Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen.
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden in Deutschland.
Der Preis für die Stromlieferung als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung) wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom, wie beispielsweise der European Energy Exchange (EEX), einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Der Preisanteil für die Stromlieferung beinhaltet auch den Gewinn des Stromversorgers sowie allfällige Kosten für CO2-Emissionsrechte.
Die Großhandelspreise an der EEX bilden sich nach dem normalen Marktmechanismus (am Strommarkt Merit-Order genannt): das teuerste Kraftwerk, welches zur Deckung des Strombedarfs zugeschaltet werden muss, bestimmt den Preis für den gesamten an der EEX gehandelten Strom, wobei sich die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke aus deren Grenzkosten ergibt. Kraftwerke mit geringeren Grenzkosten (z.B. Kernkraftwerke) drängen dadurch teurere Kraftwerke (z.B. Gaskraftwerke) aus der Produktion. Günstige Kraftwerke kommen daher sowohl den Produzenten über die Differenz zwischen Kosten und Marktpreis (Produzentenrente) zugute, als auch den Konsumenten über die Verdrängung teurerer Kraftwerke (Konsumentenrente).
An der EEX wird zwar lediglich ca. ein Viertel des kurzfristig in Deutschland gehandelten Stroms umgeschlagen – der Preis gilt aber auch für die außerbörslichen Geschäfte als Referenz. Energieversorgungsunternehmen, industrielle Großkunden und Stadtwerke bestellen ihren voraussichtlichen Strombedarf Tage bis mehrere Jahre im Voraus, um sich gegen Preissteigerungen abzusichern. Dadurch wirken sich die Entwicklungen der Großhandelspreise erst mit Verzögerungen auf die Verbraucher aus.[1]
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber sowie den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr ein Viertel des Strompreises beruht auf diesem Preisbestandteil. Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil der Netznutzungsentgelte deutlich niedriger.
Die EU-Kommission verlangt eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Übertragung der Netze auf eine unabhängige Gesellschaft. 2009 kam zum Beispiel E.on diesen Forderungen mit dem Verkauf seines Höchstspannungsnetzes an den niederländischen Stromnetzbetreiber Tennet nach.
Etwa 45 % des Strompreises für Haushaltskunden entstehen durch Steuern, Abgaben und Umlagen.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.
Energieintensive Unternehmen sind von der EEG-Umlage vollständig oder weitgehend befreit.[3]
Weiterhin werden Steuern und Abgaben auf den Verbrauch bestimmter Primärenergieträger erhoben, etwa die Brennelementesteuer (sofern neue Brennelemente 2011-2016 eingebaut werden) oder der CO2-Emissionshandel, welche den Strompreis erhöhen könnten.
Die folgende Tabelle gibt die Zusammensetzung und den Brutto-Durchschnittsstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte mittlerer Größe (Stromverbrauch 3.500 kWh) wieder, basierend auf den Angaben des BDEW.[4] Die KWK- und EEG-Umlage decken die Mehrkosten bei der Stromerzeugung aus Kraftwärmekopplung bzw. erneuerbaren Energien. Insofern könnten diese Kosten auch der Position Stromerzeugung, -transport und -vertrieb zugerechnet werden.
| Jahr | Erzeugung(1), Transport und Vertrieb | Konzessions- abgabe | KWK-Umlage(2) | Strom- steuer | EEG-Umlage(3)(4) | Umsatz- steuer | Strompreis Brutto | Bruttopreis inflationsbereinigt Basis 1998[5] | Anteil Steuern, Abgaben und Umlagen(5) [%] |
| 1998 | 12,89 | 1,79 | 0,00 | 0,00 | 0,08 | 2,37 | 17,13 | 17,13 | 24,7 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1999 | 11,59 | 1,79 | 0,00 | 0,77 | 0,10 | 2,28 | 16,53 | 16,50 | 29,9 % |
| 2000 | 8,62 | 1,79 | 0,13 | 1,28 | 0,20 | 1,92 | 13,94 | 13,73 | 38,1 % |
| 2001 | 8,60 | 1,79 | 0,20 | 1,53 | 0,23 | 1,97 | 14,32 | 13,80 | 39,9 % |
| 2002 | 9,71 | 1,79 | 0,25 | 1,79 | 0,35 | 2,22 | 16,11 | 15,32 | 39,7 % |
| 2003 | 10,23 | 1,79 | 0,33 | 2,05 | 0,42 | 2,37 | 17,19 | 16,15 | 40,5 % |
| 2004 | 10,82 | 1,79 | 0,31 | 2,05 | 0,51 | 2,48 | 17,96 | 16,70 | 39,7 % |
| 2005 | 11,22 | 1,79 | 0,34 | 2,05 | 0,69 | 2,57 | 18,66 | 16,97 | 39,9 % |
| 2006 | 11,75 | 1,79 | 0,31 | 2,05 | 0,88 | 2,68 | 19,46 | 17,33 | 39,6 % |
| 2007 | 12,19 | 1,79 | 0,29 | 2,05 | 1,03 | 3,29 | 20,64 | 18,13 | 40,9 % |
| 2008 | 13,01 | 1,79 | 0,19 | 2,05 | 1,16 | 3,46 | 21,65 | 18,44 | 39,9 % |
| 2009 | 14,12 | 1,79 | 0,24 | 2,05 | 1,31 | 3,71 | 23,21 | 19,56 | 39,2 % |
| 2010 | 13,90 | 1,79 | 0,13 | 2,05 | 2,05 | 3,78 | 23,69 | 19,80 | 41,3 % |
| 2011 | 13,57 | 1,79 | 0,03 | 2,05 | 3,53 | 3,98 | 24,95 | 20,47 | 45,6 % |
