Schuldknechtschaft (Obnoxiation) ist eine Rechtsstellung oder Lage, die dadurch entsteht, dass ein Schuldner als Sicherheit für eine Schuld seine persönlichen Dienstleistungen oder diejenigen einer unter seiner Kontrolle stehenden Person verpfändet [und] wenn der [] Wert dieser Dienstleistungen nicht zur Tilgung der Schuld dient oder wenn diese Dienstleistungen nicht sowohl nach ihrer Dauer wie auch nach ihrer Art begrenzt und bestimmt sind.[1]
Schuldknechtschaft ist ein auf Dauer angelegtes, sklavereiähnliches Abhängigkeitsverhältnis, das von einer einseitigen wirtschaftlichen Ausbeutung gekennzeichnet ist, sowie dadurch, dass der Gläubiger allein und willkürlich über die Art und die Dauer der Abhängigkeit entscheiden kann.
Der Codex Hammurabi erwähnt die Schuldknechtschaft in Zusammenhang mit einer Regel, nach der Frau und Kinder des Schuldners nach drei Jahren befreit werden mussten. Bei den Sumerern gab es das sogenannte amargi, einen öffentlichen Schuldenerlass, der dazu führte, dass die Kinder von verschuldeten Familien, so wörtlich „zurück zur Mutter“ gelassen wurden. In der Tora findet sich die Regel, nach der im „Jubeljahr“, im Abstand von 50 Jahren, alle Menschen aus der Schuldknechtschaft entlassen werden. Nach dem Deuteronomium sollen sogar in jedem Sabbatjahr, also alle sieben Jahre, die Sklaven aus der Schuldknechtschaft erlöst werden.
Die Schuldknechtschaft war in der Antike bei den Griechen, Römern, Germanen und in Gallien[2] ein Mittel, Geldschulden einzutreiben (also persönliche Haftung). Der Schuldner wurde wegen nicht gezahlter Geldschulden, insbesondere wenn er sich zur Vermeidung der Schuldknechtschaft zur Zahlung verpflichtet hatte, dem Gläubiger als Sklave, zur Abarbeitung der Schuld, zum Verkauf, selbst mit dem Recht, sich an den Leib des Schuldners zu halten – ihn buchstäblich in Stücke zu hauen – zugesprochen.
In Athen wurde dieses Recht durch Solon im Rahmen der Seisachtheia abgeschafft, in Rom hörte wohl die strengste Form (in partes secanto), wie sie in dem Zwölftafelgesetz festgeschrieben war, schon früh auf. Die Schuldknechtschaft wurde 326 v. Chr. durch das Gesetz "Lex Poetelia Papiria de nexis" abgeschafft.[3]. Erwähnt wird die Schuldhaft aber noch in der Kaiserzeit, wo sie allerdings durch die Zwangsvollstreckung ergänzt wurde.
Die Praxis der Schuldknechtschaft hielt sich bis ins Mittelalter hinein und wurde durch die reine Privathaft und zu Beginn der frühen Neuzeit durch die öffentliche Schuldhaft im Schuldturm ersetzt.
Forced apprenticeship („Zwangslehre“) war eine staatlich sanktionierte Rechtsform in Staaten der USA, die die Sklaverei abgeschafft hatten.
Kamaiya war ein nepalesisches Schuldknechtschaftssystem, das bis zum Ende des 20. Jahrhunderts existierte.
Noch heute ist die Schuldknechtschaft – obwohl weltweit als Form der Sklaverei verboten – in vielen Ländern verbreitet, so in Indien (wo sie als bonded labour bezeichnet wird) oder in Lateinamerika (wo sie peonaje – Knechtschaft – heißt). Sie gilt als die meistverbreitete Form der „neuen Sklaverei“. Ein berühmt gewordenes Opfer der Schuldknechtschaft war der pakistanische Junge Iqbal Masih, der im Alter von vier Jahren als Schuldknecht an eine Teppichmanufaktur verkauft worden war.
Schuldknechtschaft ist in Deutschland verboten und unter Strafe gestellt: § 233 StGB (D) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.
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