Staatsinterventionismus beschreibt die in einer grundsätzlich marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft bestehende Neigung des Staates, in die Wirtschaft einzugreifen, zu „intervenieren“. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen, die über die Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens (Ordnungspolitik) hinausgehen und in die Wirtschaftsprozesse eingreifen (Prozesspolitik).[1] Staatsinterventionismus wird damit gerechtfertigt, dass der Markt nicht immer in der Lage sei, bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Vorstellungen (z.B. Vollbeschäftigung) zu verwirklichen.[2]
Im Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts beschränkte sich die Politik weitgehend auf Ordnungspolitik, Wirtschaftspolitik wurde hauptsächlich von Juristen gemacht (Juristenmonopol).[3]
Etliche Historiker neigen dazu die wirtschaftspolitische Entwicklung ab etwa 1870 als Beginn des modernen Interventions- und Sozialstaates zu sehen. Aufgrund der anfänglich begrenzten Reichweite und fehlenden Systematik der Maßnahmen wird jedoch kein Sprung zu einem neuen System gesehen, sondern ein allmählicher Übergang bedingt durch die Quantität staatlicher Eingriffe in einer komplexer werdenden Industriegesellschaft. Die Zeit zwischen 1870 und dem Ersten Weltkrieg wird als Ära des liberalen Staatsinterventionismus bezeichnet.[4] In dieser Zeit verursachten u.a. die Konzentrations- und Zentralisationstendenzen, Monopole, Kartelle und Trusts sozio-ökonomische Instabilität.[5] Als Reaktion auf die Soziale Frage wurde von deutschen Nationalökonomen 1873 der Verein für Socialpolitik gegründet. Der Verein propagierte mit einigem Erfolg staatliche Intervention damit der Staat „die Schwachen schütze, die unteren Klassen hebe“.[6] Die meisten industrialisierten Staaten reagierten auf die Herausforderungen u.a. mit Sozialpolitik und mit protektionistischer Handelspolitik.
Zu einer starken Ausdehnung staatlicher Wirtschaftslenkung kam es im Zuge der Kriegswirtschaft im 1. Weltkrieg und 2. Weltkrieg. Einen nachhaltigen Einfluss hatte die Weltwirtschaftskrise von 1929-1939, die eine weitere qualitative Ausdehnung des Staatsinterventionismus beförderte.[7] Im Zeitalter des punktuellen Staatsinterventionismus rückte die Struktur- und Prozesspolitik immer stärker in den Vordergrund. Seit der zunehmenden Einschaltung von Volkswirtschaftlern erfolgte nun auch eine systematische Instrumentenplanung der Wirtschaftspolitik.[8]
In einer Freien (unregulierten) Marktwirtschaft gibt es streng genommen keine Wirtschaftspolitik. In einer Zentralverwaltungswirtschaft sind Staat und Wirtschaft identisch. In der Realität kommen diese idealtypischen Formen der Wirtschaftsordnung selten vor. Fast alle realen Wirtschaftsordnungen sind Mischformen, also Marktwirtschaften in denen der Staat mehr oder weniger stark interveniert. Die in der Realität vorkommenden Varianten wirtschaftspolititschen Interventionismus lassen sich nach dem Intensitätsgrad und nach der Gesamtwirtschaftlichen Orientierung typisieren.[9]
Nach dem Intensitätsgrad wird unterschieden:[10]
Nach der gesamtwirtschaftlichen Orientierung wird unterschieden:[11]
Die Bereitschaft zu Staatseingriffen in die Wirtschaft nimmt in Zeiten einer Wirtschaftskrise sprunghaft zu, insbesondere wenn große, für eine Nation sehr wichtige Unternehmenseinheiten wirtschaftlich zu scheitern drohen („Too Big to Fail“).
Ein Beispiel ist die „Krisenregulierung durch politische Kartellbildung“[12] in der Krise der deutschen Stahlindustrie an Saar und Ruhr seit 1975. In 2008/2009 war die Krise der US-Autoindustrie ein Beispiel.[13]
Für Staatsinterventionismus in einem weiteren Sinne wird die längerfristige Strategie von Japan und einer Reihe vergleichbarer Staaten gehalten, mittels einer staatlich gesteuerten Industriepolitik, Technologiepolitik oder neuerdings „Innovationspolitik“ den technologischen Vorsprung der Spitzenreiter der Weltwirtschaft einzuholen.
Für Hans Albert kann die Beurteilung einer Intervention gemäß ihrer angeblichen ökonomischen Rationalität oder „Effizienz“ nichts weiter als eine Scheinbegründung darstellen, da die Volkswirtschaftslehre als Realwissenschaft keine Werturteile zu liefern in der Lage ist.[14]
Für C. Wright Mills versteckt sich hinter dem Streit um staatliche Eingriffe vs. „Freiheit der Wirtschaft“ das Streben der Wirtschaftselite, die eigene Entscheidungsmacht abzusichern und dabei die damit verbundenen Risiken und Folgeprobleme auf den Staat abzuwälzen.[15]
Der Begriff selbst wurde von Kritikern einer solchen wirtschaftspolitischen Grundorientierung geprägt und impliziert so von Anfang an einen negativen Wertakzent. Hintergrund ist dabei die Vorstellung eines Laissez-faire-Liberalismus, dass die Wirtschaft ein sich selbst regelnder Prozess sei, wobei das Eingreifen des Staates nichts anders als schaden könne. So argumentiert Ludwig von Mises, dass dieses zu Wohlfahrtverlusten durch Fehlallokationen der volkswirtschaftlichen Ressourcen führe, da die Lenkungsfunktion von am Markt gebildeten Preisen hierbei außer Kraft gesetzt werde. Staatliche Eingriffe können demnach zu Staatsversagen führen oder sind bereits Folge von Staatsversagen. Die Folgen staatlicher Eingriffe werden beispielsweise unter folgenden Aspekten gesehen:
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