Im Jahre 1998 wurde der Grundstein für das seit 2005 geltende erneuerte Energiewirtschaftsgesetz gesetzt. So sind die Stromversorgungsunternehmen unter anderem zur Führung von getrennten Konten in der Rechnungslegung für die Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und gegebenenfalls Handel verpflichtet. Außerdem müssen sie das Übertragungsnetz als eigene Betriebsabteilung – getrennt von Erzeugung und Verteilung – führen (so genanntes „Unbundling“).[6] Weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung im Deutschland der letzten Jahre hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005[7]. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber auch die Einrichtung von Regulierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Künftig müssen unter anderem alle Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur oder einer Landesregulierungsbehörde genehmigt werden. Außerdem wird der Netzzugang diskriminierungsfrei geregelt, und Endkunden können ihren Stromversorger frei wählen. Von diesen wettbewerbsfördernden Maßnahmen verspricht sich die Politik eine Senkung der Strompreise.[8] Der Bundesgerichtshof erklärte im Juni 2011 Teile der Regulierung für ungültig, sodass die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte für 2012 erhöhen können.[9]
Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
| Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurechnender Verbrauch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strom | S00985632 | ET | 23.09.2007 | 8.270 | 01A | |||
| 31.12.2007 | 8.640 | 02S | ||||||
| 21.09.2008 | 9.370 | 01A | 1.100 | 1 | 1.100 kWh |
| Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis NT | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 370 | 0,142500 €/kWh | 52,73 | |
| Arbeitspreis HT | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 730 | 0,147500 €/kWh | 107,68 | |
| Bereitstellungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 35,00 €/Jahr | 9,59 |
| Bereitstellungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 |
| Verrechnungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 25,00 €/Jahr | 6,85 |
| Verrechnungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 30,00 €/Jahr | 21,70 |
| Stromsteuer | 1 | 23.09.07 - 21.09.08 | 1100 | 0,020500 €/kWh | 22,55 | |
| Nettosumme Strom | 250,03 | |||||
| Umsatzsteuer (19 %) | 47,51 | |||||
| Bruttogesamtsumme | 297,54 |
*Legende zu ZW (Zählwerk): ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler **Legende zu Art (Ablesegrund): 01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
| ZW* | von | bis | Zählerstand alt | Zählerstand neu | Differenz | Wandler- faktor | Verbrauch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh |
| WNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh |
| LSTG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1.878,4 kW |
| BHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh |
| BNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1.520,28 | 40 | 60.811 kVArh |
| Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Leistungspreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.878,4 kW | 5,50000 €/kW | 10.331,20 |
| Arbeitspreis HT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 568.512 kWh | 0,07430 €/kWh | 42.240,44 |
| Arbeitspreis NT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 545.667 kWh | 0,04430 €/kWh | 24.173,05 |
| KWKG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 8.333 kWh | 0,00289 €/kWh | 24,08 |
| KWKG (vergünstigt) | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 |
| EEG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,00880 €/kWh | 9.804,86 |
| Stromsteuer | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 |
| Messpreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 |
| Trafomiete | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 1.424 €/ 365 Tage | 117,04 |
| Blindmehrarbeit | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 |
| Nettobetrag | 110.163,73 | ||||
| Umsatzsteuer (19 %) | 20.931,11 | ||||
| Rechnungsbetrag | 131.094,84 |
*Legende zu ZW (Zählwerk): WHT – Hochtarif Wirkarbeit, WNT – Niedertarif Wirkarbeit, LSTG – Leistung, BHT – Hochtarif Blindarbeit , BNT – Niedertarif Blindarbeit
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Arten von Stromlieferverträgen an.
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis je Kilowattstunde hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden Ökostromtarife angeboten, die Strom aus umweltfreundlichen Energiequellen anbieten. Ferner gibt es günstige Schwachlasttarife, sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchte elektrische Energie wird dann an einem Zweitarifzähler, beispielsweise durch eine Umschaltuhr gemessen und der Preis damit getrennt berechnet.
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten „Allgemeinen Tarife“ bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in § 39 EnWG als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den „Allgemeinen Preisen“ zustande. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen.
