Verfolgter des Naziregimes (VdN) war in der DDR die Bezeichnung für Personen, die z. B. aus antifaschistischer Gesinnung versucht hatten, das NS-Regime in Deutschland zu beseitigen, oder die aus rassistischen, religiösen oder anderen Gründen verfolgt wurden.
Anerkannte Verfolgte des Naziregimes genossen Unterstützung und Hilfe durch die staatlichen Organe der DDR. Die Anerkennung erfolgte nach einer Richtlinie [1]. Anerkannte Verfolgte erhielten zum Teil schon vor dem Rentenalter eine Teilrente, wenn sie gesundheitlich beeinträchtigt waren. Sie erhielten ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres eine Zusatzrente (Ehrenpension)[2], zusätzlich zur Altersrente aus der Sozialversicherung.
In der Höhe der Zuwendungen gab es Unterschiede zwischen den „einfachen“ Verfolgten des Naziregimes und Trägern der Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 bis 1945 [3]. Die Ehrenrente betrug für „einfache“ Verfolgte des Naziregimes [4]:
Die Ehrenrente betrug für Träger der Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 bis 1945 [5]:
Die Rente für „einfache“ Verfolgte des Naziregimes wurde 1992 in Bundesrecht übergeleitet [6]
An zahlreichen Orten der DDR hat die VVN bzw. haben später die Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer eigene Ehrenhaine und Grabfelder für die als VdN anerkannten Überlebenden des Naziregimes angelegt. Diese Begräbnis- und Gedenkorte werden weiter genutzt und gepflegt.
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