Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen und bezeichnet Diagnostik und Therapie unter Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen („asynchron“) Distanz zwischen Arzt (Telearzt), Apotheker und Patienten oder zwischen zwei sich konsultierenden Ärzten mittels Telekommunikation.
Telemedizinische Verfahren werden in größerem Umfang seit den 1980er-Jahren erprobt. Triebkraft zur Telemedizin ist eine räumliche Trennung von Arzt und Patient oder Arzt und Facharzt, wie in der Raumfahrt (hier auch Telemetrie), bei Expeditionen (Arktis/Antarktis) oder in militärischen Einsätzen. Auch großflächige Länder mit einer geringen Einwohnerzahl in entlegenen Gebieten haben früh einen Bedarf für telemedizinische Anwendungen gesehen. Aus diesem Grund sind viele Forschungen in Norwegen erfolgt. Neben der Telemedizin existieren auch andere Formen der Versorgung, wie die Flying Doctors aus Australien. Ein Nachteil der Telemedizin ist häufig das Fehlen der therapeutischen Möglichkeiten, da ein Facharzt nicht vor Ort ist.
In den medizinisch gut versorgten Gebieten wird Telemedizin mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung, z. B. durch Einholung einer Zweitmeinung verwendet oder zur Verbesserung der Lebensqualität der Patienten durch eingesparte Wege zum Arzt und Vorbeugung von Notfällen durch apparative Beobachtung. Daneben kann Telemedizin auch einen Beitrag zur Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung leisten.
Dass der Behandlungserfolg eben nicht nur auf verbesserten technischen Bedingungen beruht, wies unter anderem eine dreigeteilte randomisierte Studie des Group Health Center for Health Studies in Seattle nach. Laut der Veröffentlichung im US-amerikanischen Ärztefachblatt JAMA vom Juni 2008 erfuhren nur die Patienten mit einer direkten persönlichen Internet-Beratung eine statistisch signifikante Steigerung des Therapieerfolgs (adjustiertes relatives Risiko auf eine verbesserte Blutdruckkontrolle: 3,32; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,86-5,94).[1]
Die Telemedizin hat medizinische, technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen sowie subjektive Bedenken zu bewältigen:
Telemedizin ist nicht zwingend mit Telematik, aber immer mit Medizin in Verbindung zu bringen und hat deren Grundanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören das Bestreben der verschiedenen Gesundheitsdiensteanbieter wie z.B. Ärzten, mobile Pflegekräfte, Physiotherapeuten und die Vielzahl anderer Heilberufe Gesundheit (laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen) für die zu betreuenden Patienten zu erhalten oder wiederherzustellen. Dabei kann es aus medizinischer Sicht zu einer örtlichen Arbeitsteilung kommen, wo z.B. Patient, untersuchende medizinische Fachkraft (wie z.B. ein Radiologie-Technologe) und Facharzt nicht am gleichen Ort, wohl aber durch einen gemeinsamen medizinischen Behandlungsauftrag miteinander verbunden sind. Medizinisch ist hier wesentlich, dass die konkreten Aufgaben, Pflichten und Rechte für die verschiedenen beteiligten Berufsgruppen für den Patienten transparent definiert und qualitätsgesichert durchgeführt werden. Alle nachfolgend angeführten Teilaspekte sollen dazu beitragen, die medizinischen Kernprozesse dabei bestmöglich zu unterstützen. Durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sind zahlreiche neue Chancen aber auch Risiken für diese Form der Medizin entstanden.
Telemedizin bedeutet die Anwendung von Kommunikationsmitteln und beinhaltet damit die Anforderung von Interoperabilität zwischen den Kommunikationspartnern. Hier haben sich in den letzten Jahren z. B. Videokonferenzstandards etabliert. Der technische Aufwand ist jedoch zum Teil groß, insbesondere, wenn radiologische Modalitäten (NMR) an weit entfernte Workstations und Archive mittels des DICOM Standards angebunden werden müssen. Ein weiteres Problem ist die Datenqualität, die durch die Gewinnung der Daten, ihre Weiterleitung oder die Kompression von Daten verändert sein kann. Telemedizinische Verfahren sollten daher klinisch validiert sein. Aufgrund der äußerst einschränkenden Regelungen für die Vermittlung von Patientendaten ist die Gewährleistung von Datenschutz eine Herausforderung für die Telemedizin. Personenbezogene Daten dürfen in der Regel nur anonymisiert oder pseudonymisiert ausgetauscht werden. Technische Lösungen hierzu sind auch Verschlüsselungen des Datenstroms, die aber eine entsprechende Ausstattung bei Sender und Empfänger voraussetzen.
Die Kommunikationspartner müssen Absprachen treffen, wie der Datenaustausch erfolgen soll. Bei synchroner Übertragung sind feste Zeiten zu vereinbaren. Dies ist im Klinikalltag nicht immer zu gewährleisten. Ebenso verlangt auch die Telekonsultation die Dokumentation, was u. U. zu Mehraufwand führt.
Die Telemedizin verursacht Fixkosten (Geräteanschaffung) und Betriebskosten (Verbindungskosten, Personalkosten). Hier stellt sich die Frage, wer diese Kosten übernimmt. So stellt die Vergütung und Abrechnung vielerorts noch ein Hemmnis für die Einführung von Telemedizin dar. Viele geförderte Projekte werden daher nach dem Förderungszeitraum nicht mehr betrieben.
Im Allgemeinen unterscheidet man eine „erste Meinung“ und eine ergänzende Zweitmeinung. Während die Zweitmeinung rechtlich weniger Bedenken verursacht, kann eine rein auf Telemedizin abstützende Erstmeinung rechtlich problematisch sein. Eine solche Situation kann z. B. vorliegen, wenn kein Facharzt vor Ort ist und die Diagnose allein durch eine telemedizinische Konsultation von einem entfernten Facharzt durchgeführt wird. Die Datenqualität ist ebenfalls für die rechtliche Bewertung entscheidend. Daher sollte eine Validierung des Verfahrens durchgeführt werden.
Siehe auch: Verschwiegenheitspflicht
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