Tobias Christoph Huch (* 10. August 1981 in Mainz) ist ein deutscher Unternehmer und Politiker (Junge Liberale).
Huch ist Anteilseigner an mehreren Firmen in der Medien- und Tabakbranche. Im Jahr 2000 gründete er im Alter von 18 Jahren die Firma Erodata, die das Altersverifikationssystem Ueber18.de betreibt[1] und inzwischen unter dem Namen Resisto IT GmbH firmiert. Er ist Geschäftsführer der BAB MEDIA GmbH (vormals: Huch Medien GmbH) mit Sitz in Mainz. Für eine kurze Zeit war die Firma Erodata an der Firma MyChannel beteiligt,[2] die im August 2004 durch einen Kreditkartenskandal,[3] bei dem tausende Kreditkartennummern öffentlich auf einem Internetserver abrufbar waren, in das Licht der Öffentlichkeit gerückt ist.
Anfang 2000 nutzte Huch eine Sicherheitslücke auf dem Webserver des Bundesministeriums der Justiz und hinterließ als Hinweis auf diese eine Textdatei mit einer Erklärung zur Sicherheitslücke und ein zensiertes Nacktfoto einer Frau mit schwarzen Balken und der Aufschrift „Dieser Server“ (erster Balken) „ist unsicher“ (zweiter Balken).[4] Nachdem dieser Hinweis durch die Systemadministratoren nicht erkannt wurde, informierte Huch eine Woche danach gemeinsam mit dem Onlinemagazin „Onlinekosten.de“ und der Deutschen Presse-Agentur die Öffentlichkeit. Daraufhin wurde die Lücke geschlossen, und Tobias Huch erhielt eine Einladung der Bundesministerin Herta Däubler-Gmelin, der er nach dem offiziellen Pressetermin weitere Sicherheitslücken präsentierte. Er erhielt daraufhin die Genehmigung, Webserver der Regierung ohne die Gefahr einer Strafverfolgung auf Sicherheitslücken zu überprüfen.
Am 30. März 2005 reichte Tobias Huch eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den § 184c StGB (heute: § 184d StGB) ein. Der Antrag lautet, § 184d StGB aufzuheben, soweit er sich auf das Verbreiten sogenannter weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten bezieht. Die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2009), aber Huch kündigte an, als nächste Instanz den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) anzurufen.[5]
Ende 2007 verklagte Huch mit seiner Firma Huch Medien GmbH in einem Gerichtsverfahren den Access-Provider Arcor mit der Forderung, Google zu sperren. Vorangegangen war die Sperre der Seite YouPorn durch Arcor nach einer Abmahnung eines Videothekenbetreibers und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Arcor durch das Landgericht Frankfurt. Tobias Huch erklärte gegenüber der Presse, dass er prüfen wolle, ob deutsche Gerichte tatsächlich der Auffassung sind, dass „die Welt am deutschen Wesen genesen solle“ und zeigte so, dass er absichtlich den Prozess verlieren wollte. Er verlor den Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts Frankfurt (Az: 2-03 O 526/07) und ließ sich dies durch das Oberlandesgericht als Grundsatzbeschluss (Az: 6 W 10/08) bestätigen. Auf Basis der OLG-Entscheidung beruhte dann das Verfahren von Arcor gegen den älteren YouPorn-Sperrbeschluss, und die einstweilige Verfügung wurde im Hauptsacheverfahren aufgehoben.
Anfang Oktober 2008 deckte Huch gemeinsam mit dem Magazin Der Spiegel (Ausgaben 41[6] und 42 von 2008) einen Datenskandal auf. So gab er dem Spiegel Auskunft, dass er seit Mitte 2006 im Besitz der halben T-Mobile-Datenbank sei und erzählte die Vorgänge der letzten zwei Jahre. Im Jahr 2006 kam Huch in den Besitz großer Datenmengen, die sich später als T-Mobile-Kundendatenbank herausstellten. Er meldete sich bei der Deutschen Telekom.[7] Die Geschäftsräume von Tobias Huchs Firma Resisto IT GmbH wurden im Oktober 2008, kurz nach dem Bekanntwerden der Lücke in der Öffentlichkeit, von der Staatsanwaltschaft durchsucht, die Firma galt als so genannter „unverdächtigter Zeuge“.[8] Das Verfahren hierzu läuft derzeit noch.
