Steuerflucht bezeichnet die Verlagerung von Einkunftsquellen oder persönlichen Steueranknüpfungspunkten in eine sogenannte Steueroase (Niedrigsteuerland).
Das deutsche Steuerrecht knüpft für die Besteuerung einer Person an deren Sitz (Wohnsitz oder Firmensitz) oder bei natürlichen Personen an ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Körperschaften an den Ort der Geschäftsleitung an. Im Gegensatz zu den USA hat die Bundesrepublik Deutschland, bis auf einige Spezialfälle, kein Besteuerungsrecht über seine Staatsbürger aufgrund ihrer Nationalität unabhängig von deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Erfüllt eine Person die persönlichen Steueranknüpfungspunkte in Deutschland, dann ist sie grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig (unbeschränkte Steuerpflicht). Um Doppelbesteuerungen aufgrund gleichzeitig bestehender Besteuerungsrechte verschiedener Staaten zu vermeiden oder abzumildern, gibt es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen.
Eine beschränkte Steuerpflicht kann sich auch ergeben, wenn die Person keine persönlichen Steueranknüpfungspunkte erfüllt, aber dennoch Einkünfte in einem Staat erzielt, z. B. das im Ausland gelegene und vermietete Haus; Dividende von ausländischen Unternehmen (Quellensteuer). Dann ist sie in dem Staat, in dem sich die Einkunftsquelle befindet, (und zwar nur) mit der dortigen Einkunftsquelle steuerpflichtig, wenn sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes ergibt.
Da die Besteuerung im Allgemeinen sowohl an persönliche als auch an sachliche Voraussetzungen anknüpft, kann eine Steuerflucht auf unterschiedliche Weise erfolgen. Manche Staaten versuchen eine Steuerflucht zu erschweren, in dem sie sich das Besteuerungsrecht (zumindest für eine gewisse Zeit noch) nach einem Wohnsitz- oder Betriebssitzwechsel ins Ausland sichern, Deutschland z. B. durch das Außensteuergesetz (AStG).
2009 haben luxemburgische Nichtregierungsorganisationen, die zu wesentlichem Teil durch die Regierung Luxemburgs finanziert werden, kritische Berichte veröffentlicht. Darin wurde der Versuch unternommen, die Geldströme zwischen "Steueroasen" und Entwicklungsländern aufzuzeigen. Nachdem die Politik scharf reagiert hatte, hat man sich von den Berichten offiziell distanziert.[1]
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