Die sogenannte Todesnacht von Stammheim bezeichnet die Nacht zum 18. Oktober 1977, in der die inhaftierten Anführer der Rote Armee Fraktion Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in ihren Gefängniszellen in der JVA Stuttgart Suizid begingen. Irmgard Möller überlebte als einzige. Das Ereignis war der Schlusspunkt des Deutschen Herbstes, in dem die zweite Generation der RAF versuchte, die Gefangenen freizupressen. In direkter Folge wurde am darauffolgenden Tag der von der RAF entführte Hanns Martin Schleyer ermordet.
1972 waren die Mitglieder der ersten Generation der RAF nach einer Anschlagsserie mit mehreren Todesopfern verhaftet worden. 1973 wurden die Gefangenen im Hochsicherheitstrakt der JVA Stuttgart zusammengelegt und in einem extra gebauten Gerichtsgebäude neben der JVA vor Gericht gestellt. RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof starb 1976 in ihrer Zelle (Selbstmord durch Erhängen). Nach einem langwierigen Verfahren waren die verbliebenen Häftlinge Baader, Ensslin, Raspe und Möller im April 1977 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Anwälte legten Revision ein, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig waren. Im Herbst 1977 versuchte die zweite Generation der RAF, die Häftlinge aus der ersten Generation freizupressen. Am 5. September 1977 kam es zur Schleyer-Entführung durch die RAF. Als die Bundesregierung unter Helmut Schmidt nicht nachgab, kam es zur Entführung des Flugzeugs Landshut durch eine Gruppe palästinensischer Terroristen der PFLP. Am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 wurde die Flugzeugentführung durch die GSG 9 beendet. Die 86 Geiseln konnten befreit werden.
Von Rechtsanwalt Arndt Müller waren ab 1976 laut offizieller Darstellung drei Schusswaffen in den Hochsicherheitstrakt in Stuttgart eingeschmuggelt worden. Mit zwei von ihnen töteten sich danach Raspe und Baader. Das spätere RAF-Mitglied Volker Speitel arbeitete 1976 bei Müller als „Kanzlei-Gehilfe“ und hatte die Waffen in Ungarn erworben.
Nach seiner Verhaftung wurde Speitel Kronzeuge und gab folgenden Ablauf zu Protokoll: Speitel fertigte einen Hohlraum in dem gehefteten Handaktenband des Anwalts an, so dass eine Waffe ohne Griffschalen gerade eben hineinpasste. Anschließend verklebte er die Stelle mit Buchbinderleim, so dass die Akte durchgeblättert werden konnte. Die Handakte wurde dann im Gerichtssaal an die Häftlinge übergeben, die diese mit in ihre Zellen nehmen durften.[1] Die Handakten wurden nach den Verhandlungstagen nur durch Durchblättern oberflächlich durch einen Justizbeamten kontrolliert, da die Häftlinge meist schnell abgeführt werden sollten. Der Schmuggel flog nie auf.
Erst später wurden in der Kanzlei Arndt Müllers präparierte Handakten gefunden.[2] Auf diese Weise brachte Müller, der für seine stoische Ruhe bekannt war, eine Fotokamera, mehrere Kochplatten, ein Transistorradio, diverse elektronische Kleinteile, drei Schusswaffen, 650 Gramm Sprengstoff und Zünder in den Hochsicherheitstrakt. Nach dem Tod der Häftlinge wurden Sprengstoff und Zünder in mehreren Mauerverstecken gefunden.
Speitel legte ein Geständnis ab, in dem er den Waffenschmuggel detailliert beschrieb.[3][4] Müller behauptet bis heute, nicht gewusst zu haben, dass sich Schusswaffen und Sprengstoff in der Handakte befanden. 1978 wurde Arndt Müller jedoch wegen des Waffenschmuggels und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und acht Monaten Haft und weiteren fünf Jahren Berufsverbot verurteilt.
Jan-Carl Raspe erhielt eine Pistole der Marke Heckler & Koch, Typ HK 4, die er in einem Mauerversteck hinter einer Fußleiste in seiner Zelle verbarg. Baader erhielt eine Pistole der Marke FEG, Kaliber 7,65 mm, die er zunächst ebenfalls in einem Mauerversteck und später in seinem Plattenspieler versteckte. Die dritte Waffe, ein Colt Detective Special, Kaliber 38 wurde erst einen Monat nach dem Tod der Häftlinge in Zelle 723 entdeckt, nachdem der Putz abgeschlagen worden war. Sie lag ebenfalls in einem Mauerversteck.[5] In Zelle 723 saß bis August 1977 Helmut Pohl ein.
Mit eingeschmuggelten Elektroteilen und den für die Gefangenen erlaubten Plattenspielern hatte Raspe zudem über die von Zelle zu Zelle verlaufenden Leitungen des ehemaligen Anstaltsrundfunks eine Wechselsprechanlage angefertigt, über die sich die Gefangenen vermutlich unbemerkt verständigen konnten.[6] Die Spekulation, dass die Gespräche der Gefangenen abgehört worden sein könnten, wurden stets dementiert. Nach neuesten Erkenntnissen scheint es jedoch erwiesen, dass in der JVA Stuttgart Zellen abgehört wurden.[7][8] Ob die Behörden somit auch über die Waffen in den Zellen informiert waren, ist jedoch unklar und wird dementiert. Es ist davon auszugehen, dass die Häftlinge das offizielle Kontaktverbot umgehen konnten, das nach dem im Deutschen Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Kontaktsperregesetz möglich wurde. Durch das Verbinden anstaltsinterner Lautsprecher- und Niederstromanlagen konnten die Insassen eine Sprechverbindung untereinander herstellen und sich so vermutlich zum Selbstmord verabreden.
