| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Leitender Geistlicher: | Gerhard Ulrich Bischof der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche |
| Präsident der Generalsynode: | Wilfried Hartmann |
| Präsident des Amtes der VELKD: | Friedrich Hauschildt |
| Mitgliedschaften: | |
| Mitgliedskirchen: | 8 |
| Kirchengemeinden: | 7.377 (31. Dezember 2010)[1] |
| Gemeindeglieder: | 9.680.947 (31. Dezember 2010)[2] |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: | |
| Anschrift: | Amt der VELKD Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover |
| Offizielle Website: | VELKD |
| E-Mail-Adresse: | Mail VELKD |
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD, z.T. auch Vereinigte Kirche) ist ein Zusammenschluss von lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Sie wurde am 8. Juli 1948 in Eisenach als Nachfolgerorganisation zum Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat) gegründet und umfasst heute etwa 10 Millionen Gemeindeglieder in acht Landeskirchen. Ihr Ziel ist es, die Einheit des Luthertums zu fördern und zu bewahren.
Der Bekenntnisstand der Gliedkirchen umfasst mindestens die unveränderte Augsburger Konfession (Confessio Augustana invariata) und den Kleinen Katechismus Martin Luthers.
Gründungsmitglieder waren zehn von den damals dreizehn lutherischen Landeskirchen (Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Lübeck, Mecklenburg, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Schleswig-Holstein und Thüringen). Eutin, Oldenburg und Württemberg traten der VELKD nicht bei.
Die VELKD hat ihren Sitz im Amt der VELKD in Hannover, an dessen Spitze ein Präsident (derzeit Dr. Friedrich Hauschildt) steht. Hier werden die Amtsgeschäfte der Leitungsgremien der VELKD und auch des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) geführt. Der Geschäftsführer des DNK/LWB ist Oberkirchenrat Norbert Denecke.
Als Pendant zur VELKD gab es bis zum 1. Juli 2003 die Evangelische Kirche der Union und die Arnoldshainer Konferenz, die an diesem Tag in die Union Evangelischer Kirchen aufgingen. Zu ihr gehören überwiegend uniierte Landeskirchen.
Die VELKD wurde am 8. Juli 1948 in Eisenach gegründet. Bereits 1923 war auf der Wartburg der Lutherische Weltkonvent von einer internationalen kirchlichen Delegation gegründet worden. Eine weitere Vorgängerorganisation wurde als Lutherrat bekannt.[3]
Siehe auch Christen und Kirche in der DDR
Von den ursprünglich zehn Mitgliedskirchen der VELKD fusionierten 1977 drei Mitgliedskirchen, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein mit der Nichtmitgliedskirche Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Damit verringerte sich die Zahl der Mitgliedskirchen auf acht.
Neben den Mitgliedskirchen der VELKD existieren weitere Landeskirchen, die sich als lutherische Kirchen verstehen. Dies sind die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die beide Gaststatus in der VELKD besitzen, sowie die Pommersche Evangelische Kirche, die allerdings aus der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union hervorgegangen ist. Die lutherischen Kirchenglieder der überwiegend reformierten Lippischen Kirche sind in einer Lutherischen Klasse zusammengeschlossen.
Am 27. Mai 2012 (Pfingstsonntag im Jahre 2012) wird aus der Fusion der Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche – in Hamburg und Schleswig-Holstein –, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und der Pommersche Evangelische Kirche die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland entstehen. Dadurch sinkt die Mitgliedszahl der Kirchen von acht auf sieben.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch selbständige lutherische Kirchen, die u.a. aus theologischen Gründen Nicht-Mitglieder der VELKD sind, nämlich:
Letztere ist 1972 aus der Fusion mehrerer lutherischer altkonfessionelle Kirchen entstanden. Zwischen der SELK und der VELKD finden in regelmäßigen Abständen Kontaktgespräche statt.
