Der Vertrag von Wehlau vom 19. September 1657 war ein in Wehlau zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen und dem polnischen König Johann II. Kasimir geschlossener Vertrag.
In dem Vertrag verzichtete der polnische König auf die polnische Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen und übergab seine Suzeränrechte an die Person des Herzogs von Preußen, während Friedrich Wilhelm im Gegenzug aus dem Bündnis mit dem Königreich Schweden austrat. Der Kurfürst erhielt dadurch den Erbanspruch auf die Lande Lauenburg und Bütow, der Kreis Elbing einschließlich der Stadt Elbing wurden an das Herzogtum Preußen ausgeliefert.[1]
Das Gebiet Preußens stand bereits seit dem Vertrag von Thorn 1466 als Deutschordensstaat und auch später, ab 1525, als weltliches Herzogtum, unter polnischer Lehnshoheit. Der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm I., in Personalunion auch Herzog von Preußen, wahrte im Zweiten Nordischen Krieg Schwedens gegen Polen zunächst Neutralität, hinterging aber seinen polnischen Suzerän spätestens im Vertrag von Königsberg 1656 durch Verrat, und wechselte auf die Seite von König Karl X. Gustav. Er nahm schließlich sein Herzogtum Preußen sowie das 1655 ebenfalls schwedisch eroberte Fürstbistum Ermland von Schweden zu Lehen. Für den militärischen Beistand in der Schlacht bei Warschau, 1656, entließ Karl X. Gustav das Herzogtum Preußen und das Ermland im Vertrag von Labiau aus der schwedischen Lehnsabhängigkeit.
Da sich die Situation langsam gegen Schweden wandte, entschloss sich Friedrich Wilhelm, wiederum die Fronten zu wechseln und sich mit Polen zu verbünden. Dafür bekam er im Vertrag von Wehlau von Polen die Souveränität über das Herzogtum Preußen (ohne das Ermland) zugesichert, was im Vertrag von Bromberg 1657 erneuert und im Vertrag von Oliva 1660 auch von den anderen europäischen Mächten bestätigt wurde.
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