Die Energieversorgungsunternehmen bieten eine breite Palette von Tarifen an. Diese versuchen sowohl Kundenwünsche, als auch rechtliche Anforderungen abzubilden. So wurden beispielsweise für Elektrizität und Gas eine verbrauchsabhängige Tarifangebote mit Mini-, Medi- und Maxi- oder Vario-Tarifen entwickelt. Darüber hinaus wurden auch Ökostromtarife entwickelt, die auf das Kundensegment mit ökologischer Orientierung ausgerichtet sind. Mit Tarifen, die einen unterschiedlich hohen Anteil regenerativer Energien aufweisen, reagierten die Unternehmen auf die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung. Die Kunden in diesem Marktsegment verbrauchen bis zu 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr.
Hintergrundinformationen zur Stromrechnung für Privathaushalte bietet die Agentur für Erneuerbare Energien unter dem Blickwinkel der Kosten der Ökostrom-Förderkosten und der externen Kosten.[10]
Laut Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW wurden im Jahr 2010 über drei Millionen Mal die Zahlung von Stromrechnungen angemahnt. 340.000 Haushalten sei die Sperrung des Anschlusses angedroht worden, 62.000 Kunden sei der Strom tatsächlich abgestellt worden. Preiserhöhungen bei Strom und Gas in Höhe von durchschnittlich 15 Prozent hätten Energie für viele Haushalte in den vergangenen beiden Jahren "zur unbezahlbaren Ware" werden lassen.[11]
Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife und Tarife für Haushaltskunden und werden zum Beispiel mit großen Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen abgeschlossen. Die Messung für Verbraucher mit hohen Verbräuchen über 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr erfolgt über die sogenannte registrierende Leistungsmessung.
Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.
Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.
Der Bund der Energieverbraucher kritisiert, dass die Netzbetreiber den teuren Netzausbau vernachlässigen und ihn Staat und Verbrauchern überlassen – genau wie die Kosten für die Energiewende.
Als Grund für Strompreis-Steigerungen wird meist das Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt. Allerdings wird hierbei nicht berücksichtigt, dass die Erneuerbaren Energien an der Strombörse einen Preis senkenden Effekt haben. Wenn beispielsweise in der Spitzenstunde am Mittag viel Solar- oder Windstrom produziert wird, sinkt der Börsenpreis auch für konventionellen Strom durch das hohe Angebot ("Merit-Order-Effekt").[12] Nach einer Studie des Fraunhofer ISI führte Strom aus regenerativen Energien im Jahr 2010 zu einer Dämpfung des Börsenstrompreises um gut 0,5 ct/kWh, was einer Gesamtentlastung in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht. Da stromintensive Branchen von der EEG-Umlage befreit sind, aber vom sinkenden Börsenstrompreis profitieren, ziehen sie im Saldo wirtschaftliche Vorteile aus der Energiewende.[13] Nach einem kräftigen Anstieg im ersten Halbjahr 2011 erholten sich im zweiten Halbjahr trotz des beschlossenen Atomausstiegs die Strompreise für die Industrie. Die Agentur für Erneuerbare Energien führt letzteres auf die dynamische Entwicklung der erneuerbaren Energien zurück[14], andere verweisen auf die gesunkene Nachfrage aufgrund von kurzfristigen, konjunktur- oder witterungsbedingten Einflüssen. Insgesamt kam es 2011 laut dem Bundesverband der Energie-Abnehmer zu einem Strompreisanstieg für die Industrie um fast neun Prozent.[15]
Die Bundesnetzagentur sieht genügend Spielraum für Preissenkungen. Entwicklungen der Strompreise an der Börse lassen sich inzwischen mit finanzmathematischen Modellen abschätzen. Das Verfahren hat jedoch wegen der vergleichsweise geringen zugrunde liegenden Datenmenge nicht die Aussagestärke wie finanzmathematische Modelle im normalen Aktiengeschäft.[16]
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht jährlich ein von ihr in Auftrag gegebenes Kurzgutachten, so wie im August 2010.[17] Es konstatiert unter anderem:
Auch Vertreter der Erneuerbaren-Energien-Branche argumentieren u.a. unter Hinweis auf den preisdämpfenden Effekt der erneuerbaren Energien an der Strombörse, erneuerbare Energien würden die Strompreise nicht deutlich erhöhen, insbesondere nicht für die Industrie.[18] Netto werde die Industrie durch den Merit-Order-Effekt sowie Ausnahmeregelungen durch die Erneuerbrare-Energien-Förderung erheblich entlastet statt belastet. [19] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) entgegnete, die Stromunternehmen stünden in einem harten Wettbewerb um Kunden: „Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“. Er forderte die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen.[20]
Im März 2012 stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fest, dass Warnungen vor Strompreisexplosionen aufgrund der Energiewende übertrieben seien, da es genauso viele preissteigernde wie -senkenden Faktoren gebe. Für höhere Strompreise gebe es derzeit keine Begründung.[21]
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