Tierschutz wurde im Nationalsozialismus antisemitisch, biologistisch und rassistisch begründet und propagiert.[1]
Viele NS-Führer, darunter Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Hermann Göring, zeigten sich öffentlich als Anhänger des Tierschutzes. Umweltschutz, Artenschutz und Tierschutz wurden wichtige Propagandathemen des Nationalsozialismus.[2] Das erste deutschlandweite Tierschutzgesetz gehörte zu den zentralen frühen Gesetzgebungsmaßnahmen der Anfangszeit des Regimes und wurde intensiv propagandistisch begleitet. Später wurden Tierschutzaspekte ökonomischen wie wehrwirtschaftlichen Zielen zunehmend untergeordnet. [3]
Mehrere Tierschutz-Gesetze im deutschsprachigen Raum gehen maßgeblich auf das in der NS-Zeit verabschiedete Konzept zurück.[4] Bis heute werden antisemitische Traditionen des Tierschutzes aufgegriffen. Insbesondere die Agitation gegen das Schächten ist von antisemitischen Stereotypen geprägt.[5] Rechtsextremistische Positionen zum Tierschutz und besonders zum Schächten werden vereinzelt in die Tradition des nationalsozialistischen Tierschutzes gestellt. [6]
Ende des neunzehnten Jahrhunderts war Tierschutz in Deutschland häufig mit antisemitischen Theorien verbunden. Die Tierschutzbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland sah Vivisektion und Schächtung als Ausdruck einer „jüdischen“ Medizin und stellte eine direkte Verbindung her. Vegetarier, Tierschutz- und Naturheilvereine waren Teil der sozialen Bewegung, die als Lebensreform bekannt wurde und in allen Bevölkerungsschichten und politischen Gruppen, auch dem Faschismus, verbreitet war.
Eine rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung analog zu der von Queen Victoria geförderten Society for the Prevention of Cruelty to Animals blieb aber zunächst für den deutschen Tierschutz aus. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bestrafte nicht die Tiermisshandlung als solche, sondern nur öffentliches Ärgernis daran. Sie blieb damit beispielsweise hinter den englischen Tierschutzregelungen zurück.[7] Dagegen liefen die in erheblichem Maße rechtsgerichteten und oft auch antisemitisch orientierten Tierschutzvereine erfolglos Sturm.[8][9]
Mit dem „Gossler-Erlass“ wurden in Preußen 1885 die vorhandenen Bestimmungen zur Vivisektion verschärft. Weitergehende Petitionen und Initiativen zum Tierschutz wurden mit Hinweis auf diese Regelung mehrfach abgeschmettert. Die Forderungen der Anti-Vivisektionisten fanden bei der wachsenden Zahl völkisch gesinnter Menschen großen Zuspruch. 1930 kam es mit dem sogenannten „Grimme-Erlass“ zu einer weiteren Verschärfung der Tierschutzgesetzgebung, die aber den in über 700 verschiedenen Vereinen und Organisationen engagierten Tierschützern nicht genügte.
Das erste deutsche Tierschutzgesetz (Reichstierschutzgesetz) wurde am 24. November 1933 verabschiedet. Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz ein willkommenes populäres Thema.[10] Sie konnten sich an die Spitze einer breiten, bislang nicht anerkannten Volksbewegung stellen und mit dem Thema „Schächten“ deutsche Juden mit Tierschutzargumentationen diskriminieren.[9]
1927 forderte ein NS-Vertreter im Reichstag Maßnahmen gegen „Tierquälerei und Schächten“. 1932 schlug die NSDAP ein Verbot der Vivisektion von Tieren vor. Am 21. April 1933 wurde das Schächten unter Strafe gestellt.[11] Das „Gesetz über das Schlachten von Tieren“ vom 21. April 1933 gebot, warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Ausnahmen waren nur bei Notschlachtungen gestattet.[12] Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen wurden Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten Haftdauer angedroht. Das Gesetz trat zum 1. Mai 1933 in Kraft (RGBl. I, S. 203.[13]) und gehörte damit zu den ersten und in erheblichem Maß propagandistisch verwendeten Gesetzgebungsmaßnahmen der NS-Zeit. Es bediente eine Vielzahl weitverbreiteter antisemitischer Ressentiments und schränkte die religiösen Freiheiten der Juden erheblich ein.[14]
Hermann Göring verkündete im August 1933, die "unerträgliche Folter" und das Leiden der Tiere müssten ein Ende haben, und drohte, all diejenigen in ein Konzentrationslager (KZ) zu schicken, die noch immer glaubten, Tiere behandeln zu können, wie es ihnen beliebte.
Ein gänzliches Verbot von Tierversuchen, wie propagandistisch angekündigt, war nicht beabsichtigt. Bekannt wurde eine Karikatur im Kladderadatsch im September 1933, die Versuchstiere beim Zeigen des Hitlergrußes gegenüber Göring zeigte. Die Gesetzgebung führte einen strikteren Genehmigungsprozess für Tierversuche in der Forschung ein, im Zusammenhang mit der Androhung, Tierquäler ins Konzentrationslager zu stecken, wurde das System der Konzentrationslager zum ersten Mal in der Öffentlichkeit breiter erwähnt.
Wesentliche Aspekte aus dem Reichstierschutzgesetz flossen später in die Tierschutzgesetze der Bundesrepublik, der DDR wie auch Österreichs ein.[15] Erst 1972 wurde ein neues Tierschutzgesetz verkündet, das mehrfach geändert und zuletzt am 18. Mai 2006 neugefasst wurde (vgl. Tierschutz in Deutschland nach 1945), wobei die grundlegenden Prinzipien des Reichstierschutzgesetzes beibehalten wurden.
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