Ulrich Sieber (* 18. November 1950 in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist und seit Oktober 2003 Direktor und Wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau.
Der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde Sieber 1998 als einer der Verteidiger von Felix Somm, Geschäftsführer der Firma CompuServe, der dem verurteilenden Amtsgericht München eine Reihe von Fehlern im technischen Verständnis der Netze und bei der Beurteilung des juristischen Sachverhalts nachweisen konnte und einen Freispruch des Angeklagten in zweiter Instanz erreichte.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Lausanne und Freiburg/im Breisgau und promovierte 1977 an der Universität Freiburg über „Computerkriminalität und Strafrecht“. Von 1978 bis 1987 war er als selbständiger Rechtsanwalt vor allem im Computerrecht tätig. Hier wirkte er auf Klägerseite u. a. an der "Inkassoprogramm"-Entscheidung[1] des BGH mit.
1987 habilitierte er sich an der Universität Freiburg mit einer Arbeit über das „Verhältnis von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht“ und wurde auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Informationsrecht an der Universität Bayreuth berufen, den er bis 1991 innehatte. Von 1991 bis 2000 wurde er Dekan der Juristischen Fakultät und hatte den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg inne. Nach einem studentischen Ranking war er damals der zweitbeliebteste Prof. an dieser Universität. 1994 lehnte er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der Universität Münster (nun Prof. Thomas Hoeren) ab und entschied sich zu einer Gastprofessur an der Universität Tokyo. Von 2000 bis 2003 war er als Ordinarius für Strafrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig, bevor er seine derzeitige Tätigkeit im Max-Planck-Institut antrat. 2005 wurde er von der Neofit Rilski-Universität in Bulgarien mit der Ehrendoktorwürde (Doctor honoris causa) ausgezeichnet.
Neben seiner akademischen Arbeit ist Sieber als selbständiger Berater und Gutachter insbesondere im Bereich des Computerrechts tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er persönlicher Sonderberater von zwei EG-Kommissaren für Fragen des Computerrechts sowie der Bekämpfung des EG-Betrugs. Daneben arbeitete er für den Rechtsausschuss und verschiedene Enquêtekommissionen des Deutschen Bundestages, das deutsche Bundesministerium der Justiz, das deutsche Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, das Bundeskriminalamt, den Ministerrat und die parlamentarische Versammlung des Europarats, die Europäische Kommission, die Forschungsminister der G-8 Staaten (Carnegie-Group), die OECD, die Vereinten Nationen, die Internationale Handelskammer in Paris, den Senat der USA, das Kanadische Justizministerium sowie die National Police Agency von Japan.
Der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Publikationen liegt in den Bereichen des Multimediarechts und der Computerkriminalität, des Wirtschaftsstrafrechts und der Wirtschaftskriminalität, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Rechtsvergleichung, des europäischen Rechts und der Rechtsinformatik.
Sieber ist Herausgeber der europäischen Schriftenreihen “ius informationis” und “ius criminale” sowie Mitherausgeber der Buchreihe “ius europaeum” und der Zeitschrift “Multimedia und Recht”. Zwei seiner Bücher wurden ins Japanische übersetzt; sein “International Handbook on Computer Crime” wurde in einer französischen Übersetzung veröffentlicht.
Ulrich Sieber ist Präsident der deutschen “Vereinigung für Europäisches Strafrecht e.V.”, Mitglied im Legal Advisory Board on the Information Services Market der Europäischen Kommission, im Beirat der Deutschen Gesellschaft für Informationsrecht, im Steering Committee of the EU-China Legal and Judicial Co-operation Programme, im Europäischen Rechtszentrum der Universität Würzburg, in der Forschungsstelle für Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth, im Herausgeberbeirat der Zeitschrift “Computer und Recht”, im “Correspondents Panel” der Zeitschrift “The Computer Law and Security Report” und im Advisory Board der Zeitschrift “Money Laundering Control”.
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