Seyran Ateş (phon. [atɛʃ], * 20. April 1963 in Istanbul, Türkei) ist eine Frauenrechtlerin und Autorin türkisch-kurdischer Herkunft,[1] die sich als Rechtsanwältin in Berlin hauptsächlich mit Strafrecht und Familienrecht befasst und sich außerdem in der deutschen Ausländerpolitik engagiert. Seyran Ateş war Mitglied der Deutschen Islamkonferenz und nahm am Integrationsgipfel der Bundesregierung teil.
Wegen gewalttätiger Angriffe und Bedrohungen durch Prozessgegner sowie wegen Anfeindungen von verbandspolitischer Seite gab sie im August 2006 vorübergehend ihre Anwaltszulassung zurück. Im Oktober 2009 teilte der Ullstein Verlag mit, dass sich Ateş nach neuen Morddrohungen und unmittelbarer Gefahr für sie selbst und ihre Familie ganz aus der Öffentlichkeit zurückziehen werde. Seit Sommer 2011 meldet sie sich jedoch wieder zu Wort und wird im Sommer 2012 ihre Anwaltskanzlei wieder eröffnen.[2]
Seyran Ateş, deren Mutter Türkin und deren Vater Kurde ist[3], hat 2003 in ihrem autobiografischen Buch Große Reise ins Feuer - Die Geschichte einer deutschen Türkin die beengten Verhältnisse beschrieben, aus denen sie sich persönlich befreit hat. Der Titel ihres Buches spielt auf ihren Namen an, Seyran heißt ‚Ausflug, Vergnügungsfahrt‘ und Ateş heißt ‚Feuer, Fieber‘. Im Alter von sechs Jahren zog sie zu ihren Eltern nach Berlin-Wedding. Diese waren schon Jahre vorher dorthin gezogen, ohne dass ihre kleine Tochter wusste, wohin sie verschwunden waren. In der sehr kleinen Berliner Wohnung hatte sie die herkömmliche Frauenrolle zu erfüllen. Sie musste ihren Bruder und die Eltern bedienen und durfte nicht alleine das Haus verlassen. Für Ungehorsam wurde sie geschlagen und beschimpft. In der Vorschule blieb sie als einzige Türkin mangels hinreichender deutscher Sprachkenntnis zunächst sozial isoliert. Sie lernte aber sehr schnell Deutsch und gehörte bereits in der 1. Klasse zu den besten Schülern. Mit einer Empfehlung für das Gymnasium ging sie schließlich aus eigener Entscheidung auf eine Gesamtschule und machte im Hinblick auf den Wunsch, Jura zu studieren, das Abitur am Oberstufenzentrum Wirtschaft-Verwaltung-Recht. Auf der Gesamtschule wurde sie zur Schulsprecherin gewählt. Die Entfremdung zwischen repressiver Erziehung und schulischer Anerkennung ertrug sie nicht mehr auf Dauer. Mit 17 verließ sie heimlich das Elternhaus und lebte bis zum Abitur in einer Wohngemeinschaft und bei einer befreundeten Rechtsanwältin.[4]
Zur Finanzierung ihres Jurastudiums an der Freien Universität Berlin arbeitete sie in dem Kreuzberger Treff- und Informationsort für Frauen aus der Türkei TIO für türkische und kurdische Migrantinnen, die sich vor der häuslichen Gewalt in ihren Familien schützen wollten. 1984 erschoss während der Beratungszeit ein Mann eine Klientin und verletzte Seyran Ateş lebensgefährlich.[5] Der Tatverdächtige wurde von ihr und sechs anderen Zeugen identifiziert und später konnte seine Mitgliedschaft in der nationalistischen türkischen Gruppe Graue Wölfe nachgewiesen werden, für die er als Auftragskiller gearbeitet haben soll. Nachdem der Tatverdächtige freigesprochen wurde und bis heute unbehelligt in Berlin-Kreuzberg lebt, warf Ateş den Behörden Ermittlungsfehler und Schlamperei vor.[5] Die Genesung und Heilung von den Folgen des Attentats zog sich über sechs Jahre hin. 1997 legte sie ihr zweites Staatsexamen am Kammergericht Berlin ab und beendete damit erfolgreich ihr Rechtsreferendariat.
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Seyran Ateş wendet sich in der Integrationsdebatte gegen das in ihren Augen gescheiterte Konzept der Multikulturalität und vertritt stattdessen die Idee der Transkulturalität. Sie kämpft mit Vorträgen und Veröffentlichungen gegen das Kopftuch (ungeachtet ihrer teilweise kopftuchtragenden Mutter, die ihren Einsatz unterstützt), gegen Zwangsheirat und Ehrenmorde. Sie setzt sich für mehr aufsuchende Sozialarbeit in Familien mit türkischer und kurdischer Herkunft ein und forderte als erste einen eigenen Straftatbestand gegen Zwangsverheiratung, das Frauen und Männer besser vor Zwangsehen schützt. Sie gehörte zu Unterstützerinnen der Mahnwache für das Ehrenmord-Opfer Hatun Sürücü.
