Montag, 28. Mai 2012

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Sowjetische Kriegsgräberstätten in Deutschland

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Als Sowjetische Kriegsgräberstätten in Deutschland existieren insgesamt 760.000 Gräber von Kriegstoten aus der Sowjetunion. Dies sind Einzelgräber auf Gemeindefriedhöfen bis hin zu großen Kriegsgräberstätten mit Zehntausenden von Toten. Die Mehrzahl stammt aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, den Jahren von 1940 bis 1945. Es handelt sich um Soldaten der Roten Armee, um sowjetische Kriegsgefangene oder um Opfer der NS-Zwangsarbeit. Es existieren aber auch Gräber von Kriegsgefangenen aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und 17.000 Gräber von Mitgliedern der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte und deren Familienangehörigen in der DDR aus der Zeit nach 1945.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Alliierten in vielen Orten Deutschlands Soldatenfriedhöfe angelegt, auf die zum Teil die verstreut bestatteten Kriegsopfer und umgekommene Zwangsarbeiter umgebettet wurden.

Im Rahmen dieser Umbettungsaktionen entstanden im Osten Deutschlands, auf dem Gebiet der DDR bzw. der vorherigen sowjetischen Besatzungszone eine Reihe sowjetischer Friedhöfe. Diese Friedhöfe wurden neben ihrem eigentlichem Sinn, dem Gedenken an die Opfer des Krieges, auch als Orte politischer Demonstrationen in der DDR, zum Beispiel anlässlich des jährlichen Tages der Befreiung am 8. Mai, genutzt.

Pflege der Friedhöfe

Sowjetischer Friedhof in Hagenow

In einem bilateralen Vertrag mit der Russischen Föderation (Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge) hat die Bundesrepublik im Jahr 1992 eindeutige Zusagen zum Erhalt und zur Pflege dieser Grabstellen abgegeben:

(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation gewährleisten den Schutz der Kriegsgräber und das dauernde Ruherecht für die Kriegstoten der jeweils anderen Seite in ihrem Hoheitsgebiet und bemühen sich, die Umgebung der Kriegsgräberstätten von allen Anlagen freizuhalten, die mit der Würde dieser Stätten nicht vereinbar sind.
. ..
(3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet auf ihre Kosten die Erhaltung und Pflege russischer Kriegsgräber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Eine gleichlautende Vereinbarung existiert seit 1997 auch mit der Ukraine[1].

Standorte

Kriegsgräber für Soldaten, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter

Sowjetischer Kriegsgräberfriedhof Belsen/Hörsten
Sowjetischer Friedhof in Jüterbog, Brandenburg

In Ostdeutschland sind etwa 420.000 Tote an 850 Standorten begraben, darunter

  • mehr als 400.000 sowjetische Soldaten, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus dem Zweiten Weltkrieg
  • ca. 2.100 russische Kriegsgefangene aus dem Ersten Weltkrieg
  • ca. 17.000 sowjetische Soldaten der Westgruppe und Familienangehörige

Im Westen, wo die Rote Armee nie in Kampfhandlungen verwickelt war, handelt es sich bei den 340.000 Toten an 2.750 Standorten ausschließlich um Kriegsgefangene (beider Weltkriege) und um Zwangsarbeiter.

Bekannte Kriegsgräberstätten

(alphabetisch)

Siehe auch

  • Sowjetisches Ehrenmal
  • Dresden, Sowjetischer Garnisonfriedhof: - mehr als 1.000 Gräber zumeist von Sowjetarmisten
  • Gotha: - 77 sowjetische Tote des Zweiten Weltkrieges ruhen auf dem Hauptfriedhof. Davon sind 51 namentlich bekannt. Die Gräber werden jährlich durch russische und deutsche Jugendliche im Rahmen eines Workcamps des Volksbundes Deutscher Kriegsgräber instand gehalten.
  • Hamburg-Bergedorf: - Hier ruhen 651 sowjetische Kriegsgefangene der Jahre 1941/1942 aus dem KZ Neuengamme. Ein Mahnmal des St. Petersburger Bildhauers Grigori Jastrebenezki zeigt einen Kriegsgefangenen mit gefesselten Händen vor einem Stacheldrahtverhau.
  • Stukenbrock/Senne: - etwa 65.000 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter
  • Zeithain/Riesa: - etwa 70.000 Kriegsgefangene
  • Herleshausen: - 1593 namentlich bekannte Zwangsarbeiter

Weblinks

Einzelbelege

  1. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine über die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber wurde im BGBl 1997 veröffentlicht.
  2. Angaben des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum „Russenfriedhof“ in Bergen/Hörsten
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