Siegfried Buback (* 3. Januar 1920 in Wilsdruff, Amtshauptmannschaft Meißen, Sachsen; † 7. April 1977 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Vom 31. Mai 1974 bis zu seinem Tod amtierte er als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seine Ermordung durch Mitglieder der Rote Armee Fraktion wird gemeinhin als Auftakt des Terrorjahres 1977 betrachtet, das im Deutschen Herbst gipfelte.
Buback studierte Jura an der Universität Leipzig und bestand 1941 die erste juristische Staatsprüfung. Am 11. April 1940 beantragte Buback seine Parteimitgliedschaft in der NSDAP, welche am 1. Juli 1940 bestätigt wurde (Mitgliedsnummer 8179469). [1][2][3]
Er kehrte 1947 aus Kriegsgefangenschaft zurück und legte 1950 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt. Er gehörte nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft keiner politischen Partei an und galt als hervorragender Jurist. Seine Karriere begann 1950 mit einer Anstellung als Assessor in Niedersachsen. 1953 wurde er dort Staatsanwalt, 1959 Erster Staatsanwalt. Nach seinem Wechsel zur Bundesanwaltschaft wurde er dort 1963 Oberstaatsanwalt und 1971 Bundesanwalt. Bei der Bundesanwaltschaft arbeitete er überwiegend für die Abteilung Landesverrat und war dort schon vor seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt für die Fahndungen nach führenden RAF-Terroristen der ersten Generation verantwortlich.
Bundesweite Bekanntheit erlangte Buback zum ersten Mal 1962, als er die Ermittlungen gegen den Spiegel und seinen Herausgeber Rudolf Augstein wegen Landesverrats leitete (→Spiegelaffäre). Der 1967 erfolgte Diebstahl einer Sidewinder-Rakete vom NATO-Flugplatz Zell bei Neuburg an der Donau konnte von Buback 1970 aufgeklärt werden (→Manfred Ramminger).[4] Buback fasste 1969 in einem aufsehenerregenden Fall nach monatelanger, zunächst hoffnungslos erscheinender Suche die Soldatenmörder von Lebach und war führender Ermittler in der Guillaume-Affäre, die 1974 zum Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt führte.
Am 31. Mai 1974 wurde Buback zum Nachfolger von Generalbundesanwalt Ludwig Martin berufen und in dieser Funktion mit der Aufklärung und Ahndung der Taten der Rote Armee Fraktion betraut, zu deren Opfer er dann selbst wurde. Sein Nachfolger im Amt des Generalbundesanwaltes wurde Kurt Rebmann.
Am 7. April 1977 saß Siegfried Buback auf dem Beifahrersitz seines Dienstwagens. Auf dem Fahrersitz saß sein Fahrer Wolfgang Göbel, auf dem Rücksitz Georg Wurster, der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Göbel war damals 30 Jahre alt, Georg Wurster 43 Jahre. Sie waren auf dem Weg von Bubacks Wohnung in Neureut zum Bundesgerichtshof. Der Mercedes wartete an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße (heutige Willy-Brandt-Allee) und Moltkestraße (⊙49.014178.39824) an einer roten Ampel. Rechts neben ihnen hielt ein Motorrad, Typ Suzuki GS750, mit zwei Personen, die olivgrüne Integralhelme trugen. Ohne von der Sitzbank abzusteigen, feuerte eine der Personen aus einem halbautomatischen Gewehr vom Typ HK 43 (Kaliber 5,56 x 45 mm NATO) fünfzehn Schüsse auf den Mercedes ab. Alle drei Männer im Pkw wurden getroffen. Als der Fuß des Fahrers vom Bremspedal rutschte, rollte der Wagen mit Automatikgetriebe im Standgas an und fuhr einige Meter weit, bevor er gegen einen Pfosten stieß. Die Polizisten, die als Erste zum Ort des Geschehens kamen, glaubten daher zunächst an einen gewöhnlichen Verkehrsunfall. Buback und Göbel starben noch am Tatort, Wurster erlag am 13. April seinen Verletzungen. Zu der Tat bekannte sich kurz darauf ein „Kommando Ulrike Meinhof“.
Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte in seiner Rede bei der Trauerfeier für Siegfried Buback: „Er war ein harter Kämpfer für das Recht, für die demokratische Grundordnung, für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüsse hier in Karlsruhe zielten aber nicht nur gegen den Generalbundesanwalt, der die zusammengeschmolzene Truppe der Terroristen nicht zur Ruhe kommen ließ, sondern sie sollten dem Rechtsstaat überhaupt gelten.“
In einer Bekanntmachung der sogenannten Revolutionären Zellen in der Zeitschrift Revolutionärer Zorn vom Mai 1977 äußerte ein Teil der linksradikalen Szene seine Meinung zu der Ermordung:
„Es traf Buback genau im richtigen Augenblick. Damit ist der Mythos von der Unverletzlichkeit des Polizeistaates ins Wanken gekommen. […] Deswegen finden wir die Hinrichtung des obersten Staatsschützers zu diesem Zeitpunkt richtig – besonders für die in den Knästen kämpfenden Genossen. Wir freuen uns zusammen mit vielen legalen und illegalen Genossen über diese gelungene Aktion!“
Mit den Gefangenen sind die zu dieser Zeit in Stuttgart-Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen Baader, Ensslin und Raspe gemeint.
Anlässlich des Attentats schrieb 1977 ein anonymer Student unter dem Pseudonym Göttinger Mescalero einen Text, in dem er zwar derartige Morde ablehnte, jedoch auch seine eigene spontane Reaktion auf den Tod von Buback als „klammheimliche Freude“ beschrieb. Dieser Text wurde Gegenstand mehrerer Strafverfahren und heftiger öffentlicher Diskussionen.
Bislang wurden folgende Personen als Täter verurteilt, was aber durch neue Veröffentlichungen in Frage gestellt wird[5]: Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Wer allerdings auf dem Motorrad saß und wer die Todesschüsse abgab, ist bis heute unbekannt.[6] Im Jahr 2010 begann, maßgeblich veranlasst[7] durch die Nachforschungen und Veröffentlichungen des Sohns Michael Buback (siehe unten), ein erneutes Strafverfahren gegen Verena Becker.[8]
Bereits am 17. April 2007 hatte Michael Buback einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht, in dem er schrieb, dass sich bei ihm ein Informant gemeldet habe. Dieser habe ihm glaubhaft versichert, dass weder Christian Klar noch Knut Folkerts und Günter Sonnenberg die Schützen gewesen seien. Nach Aussagen anderer RAF-Angehöriger wäre Folkerts sogar zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt nicht am Tatort gewesen, Sonnenberg habe dem Informanten zufolge das Motorrad gefahren.[5][9] Knut Folkerts soll den Fluchtwagen in die Niederlande gefahren haben und könnte, obwohl er nicht am Tatort gewesen ist, des gemeinschaftlichen Mordes schuldig sein. Der Spiegel berichtete am 21. April 2007 in seiner Online-Ausgabe, dass Buback von Stefan Wisniewski ermordet worden sei. Dies habe bereits in den 1980er Jahren Verena Becker berichtet.[10] Da Mord nach deutschem Strafrecht nicht verjährt (§ 78 Abs. 2 StGB), wurde auf Grund des Bestehens eines Anfangsverdachts gegen Wisniewski am 25. April 2007, 30 Jahre nach der Tat, ein Ermittlungsverfahren (§ 160 StPO) wegen Mordverdachts eingeleitet, am 27. August 2009 ebenso gegen Verena Becker. Seit dem 30. September 2010 muss sich Verena Becker wegen des Mordes an Siegfried Buback und seinen Begleitern vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.[11] Im Februar 2009 hatte das Bundeskriminalamt mehrere Briefumschläge der Bekennerschreiben zum Buback-Mord, mit denen die RAF sich am 13. April 1977 zu dem Anschlag bekannt hatte, molekulargenetisch untersuchen lassen: an drei Briefumschlägen konnten Speichelspuren von Verena Becker festgestellt werden.[12][13] Inzwischen hat der Verfassungsschutz jedoch neue Dokumente vorgelegt, die Frau Becker von der Mittäterschaft entlasten. In den Dokumenten vom 16. November 1981 heißt es, dass „Becker und Mohnhaupt … im April 1977 nach Bagdad geflogen“ seien. Leider seien die Originaldokumente nicht mehr vorhanden, die entsprechenden Tonbänder gelöscht, die Originalabschriften und weite Teile der Akten verschwunden und der Verfasser der jetzt erst aufgetauchten Dokumente schon gestorben.[14] Diese Darstellung wurde später auch von Verena Becker selbst gestützt; sie erklärte im Mai 2012, dass sie weder am Mordanschlag direkt noch an dessen Planung beteiligt gewesen sei und sich zum fraglichen Zeitpunkt im Nahen Osten aufgehalten habe.[15]