Im Mai 2010 erwirkte Huchs Firma Resisto IT GmbH beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Betreiber Sky Deutschland.[9] Hintergrund hierfür war, dass sich bei einem Teil der von Sky genutzten Smartcards, denen des Schweizer Verschlüsselungsanbieters Nagravision, der werksseitig eingestellte Jugendschutz-PIN ausrechnen ließ. Huch vertritt den Standpunkt, dass dieses System unzureichenden Jugendschutz bietet, obwohl sowohl die für Sky zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien als auch die Kommission für Jugendmedienschutz das von Sky und diversen Kabelnetzbetreibern verwendete System als ausreichend ansehen. Der Jugendschutz-PIN ermöglicht es Sky, Inhalte, die ab 16 Jahren freigegeben wurden, rund um die Uhr auszustrahlen, sowie Inhalte ab 18 Jahren ab 20 Uhr. Aufgrund dieser einstweiligen Verfügung war Sky zeitweise gezwungen, den Erotiksender Beate-Uhse.TV erst ab 23 Uhr auszustrahlen, sowie diverse weitere Inhalte erst zu späteren Zeitpunkten oder gekürzt auszustrahlen. Auch andere über Sky verbreitete Sender, wie etwa RTL Crime, waren hiervon betroffen.
Sky reagierte Anfang August auf diesen Vorgang und forderte einen Teil seiner Kunden schriftlich auf, ihren Jugendschutz-PIN zu ändern. Tobias Huch begrüßte diesen Schritt von Sky ausdrücklich, bezeichnete ihn aber auch als Blamage für die verantwortliche Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) und die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz).[10] Vor dem OLG Düsseldorf nahm Huch vor dem Hintergrund der Verbesserung des Kinderschutzes bei Sky die Klage zurück und verzichtete auf eine Klage in der Hauptsache. Das Verfahren wurde damit komplett beendet.
Im Frühjahr 2011 organisierte Huch eine Pro-Guttenberg-Kampagne auf Facebook[11] für den damaligen Minister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg, dem wegen umfangreicher Plagiate in seiner Dissertation von der Universität Bayreuth der Doktortitel entzogen wurde.[12]
Am 6. Oktober 2011 wurde eine Sicherheitslücke beim Webhoster Hetzner bekanntgegeben.[13][14] Tobias Huch behauptet, über den FTP-Zugriff eines Shared Hosting-Pakets auf höhere Ordnerebenen gelangt zu sein, wo Verwaltungsdateien von Hetzner frei zugänglich waren. Diese hätten unter anderem auch Kennwörter für Managed Server oder Hetzners Dokumentenmanagement-System im Klartext erhalten. Tobias Huch ist nach Entdeckung der Lücke zusammen mit einem Spiegel-Redakteur an Hetzner herangetreten und hat dem Webhoster drei Tage Zeit gegeben, seine Kunden selbst über die Lücke zu informieren. Hetzner erklärte mehrfach, die Informationen von Tobias Huch seien nicht schlüssig.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz verdächtigte Huch gemeinsam mit zwei Schweizer Personen der Steuerverkürzung mit einem Gesamtschaden von etwa 1,7 Millionen Euro. Der Prozess startete am 31. Oktober 2011.[15]
Am 7. Mai 2012 wurde Huch vom Landgericht Koblenz wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass er bis 2007 rund 800.000 € Umsatzsteuer hinterzogen hat. Zusätzlich muss er als Bewährungsauflage 75.000 € zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Huch erklärte nach dem Urteil, dass er sich nicht persönlich bereichert habe und er die Verteidigung zum Schutz seiner Familie, seines Umfeldes und seines Unternehmens abgebrochen habe.[16]
Huch ist Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinhessen-Vorderpfalz.[17]
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tobias_Huch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |