Dienstag, 29. Mai 2012

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Universalbank

Universalbanken, auch Vollbanken genannt, sind Kreditinstitute, die im Gegensatz zu Spezialbanken die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten (dazu Katalog aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 KWG)

Das Universalbankprinzip ist nicht auf der ganzen Welt verbreitet. In zahlreichen Staaten (z. B. USA, Großbritannien) sind überwiegend Spezialkreditinstitute anzutreffen. Dies liegt daran, dass das Universalbankprinzip aus aufsichtsrechtlicher Sicht in diesen Staaten als sehr kritisch und problematisch angesehen wird, weil sich durch die verschiedenen Geschäftsbereiche massive Interessenkonflikte ergeben können. Wickelt beispielsweise ein Unternehmen seine Kreditgeschäfte, seinen Zahlungsverkehr, seine Kapitalanlagen und seinen Börsengang über eine Universalbank ab, stellt sich die Frage, ob die Bank das Wissen aus der vielfältigen Geschäftsbeziehung im Rahmen der Anlageberatung für die Aktie dieses Unternehmens verwenden darf oder muss, ohne dabei die Interessen des Anlegers und des Unternehmens zu verletzen.

Geschäfte

Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:

  1. das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite
  2. das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
  3. Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentengeschäft im Außenhandel
  4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
  5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks
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