Bubacks Sohn Michael veröffentlichte 2008 das Buch Der zweite Tod meines Vaters über seine Ermittlungsergebnisse zum Mord an seinem Vater, eine erweiterte Ausgabe erschien 2009. Das Buch gilt als einer der Anlässe für den neuen Prozess gegen die Ex-Terroristin Verena Becker.[7] Buback schreibt darin unter anderem über seinen begründeten Verdacht, dass deutsche Geheimdienste an der Ermordung seines Vaters beteiligt gewesen oder zumindest vorher darüber informiert gewesen sein könnten – und dass die Bundesanwaltschaft in Verbindung mit Geheimdiensten den wahren Mörder gedeckt haben könnte, wobei vieles auf Verena Becker hindeute.[16][8] Der Politologe und renommierte RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar stellte daraufhin eigene Nachforschungen an und bilanzierte in dem darauf aufbauenden Buch Verena Becker und der Verfassungsschutz: „Der Verdacht [von Michael Buback] ist und bleibt eine begründete Vermutung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“[17] Kraushaar beobachtete auch den im Jahr 2012 noch andauernden Prozess gegen Becker und kommentierte, dass nach seiner und der Ansicht anderer Prozessbeobachter dabei „der Staat die Angeklagte verteidigt“. Es sei eine „Perversion des Rechtsstaats, wenn der Vertreter der Anklage insgeheim die Interessen der Angeklagten, in diesem Fall einer Exterroristin, vertritt“. Im Juni 2011 betitelte er einen Zeitungsartikel über den Prozess „Eine Farce in Stammheim“.[18] Michael Buback tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf, als Zeuge fungiert unter anderem der Ex-Terrorist Michael „Bommi“ Baumann.
Mehrere Kritiker schrieben, dass sie angesichts der unglaubhaft klingenden Thesen des Buchs anfangs skeptisch gewesen seien. Dies habe sich jedoch nach übereinstimmender Meinung mehrerer Kritiker[19] bei der Lektüre der „detailgenauen Analyse“ ins Gegenteil verkehrt, manche Rezensenten zeigten sich regelrecht erschüttert angesichts der „Sprengkraft“ und Tragweite der von Buback zusammengetragenen Fakten und der daraus gezogenen Schlüsse. So schrieb der Historiker und FAZ-Feuilletonleiter Nils Minkmar:
„Doch niemand […] ist auf die Sprengkraft dieses Buches vorbereitet. Es ist erschütternder als ein Krimi, denn es ist die glasklare, durch solide Quellen gestützte Beschreibung eines bis heute andauernden Staatsskandals. Mit einer irgendwie überemotionalisierten Verschwörungstheorie eines trauernden Sohnes hat dieses Werk nichts zu tun. […] Es ist ein weiterer, wichtiger Hinweis auf die immer noch zu wenig erforschten Verbindungen zwischen Linksterrorismus und Geheimdiensten, die in Italien seit Jahren für heftige Diskussionen sorgen. Ist es nicht auch hierzulande längst Zeit für eine Aufarbeitung der jüngeren Geschichte der Dienste? Michael Bubacks Vorwurf darf so nicht stehenbleiben. Es ist unerträglich anzunehmen, heute in Freiheit lebende Personen könnten über Wissen verfügen, das die deutsche Öffentlichkeit fundamental zu erschüttern vermochte.“[20]
In einem Interview mit dem Magazin Stern[21] äußerte sich Buback wie folgt:
Frage: „Nach der Menschenrechtskonvention, die bei uns Gesetzeskraft hat, kann jeder Angeklagte einen Verteidiger seiner Wahl benennen. Ist dieses Recht im Fall Andreas Baader noch gewährleistet, nachdem seine drei Wahlverteidiger, Croissant, Groenewold und Ströbele, ausgeschlossen sind und Baader gar keinen neuen Wahlverteidiger mehr benennen konnte, der sich noch in den umfangreichen Prozeßstoff hätte einarbeiten können?“
Antwort: „Die Frage ist doch: Gilt der Grundsatz des fairen Prozesses, den Sie angesprochen haben, auch dann, wenn ein Verteidiger seine Vorrechte missbraucht und wenn der Mandant davon gewußt oder sogar dazu angestiftet hat? Ich bin der Meinung: Nein.“
Diese Äußerung wird gelegentlich dahingehend interpretiert[22], dass Buback den Terrorismusverdächtigen das Recht auf ein faires Verfahren abgesprochen habe.
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