Die Verfassung des Landes Brandenburg wurde am 14. April 1992 als Entwurf vom Landtag verabschiedet und am 14. Juni von der Bevölkerung durch einen Volksentscheid mit 94,04 % der gültigen Stimmen angenommen.
Die Landesverfassung war die erste Vollverfassung eines deutschen Landes seit 1949. Neuerungen sind seit 1992 die Aufnahme sozialer Grundrechte, die Anerkennung dauerhafter Lebensgemeinschaften neben der Ehe, sowie ein erweiterter Gleichheitsgrundsatz: Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde. (Artikel 7 II).
Die Verfassung knüpft an drei Punkte an:
Des Weiteren spielen die Erfahrungen der Wendezeit und die zu diesem Zeitpunkt unumgesetzten Ideen einiger Verfassungsdiskussionen in alten Ländern ein Rolle.
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