Lutherische Landeskirchen, altkonfessionelle lutherische Kirchen und Einzelgemeinden haben die Möglichkeit, der VELKD beizutreten. Sollten Einzelgemeinden kein eigenes Kirchenregiment besitzen, kann dieses durch die Kirchenleitung der VELKD ausgeübt werden.
Die Mitgliedskirchen der VELKD, die Evangelisch-lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelisch-lutherische Kirche in Baden und die Lutherische Klasse der Lippischen Kirche sind Mitglieder des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB). Das DNK/LWB ist zwar eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, es ist aber strukturell wie personell eng mit dem Amt der VELKD verbunden.
Der Schwerpunkt der VELKD liegt auf theologischer Arbeit, in der Seelsorge, in der einladenden Gestaltung des Gottesdienstes, im plausiblen Gemeindeaufbau und Ökumene. Die einzelnen Landeskirchen nutzen die VELKD für größere Projekte, die die Kirchen einzeln nicht bewältigen können. Hierbei wird die VELKD auch als Dialogpartner von anderen Kirchen und Konfessionen im deutschen und internationalen Dialog bevorzugt angesprochen - hierher gehören die Dialoge mit der römisch-katholischen Kirche, der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland, mit den Anglikanern, den Methodisten und den Mennoniten.[3]
Leitungsgremien der VELKD sind die "Kirchenleitung" und die "Bischofskonferenz", denen jeweils der "Leitende Bischof" vorsteht, sowie die "Generalsynode". Alle drei Gremien sind verantwortlich für die der VELKD übertragenen Aufgaben.
Die Kirchenleitung besteht aus dem „Leitenden Bischof“, der den Vorsitz innehat, dem stellvertreten Leitenden Bischof, einem weiteren Mitglied der Bischofskonferenz, dem/r Präsidenten/in der Generalsynode und neun von der Generalsynode aus dem Kreise ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählenden Personen. Die Kirchenleitung tritt in der sechsmal im Jahr zu einer zweitägigen Sitzung zusammen.
Der „Leitende Bischof“ wird von der Generalsynode für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er ist der erste Geistliche der VELKD und hat das Kanzelrecht in allen Landeskirchen der VELKD, also das Recht, auf allen Kanzeln der Gliedkirchen der VELKD zu predigen und Hirtenbriefe zu verbreiten. Zusätzlich hat er den Vorsitz des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) inne.
Zur VELKD gehörten sowohl Kirchen der Bundesrepublik Deutschland als auch Kirchen der DDR. Ende der 1960er wurde die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben immer schwerer. Daher bildeten die lutherischen Kirchen der VELKD auf dem Gebiet der DDR einen eigenen „Bereich Ost“, die VELK DDR, mit einem eigenen „Leitenden Bischof“. Die VELK DDR löste sich 1988 auf, um den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zu stärken. 1991 traten die drei ostdeutschen Landeskirchen der VELKD wieder bei. Leitende Geistliche im Bereich Ost waren:
Die Bischofskonferenz der VELKD besteht aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Mitgliedskirchen sowie fünf weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes an. Vorsitzender der Bischofskonferenz ist der Leitende Bischof der VELKD.
Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Im Frühjahr behandelt sie ein Schwerpunktthema und im Herbst tagt sie in der Regel im Vorfeld am Ort der Tagung der Generalsynode. Die Aufgabe der Bischofskonferenz ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung über Kirchengesetze, über Ordnungen für den Gottesdienst und über Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.
Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der VELKD. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Generalsynode besteht aus 50 Mitgliedern. Hiervon werden 42 von den Landessynoden der VELKD-Gliedkirchen gewählt, die anderen 8 werden vom Leitenden Bischof berufen.
An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung gewählt wird. Dessen Vorsitzender ist der Präsident der Generalsynode.
Dazu kommen acht weitere Oberkirchenräte, die als Referenten für die verschiedenen Aufgaben des Amtes zuständig sind.
Das Amt ist in das Kirchenamt der EKD integriert, das in weiten Teilen Verwaltungsaufgaben für die VELKD mit übernimmt.
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