Standortbezogene Dienste (engl. Location-based Services (LBS), auch: Location Dependent Services (LDS)) sind mobile Dienste, die unter Zuhilfenahme von positionsabhängigen Daten dem Endbenutzer selektive Informationen bereitstellen oder Dienste anderer Art erbringen.
Wie Nutzerpositionen technisch ermittelt werden, kann unter dem Punkt Positionsbestimmungsverfahren nachgeschlagen werden.
Man unterscheidet zwischen reaktiven und proaktiven standortbezogenen Diensten. Bei reaktiven Diensten muss der Dienstnutzer den Service explizit anfordern (z. B. RestaurantFinder). Ein proaktiver Dienst reagiert auf bestimmte Ereignisse, zum Beispiel beim Betreten einer bestimmten Zone.
Um in der Praxis standortbezogene Dienste anbieten zu können, bedarf es des Zusammenspiels verschiedener Akteure:
Neue Location-Based-Social-Networks sind in der Lage, alle Informationen mit einer aktuellen Position zu versehen, ob dies nun Mitteilungen, Fotos, Videos oder selbst erstellte POI sind. Durch diese neuen Dienste können Teilnehmer in Social-Networks jederzeit erkennen, wo sich ein Familienmitglied oder ein Freund aufhält, oder ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz orten. Aktuelle Smartphones sind häufig mit (A)GPS und WLAN zur Standortbestimmung, auch in Gebäuden, ausgerüstet. Es gibt viele Techniken um Standortdaten zu bestimmen (GPS, GSM, Bluetooth, RFID, usw.). Ein allgemeines Modell für dieses Problem wurde an der Radboud Universität Nimwegen (Niederlande) entwickelt[1].
Standortbezogene Dienste sind Angebote, welche dem Benutzer eines Mobiltelefons abhängig von seiner Position zur Verfügung gestellt werden.
Um diesen Dienst anbieten zu können, versucht man, auf bereits benutzte Geräte zurückzugreifen, um die Position des Kunden (Benutzer/Teilnehmer) zu ermitteln. Dafür ist im Besonderen ein Mobiltelefon geeignet, da dort bereits ein Medium die Position des Endgerätes kennt – das Mobilfunknetz.
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Im Home Location Register (HLR) speichert das Netz das Visitor Location Register (VLR), in welchem sich das mobile Terminal (Handy) zur Zeit befindet. Dieses VLR kennt wiederum die Location Area (LA), in der sich das mobile Endgerät befindet. Mit dieser Information kann man anhand einer Tabelle feststellen, welche Koordinaten das sind. Für eine genauere Ortung kann die so genannte Zell-Identifikationsnummer (in der Regel bedient ein Antennenmast mehrere Funkzellen gleichzeitig) herangezogen werden. Die Genauigkeit ist hier abhängig von der Größe der Funkzelle. In stark bewohnten Gebieten müssen, um alle Kunden zu bedienen, kleine Zellen geplant und aufgebaut werden. Diese Zellen haben eine übliche Größe von 300 bis 500m (Radius). In diesem Bereich ist die Lokalisierung über die Zelldaten genauer als zum Beispiel auf dem Land, wo große Zellen geplant und aufgebaut werden. Diese können einen Radius von einigen wenigen Kilometern bis zu 15 km aufweisen.
Verbesserungen der Genauigkeit kann man durch Triangulation oder die Benutzung von Informationen über die Signallaufzeit und die Empfangsfeldstärke, sowie durch Verwendung von Techniken wie des Satellitennavigationssystems Global Positioning System (GPS) bzw. Assisted Global Positioning System (AGPS) erreichen. Einige Applikationen können mehrere Technologien verwenden um Genauigkeit und Berechnungszeit zu optimieren.
Mit dem mobilen Internet-Dienst Wireless Application Protocol (WAP), über HTML oder auch kleinen Applikationen (Apps) können passende Dienste auf dem Endgerät angeboten werden und geben die Möglichkeit von Interaktionen.
Um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und Missbrauch zu verhindern, sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, den Teilnehmer nach seiner Einwilligung für eine beabsichtigte Lokalisierung zu fragen. Ausgenommen davon sind Situationen, in denen gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht. Rechtsgrundlage ist in Deutschland im Telekommunikationsgesetz (Deutschland) (§ 98), in Österreich im Telekommunikationsgesetz (Österreich) (§ 93, § 96, § 102) und Sicherheitspolizeigesetz (Österreich) (§ 53 Abs 3a), es ist eine Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 € für Zuwiderhandlungen vorgesehen (§ 109).
Beispiel POI:
Eine weitere denkbare Erweiterung wäre beispielsweise, dass man direkt mit seinem Mobiltelefon Kinotickets bestellt und bezahlt, nicht mehr an die Kasse muss und am Eingang aufgrund seiner Position automatisch erkannt wird und Zugang erhält.
Jerome E. Dobson und Peter F. Fisher weisen auf die Missbrauchsmöglichkeiten der für Standortbezogene Dienste benötigten Daten hin, und prägten dafür den Begriff „Geoslavery“.[2]
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