager absaufen kann.
Der Erkundungsbereich 1 ist weitgehend aufgeschlossen und untersucht. Dabei führte man umfassende geowissenschaftliche und geotechnische Untersuchungen sowie bergtechnische Messungen und Versuche durch.
In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 wurde neben dem Ausstieg aus der Atomkraftnutzung auch ein Moratorium für das geplante Endlager Gorleben vereinbart. Danach wurde zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen die Erkundung in Gorleben für zehn Jahre (Oktober 2000 bis September 2010) unterbrochen. Die bloßen Erhaltungskosten beliefen sich in dieser Phase auf 22 Millionen Euro jährlich.[7]
Der abschließende Synthesebericht des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde 2005 veröffentlicht. Im Dezember 2006 wies der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel darauf hin, dass er die Erkundung von Gorleben wiederaufnehmen würde, wenn sein Konzept zum Vergleich von Standorten akzeptiert werde.
Nach Behauptung der Frankfurter Rundschau vom Mai 2009 existiert ein internes Papier des Bundesamtes für Strahlenschutz, nach dem „parallel zur Erkundung bereits der Ausbau zum Endlager begonnen“ worden sei.[8] Diese Meldung stieß auf ein breites Echo in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Gegnern eines Endlagers Gorleben. Das Bundesamt für Strahlenschutz verneinte jedoch die Existenz des behaupteten Papiers und führte aus, dass eine Aussage hinsichtlich der Eignung des Salzstocks für eine Endlagerstätte frühestens in 15 Jahren getroffen werden könne.[9]
Zum 1. Oktober 2010 wurde das Erkundungs-Moratorium von Bundesumweltminister Norbert Röttgen aufgehoben.[10]
Die Ergebnisse der übertägigen Untersuchungen wurden in zwei Berichten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (1983) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (1990) zusammenfassend dargestellt. Darin heißt es (PTB 1983): „Eine erste Bewertung des Deckgebirges hinsichtlich seiner Barrierenfunktion für potentielle kontaminierte Grundwässer zeigt, dass die über den zentralen Bereichen des Salzstocks Gorleben vorkommenden tonigen Sedimente keine solche Mächtigkeit und durchgehende Verbreitung haben, dass sie in der Lage wären, Kontaminationen auf Dauer von der Biosphäre abzuhalten.“[11]
Diese Bewertung gilt auch heute noch und wird durch andere negative Standortmerkmale ergänzt, zum Beispiel vorauseilende selektive Subrosion, die Gorlebener Rinne mit Füllung aus mächtigen grundwasserleitenden quartären Sedimenten der Elsterzeit[12], kurze Laufzeiten des Grundwassers von der Salzstockoberseite zur Biosphäre. Die Erwartungen an die Barriere Deckgebirge wurden nicht erfüllt.[13] Nach diesen Erkenntnissen wurde die Bedeutung des Deckgebirges als Barriere gegen die Ausbreitung von Radionukliden zurückgenommen und nur der Salzstock allein als entscheidende Barriere angesehen.
Die bisherigen Ergebnisse der untertägigen Untersuchungen lassen sich nach der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR 1998) wie folgt zusammenfassen:
Mit diesen Ergebnissen für den Erkundungsbereich 1 gilt für die nördliche und südliche Grenze des Hauptsalzes, dass für das Szenario „durchgehender Hauptanhydrit vom Salzspiegel bis zum Erkundungsbereich und somit potenzieller Lösungsbringer“ bisher keine Indizien vorliegen. Eine Eignung von Gorleben kann daraus nicht abgeleitet werden. Insbesondere bei Berücksichtigung der Ergebnisse der übertägigen Erkundung wird der Standort von Vielen als ungeeignet bewertet. Danach sollen die negativen Eigenschaften des Deckgebirges nicht durch gute Eigenschaften des Salzstockes selbst kompensiert werden können.
Das Moratorium diente der Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen. Diese betreffen nicht die Eignung oder Nichteignung von Gorleben, sondern generelle Fragen, die mit der Endlagerung verbunden sind, so zum Beispiel Isolations- und Nachweiszeitraum, Gasentwicklung, Schutzziele und Sicherheitsindikatoren, Mehrbarrierenkonzept, Wirtsgesteine. Nach dem abschließenden Synthesebericht des Bundesamtes für Strahlenschutz sind keine eindeutigen Vor- oder Nachteile eines Wirtsgesteins gegenüber einem anderen festzustellen.[14] Deshalb ist jeder Standort für sich zu prüfen, um ihn gegebenenfalls als relativ besten Standort zu klassifizieren. Dies gilt auch für Gorleben.
Eine vergleichende Standortbewertung wurde vom ehemaligen Bundesumweltminister Gabriel gefordert. Im Koalitionsvertrag 2009 wurde vereinbart, Gorleben weiter bis zu Ende auf seine mögliche Eignung hin zu erkunden.
Auf der anderen Seite stehen die Vertreter, die eine neue Standortsuche mit einem Standortvergleich unter Einbezug von Gorleben fordern. Dies wird als dringend nötig angesehen, um die Auseinandersetzungen um Gorleben zu entschärfen und neue Handlungsoptionen zu eröffnen. Zudem sei eine vergleichende Standortbewertung aus methodischen Gründen notwendig und in vielen Ländern bereits Standard, zum Beispiel in der Schweiz und in Schweden. Nur in Deutschland solle an Gorleben, bei dessen Auswahl sicherheitsorientierte Kriterien keine besondere Rolle gespielt hätten, festgehalten werden.
53.02653888888911.347475
Koordinaten: 53° 1′ 36″ N, 11° 20′ 51″ O
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