Mit dem Begriff Verteidigungspolitik werden alle militärischen Bemühungen eines Staates zum Schutz seiner äußeren Sicherheit bezeichnet. Die Verteidigungspolitik ist damit ein Teil der Sicherheitspolitik eines Staates, die sich mit dem Gesamtkomplex der Sicherheit eines Staates, seiner Strukturen und seiner Bevölkerung beschäftigt. Die Grundsätze der Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sind in den Verteidigungspolitischen Richtlinien niedergeschrieben.
Auf Europäischer Ebene wurde 1999 mit der Entscheidung zur Schaffung einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Teil der bereits 1993 geschaffenen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Grundstein für den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Verteidigung geschaffen.
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