Montag, 28. Mai 2012

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Spareckzins

Der sogenannte Spareckzins bezeichnet traditionell den Zinssatz für kurzfristige Spareinlagen. Ursprünglich wurde der Begriff Spareckzins für den Zinssatz verwendet, der in der 1967 aufgehobenen Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieser Begriff oft für den durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet.

In der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank („Zinssätze und Volumina für die Bestände und das Neugeschäft der deutschen Banken“) gibt es heute die Angabe eines Effektivzinssatzes für „Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“. Er liegt seit Jahren zwischen 1,3 % und 2,4 %. [1]

Einzelnachweis

  1. Statistik der Deutschen Bundesbank
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