Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen.
Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert, es ist vielmehr ein Terminus der politischen Sprache.
Flucht ist das ungeordnete, teilweise panische Zurückweichen vor einem Feind, Angreifer, einer Gefahr oder einer Katastrophe. Häufig werden beide Begriffe zusammen – in der Formulierung „Flucht und Vertreibung“ – verwendet.
Darüber hinaus werden zahlreiche Begriffe verwendet, die weitgehend synonym sind, aber bestimmte Konnotationen haben:
In Deutschland und Österreich verbindet man den Begriff „Vertreibung“ im Alltagsverständnis vor allem mit der Flucht, Ausweisung und Zwangsumsiedlung von Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie aus dem Sudetenland, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Ergebnis alliierter Übereinkunft unter die Verwaltung der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion gefallen waren beziehungsweise wieder Teil der Tschechoslowakei wurden.
In der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR war „Umsiedler“ die offizielle Bezeichnung. Der Begriff „Vertriebene“ wurde vermieden.
Als Babylonisches Exil wird die Epoche der Geschichte Israels bezeichnet, die 598 v. Chr. mit der Eroberung Jerusalems durch den babylonischen König Nebukadnezar II. begann und bis zur Eroberung Babylons 539 v. Chr. durch den Perserkönig Kyros II. dauerte. Ein Großteil der Bevölkerung, vor allem die Oberschicht, wurde nach Babylon exiliert und dort zwangsangesiedelt.
Zu den bekanntesten Vertreibungen im Römischen Reich gehört die Vertreibung der Juden aus Palaestina nach der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstandes von 132 bis 135 n. Chr.
Die Urchristen wurden im Imperium Romanum Opfer tödlicher Verfolgungen, nicht aber von Vertreibungen, mit Ausnahme ihrer Vertreibung aus Judäa als jüdische Sekte (siehe Christenverfolgungen im Römischen Reich).
Die Vertreibung eines großen Teils der jüdischen Deutschen durch immer weitergehende Formen der Entrechtung und Verfolgung seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 war ein Zwischenschritt bis zur Judenvernichtung, aus NS-Sicht „Endlösung der Judenfrage“, ab 1941; dabei wird sowohl von dem individuellen Erleben aus Sicht der Opfer (Zwang zum Gang ins Exil) gesprochen wie auch von einer Vertreibung ganzer Gruppen von Intellektuellen, Künstlern (z. B. Filmschaffende oder „Verstummte Stimmen – die Vertreibung der ‚Juden‘ aus der Oper 1933 bis 1945“ (Wanderausstellung)), Medizinern oder Juristen und anderen durch Gesetzgebung und Maßnahmen im Geschäftsleben oder privaten Umfeld.
Zu den Maßnahmen nationalsozialistischer Rassen-, Großraum-, Siedlungs- und Bevölkerungspolitik gehörten groß angelegte Planungen und Umsiedlungsprojekte im Vorfeld und während des deutschen Krieges gegen die Sowjetunion. Dabei kam es zu brutalen Vertreibungen und Deportationen:
Der Generalplan Ost, Grundlage der Maßnahmen in Polen, war das 1941 und 1942 vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) der SS ausgearbeitete Vorhaben, nach der Vernichtung der europäischen Juden weitere von den Nationalsozialisten als „minderwertig“ bezeichnete Rassen (vor allem slawische Völker) langsam nach Ostrussland und Sibirien zu vertreiben. Voraussetzung war der Sieg gegen die Sowjetunion. Der Internationale Militärgerichtshof („Nürnberger Kriegsverbrechertribunal“) hat diese Vertreibungen im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS 1948 eindeutig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet und geahndet. Auch die Neuansiedlungen wurden als Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung bestraft (vgl. Vertreibung und Völkerrecht);
Der Flucht und der Vertreibung von Deutschen aus den Ländern östlich von Oder und Lausitzer Neiße ging die Massendeportation und die Ermordung von Juden, Polen und Russen in den im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht eroberten Gebieten voraus. Millionen von Menschen wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verbracht. Volksdeutsche aus Südtirol und Russlanddeutsche wurden in den eroberten Gebieten im Osten der Reichsgrenze neu angesiedelt und sollten dort neue „deutsche Siedlungsinseln“ bilden.
Bereits ab Sommer 1941 forderten die polnische und die tschechoslowakische Exilregierung in London Grenzkorrekturen nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland. Dies sollte ausdrücklich die Entfernung der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten wie auch aus dem restlichen Staatsgebiet einschließen. Die Motive für diese Forderung waren vielfältig: Außer Macht- und Besitzstreben sollten die geforderten Gebiete eine Entschädigung für die Verluste an Gütern und Menschen während der Besatzungszeit bieten, wie es vor allem die polnische Exilregierung in London forderte, im Hinblick auf die Verbrechen der Nationalsozialisten im Generalgouvernement. Zum anderen zielte insbesondere die Sowjetunion auf eine Verkürzung ihrer Westgrenze, um sie – im Falle eines neuerlichen Angriffs – leichter gegen das nationalsozialistische Deutschland verteidigen zu können. Neben diesem militärstrategischen Argument konnte die Sowjetunion darauf hoffen, mit der Vertreibung und Enteignung von Millionen Deutschen gegenüber Polen und der Tschechoslowakei dauerhaft als Garantiemacht eines neuen Status quo auftreten zu können. Mit diesem Kalkül hatten das zaristische Russland und später die Sowjetunion bereits im Nordkaukasus Vertreibungen als Mittel der Politik angewandt.
Die geforderte Vertreibung der Deutschen wurde mit einem Verweis auf das Verhalten der deutschen Besatzer zu legitimieren versucht. Hinzu kamen, insbesondere in Polen, sozioökonomische Ziele. Weite Gebiete Ostmitteleuropas galten damals als überbevölkert.
Odsun (speziell im sudetendeutschen Sprachgebrauch: „Abschub“[4], auch „Abtransport“) ist die tschechische Bezeichnung für die durch die Beneš-Dekrete veranlasste Vertreibung bis zu drei Millionen Sudetendeutscher und kollaboranter Tschechen in den Jahren 1945 und 1946. Der Vorgang richtete sich in geringerer Intensität auch gegen die Ungarn in der Südslowakei.
Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 setzte die Sowjetunion die Abtrennung der bereits 1939 bis 1941 sowjetisch besetzten polnischen Ostgebiete an die Sowjetunion durch, die ihrerseits im Ergebnis des polnisch-sowjetischen Krieges 1920–1921 von Polen annektiert worden waren. Mit dem polnisch-sowjetischen Geheimvertrag vom 27. Juli 1944 hatte die sowjetische Regierung anerkannt, dass „die Grenze zwischen Polen und Deutschland auf einer Linie westlich von Swinemünde zur Oder, wobei Stettin auf polnischer Seite bleibt, weiter den Lauf der Oder aufwärts zur Mündung der Neiße und von hier an der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze festgelegt werden soll“; auch der zweite Grenzvertrag vom 16. August 1945 mit der Regierung der nationalen Einheit enthielt diese Festlegung. Eine verbreitete Annahme lautet, die Übergabe der Ostgebiete des Deutschen Reiches an Polen sei von Anfang an als ein Ausgleich für den Verlust im Osten gedacht gewesen. Doch diese Erklärung wurde erst später Teil der sowjetischen Begründung. Die polnischen Ostgebiete waren – ähnlich beachtlichen Teilen der deutschen Ostgebiete, jedoch mit geringerem Anteil des Staatsvolkes – ethnisch heterogen, wobei in den Großstädten wie Lwów (Lemberg) und Wilna (Vilnius) die Polen dominierten, auf dem Land außer in der Gegend um Wilna Weißrussen, Ukrainer oder Litauer. Polen, Weißrussen und Ukrainer stellten die größten Volksgruppen, wobei um Wilna die Polen, zwischen Njemen (Memel) und Pripjet die Weißrussen, südlich des Pripjet die Ukrainer die Mehrheit stellten.[5]
Tatsächlich forderten seit 1939 nicht nur die polnischen Kommunisten erhebliche deutsche Gebiete ohne ihre angestammte Bevölkerung, sondern auch die bürgerlich-polnische Exilregierung in London, wenn auch zunächst in wesentlich geringerem Umfang (es ging um Teile Ostpreußens und Schlesiens). Die Forderung einer Oder-Neiße-Linie hatte eine bis 1917 zurückreichende Geschichte[6] und erhielt Nahrung durch das Versprechen Stalins von 1941 gegenüber Władysław Sikorski, dass die künftige Westgrenze Polens die Oder sein werde.[7] In der polnischen Westforschung waren diese Vorstellungen in Entgegnung auf die deutsche Ostforschung auf eine bis ins 10. Jahrhundert zurückreichende Argumentationsbasis gestellt worden. Daraus ergab sich bei Kriegsende die Einrichtung des bis 1949 bestehenden „Ministeriums für die Wiedergewonnenen Gebiete“.[8]
Auf der Potsdamer Konferenz 1945 wurden die neuen Staatsgrenzen in Ostmitteleuropa von den Alliierten der Form nach erst vorläufig festgeschrieben, als die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße polnischer und sowjetischer Verwaltung unterstellt wurden. Von einer „endgültigen Übergabe“ – an die Sowjetunion – „vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung“ ist explizit nur für die „(Abschnitt VI.) Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet“ die Rede. Laut Protokoll erklärten die Regierungen der USA und Großbritanniens, bei einer kommenden Friedenskonferenz den sowjetischen Anspruch auf das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) unterstützen zu wollen, während eine derartige Erklärung zugunsten Polens nicht dokumentiert ist. In Abschnitt IX.b (Polen) wird bestimmt, dass „die früher deutschen Gebiete […] einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken […] gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“, wobei „die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll“. Bereits einige Wochen zuvor hatte die Sowjetunion die Verwaltungshoheit dieser Gebiete an Polen übertragen. Sie sind in der „Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin“ deutlich von den vier Besatzungszonen unterschieden, die in Abschnitt III. als „ganz Deutschland“ bezeichnet werden, das (III.B.14.) „als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten“ sei. III.A.2.: „Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein.“ Dazu gehört auch in Abschnitt „XIII. Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile“, dass die „Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind“, vorübergehend unterbrochen werden soll und „der alliierte Kontrollrat in Deutschland zunächst das Problem unter besonderer Berücksichtigung der Frage einer gerechten Verteilung dieser Deutschen auf die einzelnen Besatzungszonen prüfen soll“.
Die Knappheit der Formulierungen wurde ab dem Frühjahr 1946 zu der Behauptung genutzt, die Abtrennung sei nicht endgültig gemeint gewesen, da die Regelung von Gebietsfragen, wie der „final delimitation of the western frontier of Poland“ einer Friedensregelung vorbehalten wurde.[9] Versuchen der Sowjetunion, die Potsdamer Beschlüsse insoweit als endgültige Entscheidung zu werten, waren die Vereinigten Staaten entgegengetreten[10] und die bereits laufende Vertreibung ist nicht durch das Abkommen akzeptiert worden.
Die Umsiedlungen sollten in einer „humanen Art“ geschehen; tatsächlich führte die internationale Kontrolle dazu, dass die Zwangsaussiedlung ab Anfang 1946 in wesentlich geordneterer Form vor sich ging als in den wilden Vertreibungen in den Wochen und Monaten vor und noch unmittelbar nach der Konferenz. Dennoch kam es auch danach noch zu zahlreichen Verbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung und sehr vielen Todesfällen in den Internierungslagern und Gefängnissen.
Bei den Vertreibungsgebieten handelte es sich um:
Etwa 12 bis 14 Millionen Deutsche und deutschstämmige Angehörige verschiedener Staaten zwischen 1944/45 und 1950 waren von Flucht und Vertreibung betroffen.[11][12] Mehrere hunderttausend Menschen wurden in Lagern inhaftiert oder mussten – teilweise jahrelang – Zwangsarbeit leisten.
| Gebiet | Flüchtlinge und Vertriebene | Tote und Vermisste | in der Heimat Verbliebene |
|---|---|---|---|
| Ostgebiete des Deutschen Reiches | 6.944.000 | 1.225.000 | 1.101.000 |
| Tschechoslowakei | 2.921.000 | 267.000 | 250.000 |
| andere Länder | 1.865.000 | 619.000 | 1.294.000 |
| Insgesamt | 11.730.000 | 2.111.000 | 2.645.000 |
Flucht und Vertreibung der Deutschen.[13](Andere Länder, geordnet nach Gesamtzahl der deutschen Bevölkerung bei Kriegsende: Polen (Posen, Westpreußen), Rumänien (Siebenbürgen), Ungarn, Jugoslawien (Banat), Baltische Staaten und Memelland.)
| Gebiet | Flüchtlinge und Vertriebene | Anteil an der Gesamtbevölkerung |
|---|---|---|
| Sowjetische Besatzungszone | 4.379.000 | 24,3 % |
| Amerikanische Besatzungszone | 2.957.000 | 17,7 % |
| Britische Besatzungszone | 3.320.000 | 14,5 % |
| Französische Besatzungszone | 60.000 | 1,0 % |
Aufnahme in den Besatzungszonen in Deutschland, Stand: Dezember 1947.[14]
Ob nicht nur die Menschen als Vertreibungsopfer anzusehen sind, die Verbrechen zum Opfer fielen, sondern auch diejenigen, die die Vertreibung aus vielfältigen Gründen nicht oder nur ein paar Jahre lang überlebten, ist umstritten. Man ging unter dem Einfluss der Vertriebenenverbände und nicht zuletzt, um Rückgabeansprüche besser begründen zu können, lange von rund 2,1 Millionen Todesfällen aus. Dabei wurden alle unaufgeklärten Fälle als Todesfälle und alle Todesfälle als vertreibungsbedingt gedeutet. Da die Grundlage die rechnerische Differenz zwischen den statistischen Angaben von 1939 und Angaben von 1948 bildete, enthielt diese Differenz auch die in den Vernichtungslagern getöteten ostdeutschen Juden.[15] Einige neuere Schätzungen sprechen lediglich von bis zu 600.000 bestätigten Todesopfern zwischen 1944 und 1947[16], während der Bund der Vertriebenen weiterhin von etwa zwei Millionen ausgeht.[17] Eine große Zahl von Frauen aller Altersgruppen wurde vergewaltigt (Schätzungen beziffern die Zahl auf ca. zwei Millionen), es gab etwa 240.000 Todesopfer in Folge von Vergewaltigungen.[18] Das gesamte private Eigentum der Ost- und Sudetendeutschen wurde entschädigungslos konfisziert, auch das öffentliche und kirchliche deutsche Eigentum in diesen Gebieten wurde enteignet. Zu den 14 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen kamen vor allem ab Ende der 1950er-Jahre über vier Millionen deutsche oder deutschstämmige Aussiedler.
Das Statistische Bundesamt ermittelte 1950 eine Gesamtzahl von etwa zwölf Millionen Vertriebenen in den beiden deutschen Staaten. Aufgrund der Differenz zwischen der Wohnbevölkerung der Vertreibungsgebiete Ende 1944 und den 1950 erfassten Vertriebenen ermittelte das Statistische Bundesamt 2,2 Millionen „ungeklärte Fälle“, die als „Vertreibungsverluste“ oft mit Todesopfern gleichgesetzt werden. Das Bundesarchiv berichtete 1974 von mindestens 600.000 bestätigten Toten in unmittelbarer Folge der Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung.[19] Problematisch ist dabei, dass z. B. für die Tschechoslowakei 130.000 Todesopfer angegeben werden, wohingegen die Deutsch-Tschechische Historikerkommission „nur“ 15.000–30.000 Vertreibungsopfer anführt.[20] Bei den genannten Zahlen wurden jedoch die Menschen nicht mitgezählt, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit auf den Fluchtwanderungen oder in den Notunterkünften in Deutschland oder bei Deportationen in die Sowjetunion aufgrund von Erschöpfung und Entkräftung, mangelnder Hygiene, unzureichender Ernährung oder mangelndem Heizmaterial starben. Die Frage, inwieweit diese Todesopfer in der Gesamtzahl der Vertreibungsopfer berücksichtigt werden soll, ist umstritten. Während z. B. der Berliner Historiker Ingo Haar[21] dem Bund der Vertriebenen[22] vorwirft, bewusst mit überhöhten Opferzahlen zu argumentieren, bemängelt der Freiburger Historiker Rüdiger Overmans[23] einerseits eine politische Instrumentalisierung der Zahlen und andererseits, dass die Fachwissenschaftler bisher der Zahlendiskussion aus dem Weg gegangen seien.
Etwa zwölf Millionen Ost- und Sudetendeutsche wurden bis 1950 in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Österreich aufgenommen. Sowohl im Westen als auch im Osten verlangte dies von allen Beteiligten in den 1940er-, 1950er- und 1960er-Jahren eine große Integrationsleistung. Durch die Bevölkerungsverschiebungen im großen Maßstab verdoppelten einige Länder, zum Beispiel Mecklenburg ihre Einwohnerzahl, vormals konfessionell homogene Regionen mit starken eigenen Traditionen, zum Beispiel Oberbayern und die Lüneburger Heide, besaßen nun große Bevölkerungsgruppen mit einem anderen Lebensstil und fremder konfessioneller Prägung. Zuweilen kam es zu ganzen Stadt- und Ortsneugründungen wie Espelkamp, Waldkraiburg, Traunreut, Geretsried oder Kaufbeuren-Neugablonz.
In den von Deutschen verlassenen Gebieten des Nachkriegs-Polens wurden unter anderem ebenfalls umgesiedelte Polen aus dem ehemaligen, im Polnisch-Sowjetischen Krieg (1920–1921) annektierten Ostpolen (der seit 1945 wieder litauischen Region Vilnius, dem westlichen Drittel des heutigen Weißrussland und der westlichen Ukraine (Wolhynien und Galizien) angesiedelt. Viele dieser nun vertriebenen ca. 1,2 Millionen Polen hatten sich dort ihrerseits erst im Ergebnis des Kriegs und nach der Vertreibung eingesessener Bewohner niedergelassen. Die Zuzügler in die nun an Polen gefallenen Gebiete konnten allerdings die Verluste an polnischer Bevölkerung nicht ausgleichen, die die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik dort bewirkt hatte.
Den größten Teil der Neusiedler in den Oder-Neiße-Gebieten bildeten Polen aus den traditionell polnischen Gebieten („Zentralpolen“). Hinzu kamen rund 400.000 Ukrainer und eine etwas kleinere Zahl Weißrussen. Die Ursache dafür ist, dass auch westlich der heutigen polnischen Ostgrenze von jeher eine bedeutende weißrussische und ukrainische Minderheit lebte und lebt, insbesondere in den Regionen Białystok (Weißrussen) und Przemysl (Ukrainer). Diese Gruppen galten der polnischen Regierung nach 1945 als potenziell unzuverlässig beziehungsweise als mögliche Argumente für neue sowjetische Forderungen an Polen. Deswegen wurde ein Teil von ihnen in Richtung Osten vertrieben (also aus dem heute polnischen Gebiet in die in der Zwischenkriegszeit zu Polen gehörenden Gebiete östlich des Flusses Bug), ein anderer Teil jedoch nach Westen, vor allem nach Niederschlesien und Hinterpommern. Diese innerpolnische Vertreibung dauerte von Ende April bis Ende Juli 1947, die verantwortlichen Politiker und Militärs nannten sie „Aktion Weichsel“.
Zu den polnischen, ukrainischen und weißrussischen Neusiedlern kamen einige Zehntausend aus Ostpolen stammende polnische Zwangsarbeiter in Deutschland, die nach 1944/45 durch die Westverschiebung ihres Heimatlandes heimatlos geworden waren und nun in für sie fremden Regionen sesshaft werden mussten.
Heute wohnen in diesen etwas dünner besiedelten Gebieten nach dem Völkermord an der jüdischen Bevölkerung und der Vertreibung der meisten Polen, die dort oft die Oberschicht stellten, fast ausschließlich Weißrussen, Litauer, Ukrainer und Russen. Eine größere polnische Minderheit lebt bis heute in der Umgebung von Wilna.
In der an die Russische Sowjetrepublik gefallenen Oblast Kaliningrad (bis 1945 das nördliche Ostpreußen mit Königsberg) wurden ebenfalls umgesiedelte Russen, Weißrussen und Ukrainer angesiedelt. Auch einige ehemalige sowjetische Zwangsarbeiter strandeten auf dem Weg aus Deutschland nach Russland im ehemaligen Nordostpreußen.
Im Sudetengebiet wurden vor allem Tschechen aus dem Landesinneren sowie Roma und Sinti angesiedelt. Hinzu kamen als „Repatrianten“ bezeichnete Tschechen, die aus Familien stammten, die früher nach Frankreich, die USA oder in andere Länder ausgewandert waren.
