Ein Verlag ist ein Medienunternehmen, das Werke der Literatur, Kunst, Musik, Unterhaltung oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet. Der Verkauf kann über den Handel (Kunst-, Zeitschriften-, Buchhandel usw.) oder durch den Verlag selbst erfolgen.
Rechtsgrundlage des Verlagswesens ist in Deutschland das Verlagsgesetz (VerlG),[1] das im Juni 1901 erstmals in Kraft trat und seither mehrfach geändert wurde. Es regelt Aufgaben, Honorare, Vertragswesen sowie Rücktrittsrechte des Verfassers und die Folgen der Insolvenz des Verlegers. Wichtigste Rechtsgrundlage zwischen Verlag und Verfasser bildet der Verlagsvertrag. Der Verleger verpflichtet sich hierin, das ihm vom Verfasser für eigene Rechnung überlassene Werk aus Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten (§ 1 VerlG). Eigene Rechnung bedeutet, dass der Verlag auf eigenes unternehmerisches Risiko beim Vertrieb des ihm überlassenen Werkes handelt. Ergänzende Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Urheber finden sich im Urheberrechtsgesetz. Das Verlagsgesetz gilt ausdrücklich nur für Literatur- und Musikverlage.
Der Verlag oder die Person des Verlegers erwirbt in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht am Werk eines Autors (Urheberrecht) aufgrund des Verlagsvertrages und sorgt für Herstellung (bei Büchern und Zeitschriften Vorbereitung des Druckes) und Druck bzw. Vervielfältigung des Werkes sowie dessen Finanzierung. Zudem sorgt er für die Werbung und den Verkauf; zu diesem Zweck erstellt der Verlag eigene Kataloge. Das gilt auch für Musikwerke, die der Musikverlag in eigener Verantwortung einem Schallplattenlabel anbietet, damit dieses einen Interpreten auswählt, der dem Musikwerk zum Erfolg verhilft.
Angestellte in einem Verlag sind etwa ausgebildete Verlagshersteller, Medienkaufleute Digital und Print, Buchwissenschaftler und je nach Ausrichtung des Verlages Lektoren verschiedener Studienrichtungen (z.B. Geschichtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Germanistik).
Das Verlagswesen ist eine Folge der Erfindung und Ausbreitung des Buchdrucks. Im Laufe der Zeit bildeten sich verschiedene Sparten als eigene Verlagsarten. Dabei druckten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage oft Fortsetzungsserien, die später als Buch herausgegeben wurden. Durch das weltweite Medium Internet verkaufen heute viele Verlage ihre Werke über den Elektronischen Handel. Erst 1901 ergab sich nach der Gründung vieler Verlage in Deutschland das Erfordernis, die Rechtsgrundlagen für das Verlagswesen in einem Gesetz zu kodifizieren.
Verlage lassen sich nach ihren Hauptprodukten ordnen:
| Rang | Firma | Firmensitz | Umsatz in Mio. € | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Springer Science + Business Media | Berlin | 482 | 5716 |
| 2. | Klett-Gruppe | Stuttgart | 465 | 2879 |
| 3. | Cornelsen | Berlin | k. A. | 2636 |
| 4. | Random House | München | 319 | 860 |
| 5. | Westermann Verlagsgruppe | Braunschweig | 258 | k. A. |
Besonders die Internationale Verleger-Union und weltweite Buchmessen informieren über Buchmärkte und staatliche Eingriffe wie Schulbuchsubventionen.
In den Vereinigten Staaten betrug der Umsatz im Verlagswesen gemäß AAP (Association of American Publishers) im April 2008 rund 310 Millionen Euro (473 Millionen US-Dollar), 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr, ein Abwärtstrend; siehe auch Erhebungen des amerikanischen Statistikamt US Census Bureau.
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