Das Vatikanische Geheimarchiv (lat.: Archivum Secretum Apostolicum Vaticanum, ital.: Archivio Segreto Vaticano; Abk.: ASV) ist die zentrale Sammelstelle für alle vom Heiligen Stuhl promulgierten Gesetze sowie die diplomatische Korrespondenz des Vatikans. Der Ausdruck „Geheimarchiv“ als Übersetzung von archivium secretum ist missverständlich, denn der Terminus verweist auf das persönliche Archiv des Papstes in Abgrenzung von Archiven kirchlicher Behörden.
Das Archiv umfasst ca. 85 Regalkilometer Akten.[1] Allein die (unvollständig) inventarisierten Bestände des Archivs zählen 35.000 Bände. „Schmuckstücke“ des Archivs sind etwa Briefe von Michelangelo, ein Brief Heinrichs VIII. mit der Bitte um Annullierung seiner Ehe, die Registereintragung der Bannbulle Martin Luthers oder das Originalregister von Papst Gregor VII. mit dem „Dictatus papae“.
Die vereinzelten mittelalterlichen Nachrichten über päpstliche Archivalien lassen noch keine systematische Organisation erkennen, die von weltlichen Herrschern für die Päpste ausgestellten Urkunden wurden in Verbindung mit dem päpstlichen Schatz aufbewahrt.[2] Diese Privilegien und andere für die Rechte und Ansprüche des Heiligen Stuhls bedeutenden Dokumente ließ Sixtus IV., der auch als Gründer der Bibliothek gelten kann, im Engelsburgarchiv zusammenfassen (Archivum Arcis, auch als Archivum vetus bezeichnet).[3] Zwar hatte bereits Pius IV. Pläne für ein zentrales Archiv der Kurie, aber erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde das Archiv unter Paul V. aus der Vatikanischen Bibliothek als eigene Organisationseinheit herausgelöst und mit Beständen aus dem Archiv der Apostolischen Kammer, damals das umfangreichste einer päpstlichen Behörde, und aus dem Engelsburgarchiv erweitert. Die Leitung übertrug der Papst seinem Kardinalnepoten Scipione Borghese Caffarelli, die organisatorische Arbeit erledigte Michele Lonigo. 1798 wurde das Engelsburgarchiv mit dem Vatikanischen Archiv vereinigt, nachdem es schon seit Jahrzehnten in Personalunion vom Archivpräfekten geleitet worden war.[4]
1810 ordnete Napoleon die Überführung des Archivs nach Paris an, nach dem Rücktransport 1815 − 1817 wurden schwerwiegende Verluste festgestellt. Die Römische Republik von 1849 dagegen beeinträchtigte das Archiv kaum.[5]
Bis ins späte 19. Jahrhundert wurden die Bestände weitestgehend unter Verschluss gehalten, was wiederholt wilden Spekulationen über die dort eingelagerten Dokumente Vorschub leistete. Allerdings konnten auf Antrag schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts Wissenschaftler aus aller Welt einzelne Archivalien einsehen. Eine umfassende Einsicht in die Bestände des Archivs wurde als erstem dem deutschen Historiker Ludwig von Pastor gewährt. Er war für seine Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters darauf angewiesen, das Vatikanische Geheimarchiv zu konsultieren. Zwar hat schon unter Pius IX. der Kardinal Pitra einen Plan vorgelegt, das Archiv für die Wissenschaft zu öffnen, die Liberalisierung des Zugangs ist aber das Verdienst Leos XIII., der 1879 Hergenröther zum Präfekten und Archivar des Apostolischen Stuhls (praeses Vaticani tabularii sive archivista apostolicae sedis) ernannte. Damit war die traditionelle Verbindung von Bibliothek und Archiv unterbrochen, erst mit Kardinal Gasquet, der 1917 zum Archivista della Santa Sede, 1919 zum Bibliotecario di Santa Romana Chiesa und 1920 nochmals zum Archivista di S.R.C. ernannt wurde, wurden diese Ämter wiedervereinigt und auch künftig beibehalten. Im Januar 1881 erfolgte die Öffnung des Archivs für die Benutzer, 1884 wurde die Benutzungsordnung (regolamento) weiter liberalisiert.[6] Wissenschaftlern wird heute bei Vorlage eines Empfehlungsschreibens von einer Forschungseinrichtung (z. B. Universität oder wissenschaftliches Institut) der Zugang unbürokratisch ermöglicht.
Das Archiv legt ohne Einschränkung seine Akten bis 1922, dem Ende des Pontifikats Benedikts XV., vor. Am 20. Februar 2002 gab Papst Johannes Paul II. die Dokumente des Staatssekretariats aus der Zeit von 1922 bis 1939 – allerdings nur, soweit sie das Deutsche Reich betreffen – für die Forschung frei. Auf Beschluss Papst Benedikts XVI. sind seit dem 18. September 2006 schließlich alle Dokumente des Pontifikates von Papst Pius XI. bis zu seinem Tod 1939 für Wissenschaftler einsehbar.[7][8] Es wird erwartet, dass die Katalogisierung der ca. 16 Millionen Seiten aus der Amtszeit Pius XII. 2014 oder 2015 abgeschlossen sein wird.[9]
Die Kardinalbibliothekare waren seit 1609 zugleich auch Archivare der Heiligen Römischen Kirche.[10]
Die Kustoden, später die Präfekten, waren die eigentlichen Leiter des Archivs.[11]
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