Es gilt als sicher, dass Raspe am 18. Oktober 1977 gegen 0:40 Uhr aus seinem Radio vom Ende der Flugzeugentführung erfuhr und dies an die anderen Gefangenen über die Wechselsprechanlage weitergab. Danach versuchten alle vier verbliebenen Häftlinge, sich umzubringen. Baader und Raspe erschossen sich mit Pistolen, Ensslin erhängte sich und Möller versuchte, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen.
Gegen 7:40 Uhr schloss Justizobersekretär Gerhard Stoll Raspes Zelle auf. Drei weitere Beamte waren anwesend. Raspe saß mit ausgestreckten Beinen auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus Mund, Nase und Ohren und einer Schusswunde in der rechten Schläfe. Auf der Matratze lag eine Waffe. Raspe atmete zwar noch und wurde in ein Krankenhaus gebracht, starb aber gegen 9:40 Uhr. Gegen 7:50 Uhr öffneten die Beamten Baaders Zelle. Er lag auf dem Rücken auf dem Boden in einer großen Blutlache und hatte eine Schusswunde im Genick. Baader war tot. 40 Zentimeter neben ihm lag eine Pistole. Gudrun Ensslin wurde in ihrer Zelle mit einem Kabel am Fensterkreuz hängend entdeckt. Am selben Fenster hatte sich Ulrike Meinhof ein Jahr zuvor auf dieselbe Art das Leben genommen. Irmgard Möller wurde in einer Blutlache auf ihrem Bett aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Sie hatte in der Herzgegend vier Stichverletzungen. Nach einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte.
Es gab die Behauptung, dass es sich um staatlich angeordneten Mord gehandelt habe, um weitere Freipressversuche zu verhindern. Diese Spekulation dauert bis heute an und wird durch einige Indizien gestützt. Auch die RAF-Anwälte Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Karl-Heinz Weidenhammer sprachen in den 1970er Jahren von Mord. Die überlebende Irmgard Möller spricht bis heute von Mord und bestreitet, dass es eine Absprache zum kollektiven Suizid gegeben habe.[9] Jedoch halten die ehemaligen RAF-Mitglieder Susanne Albrecht und Monika Helbing dem entgegen, dass es sich um geplante Suizide handelte, die zur politischen Agitation als Mord hingestellt werden sollten. Die Eingeweihten hätten dieses Vorhaben Suicide Action genannt.[10][11]
Allerdings ließen die publizierten Untersuchungsergebnisse Raum für Spekulationen. Diese Spekulationen wurden bestärkt, als die Zeitschrift Stern Anfang November 1977 berichtete, dass es in der Nacht zum 18. Oktober in weiten Teilen der JVA Stammheim einen Stromausfall gegeben habe und somit der Zugang zum Hochsicherheitstrakt im siebenten Stock für Unbefugte möglich gewesen sei. Einige Kritiker vermuteten daraufhin das Werk von Geheimdiensten, die die Häftlinge getötet hätten. Zudem blieb es für Teile der Öffentlichkeit schwer verständlich, dass unbemerkt Schusswaffen in das am besten gesicherte Gefängnis der Bundesrepublik gelangt waren.
Die Schusswunde Baaders gab Anlass zur Spekulation. Er war mit einem Einschuss im Genick aufgefunden worden. Die Waffe lag 40 Zentimeter neben ihm. Das Ergebnis eines Gutachters des Bundeskriminalamtes, die Pulverschmauchspuren würden darauf hindeuten, dass Baader durch einen Genickschuss getötet worden sei, der aus einer Entfernung zwischen 30 und 40 Zentimeter abgefeuert worden sein muss[12], stützte die Mordversion. Drei weitere Gutachter derselben Behörde gehen davon aus, dass sich Baader den Schuss selbst aufgesetzt haben könnte. Eine Untersuchung der EG-Kommission gab 1978 ein weiteres Gutachten bekannt, in dem fünf Gutachter befanden, dass Baader sich den Schuss selbst beigebracht haben kann.[13]
Sowohl die durch die Ermittlungsbehörden in Auftrag gegebene Obduktion durch Joachim Rauschke und Hans Joachim Mallach auf dem Tübinger Bergfriedhof[14] und die durch Gerhard Halbritter abgenommenen Totenmasken, [15][16] als auch die zweite Untersuchung der Leichen auf Betreiben von Angehörigen und Anwälten, ergaben keine Anhaltspunkte für Fremdeinwirken. Die Europäische Kommission untersuchte 1977/78 die Todesumstände der Stammheimer Gefangenen und konnte keine Hinweise feststellen, die gegen einen Suizid sprechen.
Beweise für Mord konnten nie gefunden werden. Die geheimen Teile der damaligen Gutachten wurden Ende der 1990er Jahre veröffentlicht. Seitdem gilt die Suizidthese als bewiesen.
Eine weitere Variation ist die These von Selbstmorden unter staatlicher Aufsicht. Diese unterstellt einzelnen staatlichen Akteuren, etwa Geheimdienstbehörden, die Kommunikation der Gefangenen über deren heimliche selbstgebaute Wechselsprechanlage abgehört zu haben. Damit wären die Absichten der Häftlinge, wie auch deren Waffenbestände zumindest einzelnen Behördenvertretern oder gar Politikern bereits im Vorfeld bekannt gewesen. Einige Anhänger der Theorie unterstellen, „der Staat als solcher“ hätte die Gefangenen aber gewähren lassen, um sie loszuwerden. Ein am 10. September 2007 in der ARD ausgestrahlter Dokumentarfilm von Stefan Aust stellt einige Vermutungen in dieser Richtung an. Auch der ehemalige RAF-Anwalt und jetzige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele gehört zu den Anhängern der These.
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