Wegen ihres Engagements für Integration und Gleichberechtigung wurde sie am 21. Juni 2007 in Deutschland von Bundespräsident Köhler mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Am 1. Oktober 2008 erhielt sie vom Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin, Klaus Wowereit, den Verdienstorden des Landes Berlin.
Nach einem Scheidungstermin wurden Seyran Ateş und ihre Mandantin am 7. Juni 2006 von dem geschiedenen Ehemann am Kreuzberger U-Bahnhof Möckernbrücke beleidigt und bedroht, die Mandantin wurde geschlagen, ohne dass einer der Passanten eingegriffen hätte.[6] Es folgten weitere Bedrohungen von anderen Verfahrensgegnern und politischen Gegnern. Im August 2006 gab Seyran Ateş ihre Anwaltszulassung zurück. Sie begründete diesen Schritt mit häufigen Bedrohungen und tätlichen Angriffen durch Verfahrensgegner ihrer Mandantschaft. Sie warf türkischen Verbänden wie etwa der Türkischen Gemeinde zu Berlin und der türkischen Zeitung Hürriyet eine Mitschuld an der „gewalttätigen Stimmung“ vor.[7][8]
Nur indirekt wies sie auch auf einen Mangel an Personenschutz durch die Polizei hin, den sie jedoch nicht ausdrücklich angefordert hatte, wie sie erst später klar stellte. Zugleich gab Ateş bekannt, weiterhin politisch tätig bleiben zu wollen mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Interviews. Hier wäre der Personenschutz gewährleistet. Sie erfuhr Zuspruch von Politikern aller Berliner Landtagsfraktionen, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen am 17. September 2006. Auch von Berliner Anwälten und dem Deutschen Juristinnenbund [9] erhielt Ateş Unterstützung. In ihrem ersten Interview nach ihrer Rückgabe der Anwaltszulassung begründete sie diesen Schritt damit, dass sie nicht so wie Ayaan Hirsi Ali enden wollte. Diese kämpfte in ihrem Land gegen eine Übermacht an und sah sich schließlich zur Emigration gezwungen.[10] Trotz der Hilfsangebote [11] aus Politik (Anwendung des Zeugenschutzprogramms, wie von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) vorgeschlagen) und Justiz (Mitarbeit in Kanzleien) blieb sie zunächst bei ihrem Entschluss.
Nach einem Gespräch mit Vertretern des Berliner Anwaltsvereins (BAV) und mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) stellte Ateş am 11. September 2006 in Aussicht, vielleicht ihre Anwaltstätigkeit 2007 wieder aufzunehmen. Ihre Berufskollegen boten ihr an, ihren Anwaltsberuf zukünftig in einem gemeinschaftlichen Büro einer Anwaltssozietät besser geschützt vor Übergriffen auszuüben. Dieses Angebot wollte sie erst nach einer längeren Phase der Erholung annehmen. Trotz negativer Stimmen aus dem Berliner Senat zum „Fall Ateş“ [12] wurde dieser erneut von mehreren Politikern zu Schutzmaßnahmen aufgefordert.
Am 6. September 2007 nahm Ateş nach einem Jahr wieder ihre Arbeit als Anwältin auf. Zukünftig wolle sie jedoch ohne eine offizielle Anschrift ihre Mandantinnen betreuen. Zwar wisse sie nicht, wie lange sie noch in Deutschland arbeiten könne, doch werde sie von der öffentlichen Debatte geschützt.[13]
Im Sommer 2012 wird sie ihre Anwaltskanzlei wieder eröffnen, um vor allem hilfesuchenden Frauen wieder als Anwältin zur Verfügung zu stehen.
Am 19. Oktober 2009 berichtete Deutschlandradio Kultur unter Berufung auf den Ullstein Verlag, dass sich Ateş ganz aus der Öffentlichkeit zurückziehen werde. Der Grund für diesen Schritt seien Morddrohungen, die sie nach dem Erscheinen ihres jüngsten Werks Der Islam braucht eine sexuelle Revolution erhalten habe. Laut Verlag befanden sich Ateş und ihre Familie damals in unmittelbarer Gefahr.
Am 15. Februar 2012 hat Ates beantragt, aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.[14] Nach eigenen Angaben sei ihr dieser Schritt persönlich und politisch nicht leicht gefallen, zumal sie damit ihre Ansichten zur doppelten Staatsgehörigkeit neu überdenken müsse.
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