Das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt (ital.: Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano) wurde am 26. November 2000 von Papst Johannes Paul II. verkündet. Es trat am 22. Februar 2001 in Kraft.
Es ersetzt die Verfassung des Vatikanstaates von 1929, die von Papst Pius XI. in Folge der Lateranverträge erlassen worden war.
Die Verfassung besteht ausschließlich aus einem organisatorischen Teil und nicht aus einem organisatorischen und programmatischen Teil, wie allgemein üblich. Die Verfassung besteht aus 20 Artikeln, die folgende Aspekte regeln:
Neben dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt gibt es noch weitere verfassungsrechtlich normative Gesetze für den Vatikan:
So definiert der Codex des kanonischen Rechts in seinem „Buch I Allgemeine Normen“ das Wesen von Gesetzen, Dekreten, Statuten und Ordnungen und in seinem „Buch II Volk Gottes“ die hierarchische Verfassung der katholischen Kirche und somit auch die Rechtsstellung des Papstes.
Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis regelt die Zeit während der Vakanz des Heiligen Stuhls und die Neuwahl des Papstes.
Die Apostolische Konstitution Pastor Bonus regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Kurie.
Der Tag der Verkündung der Verfassung und der Tag des Inkrafttretens sind symbolisch gewählt:
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