Montag, 28. Mai 2012

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Verfassung des Freistaates Sachsen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist vom 27. Mai 1992. In Kraft trat sie am 6. Juni 1992. Die offizielle Abkürzung ist SächsVerf. Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei vier Enthaltungen[1] die Verfassung beschlossen. Bemerkenswert ist, dass die Verfassung des Freistaates Sachsen bis heute noch kein einziges Mal geändert wurde und damit weiterhin in der 1992 beschlossenen Fassung in Kraft ist.

Geschichte

Vorläufer dieser Verfassung waren die Sächsischen Verfassungen von 1831 für das Königreich Sachsen, von 1920 für die Zeit der Weimarer Republik, in der Sachsen als Glied des Deutschen Reiches definiert war und von 1947 während der sowjetischen Besatzung.

Literatur

  • Christoph Degenhart / Claus Meissner (Hrsg.): Handbuch der Verfassung des Freistaates Sachsen. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 1997.
  • Rolf Stober (Hrsg.): Quellen zur Entstehungsgeschichte der Sächsischen Verfassung. Dokumentation. Verlag Recht und Verwaltung, Dresden 1993.
  • Harald Baumann-Hasske / Bernd Kunzmann (Hrsg.): Die Verfassung des Freistaates Sachsen. Kommentar. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2011

Einzelnachweise

  1. http://www.infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/politische-ordnung/verfassung.html

Weblinks

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