Das Territorium der Vatikanstadt wurde in Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Regierung des Königreichs Italien, welche in die Unterzeichnung der Lateranverträge (1929) mündeten, festgeschrieben. Die Vatikanstadt wurde mit 0,44 km² der kleinste Staat der Welt.
Das Staatsterritorium umfasst das mit einer Mauer umfriedete Gebiet des vatikanischen Hügels. Es ist von römischem Stadtgebiet umgeben. Auf dem 0,44 km² großen Areal der Vatikanstadt befindet sich der Papstpalast, der Petersdom mit dem Petersplatz, die Vatikanischen Museen, die Vatikanischen Gärten, der Governatoratspalast, die Kasernen der Schweizergarde und der vatikanischen Gendarmerie, die Direktionen des Osservatore Romano und von Radio Vatikan, ein kleiner Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie weitere Verwaltungsgebäude.
Gemäß den Lateranverträgen blieben der Petersdom und der Petersplatz weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sicherung des letzteren (obwohl Teil vatikanischen Territoriums) übernehmen normalerweise italienische Polizeikräfte. Ihre Autorität endet jedoch am Fuße der Treppen, die Richtung Basilika führen. Für die Dauer spezieller Zeremonien kann der Petersplatz für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In solchen Fällen muss sich die italienische Exekutive vom Platz auf italienisches Territorium zurückziehen.
Der Grenzverlauf zwischen der Vatikanstadt und Italien ist beim Campo Santo Teutonico und der Audienzhalle Pauls VI. (westlicher Rand des blau umrandeten Areals in der Karte) nicht genau kartiert, und wird je nach Quelle (selbst in offiziellen Karten) unterschiedlich verzeichnet. Da jedoch der Vatikan in diesem Bereich zwar an italienisches Territorium grenzt, dieses sich aber im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls befindet, ist dieser unklare Grenzverlauf ohne praktische Relevanz. Die Grenze des Kerngebiets zu Italien umfasst 3,2 km.[1]
Neben der Schaffung des Staates der Vatikanstadt übertrugen die Lateranverträge dem Heiligen Stuhl auch den Besitz mehrerer Gebiete und Gebäude innerhalb und außerhalb Roms.
Viele dieser Areale genießen exterritorialen Status, sind jedoch weder Teil vatikanischen Territoriums noch im Besitz der Vatikanstadt (als staatliches Völkerrechtssubjekt). Vielmehr bleiben sie Bestandteil italienischen Territoriums und haben damit einen ähnlichen Status wie andere ausländische diplomatische Vertretungen innerhalb Italiens (die ebenfalls außerhalb der Jurisdiktion des Gastlandes stehen). Da aber sowohl die Vatikanstadt als auch diese exterritorialen Gebiete unter der Kontrolle und in Besitz des Heiligen Stuhls (als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt) stehen, sind diese in das vatikanische Post- und Fernmeldewesen sowie in das vatikanische Rechtssystem integriert.
Folgende Gebiete und Gebäude haben exterritorialen Status (die Aufzählung ist nicht erschöpfend):[2]
Die Gesamtfläche dieser exterritorialen Areale beträgt 0,7 km².
Außerdem ist jede Kirche innerhalb Italiens, in der der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, während dieses Zeitraums exterritorial.
In den Verhandlungen, die schließlich in den Abschluss der Lateranverträge mündeten, wurde von beiden Seiten die Frage der Ausdehnung des zukünftigen Staates erörtert. In der Frühphase der Diskussion (1926) stand die Integration der Villa Doria Pamphili (ca. 2 km südlich der Vatikanstadt) in das Staatsterritorium im Raum (inklusive einer Verbindung mit der Vatikanstadt über die Villa Abamelek). Viele Kurienkardinäle begegneten diesem Vorschlag jedoch mit Skepsis, da man bei einer zu großen Ausdehnung des zukünftigen Staates ein Übermaß an administrativen Problemen befürchtete.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Territorium_der_Vatikanstadt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |