Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist vom 27. Mai 1992. In Kraft trat sie am 6. Juni 1992. Die offizielle Abkürzung ist SächsVerf. Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei vier Enthaltungen[1] die Verfassung beschlossen. Bemerkenswert ist, dass die Verfassung des Freistaates Sachsen bis heute noch kein einziges Mal geändert wurde und damit weiterhin in der 1992 beschlossenen Fassung in Kraft ist.
Vorläufer dieser Verfassung waren die Sächsischen Verfassungen von 1831 für das Königreich Sachsen, von 1920 für die Zeit der Weimarer Republik, in der Sachsen als Glied des Deutschen Reiches definiert war und von 1947 während der sowjetischen Besatzung.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verfassung_des_Freistaates_Sachsen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |