Eine vermögensbildende Lebensversicherung ist eine spezielle Unterart der Lebensversicherung. Sie richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG).
Sie liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten sind:
Die vertragsrechtlich relevanten Personen sind austauschbar. So muss der Arbeitnehmer nicht zwingend Versicherungsnehmer sein. Ebenso wenig muss er versicherte Person oder der Bezugsberechtigte des Vertrages sein. Als vermögensbildende Versicherungen kommen zum Beispiel die gemischte Lebensversicherung oder die Termfix-Versicherung in Frage.
Mit Ausnahme von Spitzenführungskräften, wie Vorständen oder Geschäftsführer von GmbHs, können grundsätzlich alle Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Früher wurde auf die Verträge die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt. Nach Übergangstatbeständen galt, dass auf seit dem 1. Januar 1990 begründete vermögensbildende Lebensversicherungen keine Sparzulagen mehr gewährt werden. Dies galt zudem für Verträge, die in 1989 abgeschlossen wurden mit ex nunc-Wirkung ab 1990.
Diese Versicherungsform hat heute kaum noch Bedeutung. Allein Arbeitnehmer, die gehaltsbedingt ohnehin keine Fördermittel wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie erhalten, greifen auf dieses Produkt noch heute zurück.
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