Unter einem Tiertransport (oder auch Viehtransport) versteht man im Sinne der deutschen Tierschutztransportverordnung den Transport von lebenden Wirbeltieren mithilfe von Kraftfahrzeugen oder anderen Triebvorrichtungen.
Die Anlässe für den Transport lebender Tiere sind unterschiedlicher Art. Es handelt sich sowohl um Zucht-, Mast- oder Schlachttiere, um Zoo- und Zirkustiere, aber auch um solche, die für Tierversuche bestimmt sind oder mit Privatpersonen auf Reisen gehen.
Das Schienenverkehrsunternehmen DB Cargo stellte zum 1. April 2001 den Transport lebender Tiere auf der Schiene ein.[1] Die Begründung war, man wolle bei diesem sensiblen Thema keinen öffentlichen Prügelknaben spielen. Zudem war es das Jahr 2000 durch BSE-Fälle sowie MKS zu einem deutlichen Rückgang der Transporte gekommen, sodass man den Zeitpunkt für richtig befand.[2]
Tiertransporte über See finden an Bord spezialisierter Schiffe, sogenannter Tiertransporter statt.
Die Gründe für Lebendtransporte sind unterschiedlicher Art.
Innerhalb der EU gilt die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle) unbegrenzt verlängert werden kann. 1997 wurde die EU-Richtlinie in Deutschland als Tierschutztransport-Verordnung umgesetzt. Je nach Tierart dürfen die Fahrzeuge eine bis fünf Ladeebenen haben: z. B. Pferde einstöckig, Rinder zweistöckig, Schafe und Kälber dreistöckig und Jungtiere (Lämmer, Kälber, Ferkel) vier- oder fünfstöckig. Tiergruppen dürfen nur bis zu einer bestimmten Stückzahl zusammen transportiert werden. So dürfen zum Beispiel nur 25 Kälber zusammengesetzt werden. Sollen mehr Tiere mit einem Transporter bewegt werden, so müssen sie durch eine feste Abtrennung getrennt werden.
Laut EU-Richtlinie 1/2005 darf der Transport zu einem Schlachtbetrieb höchstens acht Stunden betragen. Abweichungen von dieser Richtlinie sind möglich, soweit die Transportdauer aus unvorhersehbaren Umständen überschritten wird. Während Transporte von bis zu acht Stunden in Normalfahrzeugen erlaubt sind, sind für längere Transportzeiten Spezialfahrzeuge mit Tränkesystem und Ventilatoren vorgeschrieben. In der nicht der EU angehörenden Schweiz ist die maximale Transportdauer am Stück auf sechs Stunden limitiert[3].
Tierschützer beklagen, dass selbst bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Tiere während der Transporte große Qualen ertragen müssten. Sie litten während der Transporte an Erschöpfung, Dehydratation und Stress. Die Regelungen zum Tiertransport würden nur bei Transporten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit greifen.[4] Private Transporte von Heimtieren seien nicht geregelt, wenn von allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzes und der Straßenverkehrsordnung abgesehen werde. Im Zusammenhang mit privaten Transporten von Heimtieren spielen Tiertransportboxen eine Rolle.
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