Die Vertreibungen von Deutschen aus dem Osten hatte mehrere Ursachen:
Die Aufnahme von rund zwölf Millionen Vertriebenen stellte alle Beteiligten im Nachkriegsdeutschland sowie ab 1949 in der Bundesrepublik und in der DDR vor enorme Probleme. Sämtliche Bereiche in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur waren davon betroffen. Zunächst ging es darum, das Überleben der Vertriebenen angesichts des schweren Mangels an Nahrung, Wohnraum und Kleidung zu sichern. Dies ist weitgehend gelungen, obwohl es in den Jahren bis ca. 1950 eine deutlich erhöhte Sterblichkeit infolge von Unterernährung und Infektionskrankheiten gab. Überschlägige Rechnungen gehen von einer zusätzlichen Sterblichkeitrate von 3 bis 3,5 Prozent im Laufe von fünf Jahren aus; sie betraf vor allem ältere, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Menschen.
In allen Besatzungszonen unternahmen Vertriebene Versuche, eigene Organisationen zur Artikulation ihrer Interessen zu gründen. In der SBZ/DDR wurden diese Organisationen von der Polizei unterdrückt. Bis in die 1960er-Jahre hinein fanden jedoch, informell organisiert (Mundpropaganda), auch in der DDR Vertriebenentreffen statt.[24] In den Westzonen und ab 1949 in der Bundesrepublik organisierten sich zahlreiche Vertriebene in Landsmannschaften, die sich 1957/58 im Bund der Vertriebenen (BdV) zusammenschlossen.[25] In den 1950er- und frühen 1960er-Jahren bildeten die Vertriebenen eine vergleichsweise einflussreiche Interessengruppe, aber ab Mitte der 1960er-Jahre nahm der politische Einfluss der Vertriebenenverbände deutlich ab. Es gelang ihnen insbesondere nicht, die faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze im Jahre 1970 zu verhindern. Als politische Kraft spielt in Deutschland seit den 1990er-Jahren fast nur noch die von Bayern und der CSU unterstützte Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) eine Rolle.
In der bundesdeutschen Politik waren Flüchtlinge und Vertriebene in sämtlichen Parteien vertreten. Eine Art besondere Vertriebenenpartei bestand in der Zeit von 1950 bis 1961 im Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE). Der BHE erreichte 1953 bei den Bundestagswahlen 5,9 Prozent der Zweitstimmen. Er war im zweiten Kabinett Adenauers bis 1957 mit zwei Ministern vertreten. Ab Mitte der 1960er-Jahre nahm der Einfluss der Vertriebenenverbände auf die Bundespolitik deutlich ab. Es gelang dem BdV nicht, die faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze im Jahre 1970/72 zu verhindern.
Die wirtschaftliche und soziale Integration der Vertriebenen in die Bundesrepublik und in die DDR vollzog sich in einem langen Prozess. Es ist umstritten, welche Faktoren für die Integration letztendlich ausschlaggebend waren. Bis in die 1980er-Jahre wurde vor allem die Bedeutung des Lastenausgleichs in der Bundesrepublik und der Bodenreform in der DDR betont. Neuere Forschungen, u. a. von Michael Schwartz, zeigen hingegen, dass die allgemeinen wirtschaftlichen Aufwärtsbewegungen während der 1950er-Jahre durch Wirtschaftswunder im Westen und Ausbau der Industrie im Osten einen erheblich größeren Effekt auf die wirtschaftliche Eingliederung der Vertriebenen hatten.[26]
Die kulturelle Integration und die Erinnerung an Flucht und Vertreibung stellen ebenso wie die wirtschaftliche Integration sehr komplexe Phänomene dar, die auch in der Forschungsliteratur anhaltend diskutiert werden. Zur kulturellen Integration zählen Bereiche wie die Durchmischung von Katholiken und Protestanten an einem Wohnort und die daraus entstehenden Probleme oder das Heiratsverhalten zwischen Einheimischen und Vertriebenen.
Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung schlägt sich in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nieder – von der Benennung von Straßen nach Orten in den deutschen Ostgebieten (z. B. Breslauer Straße) über die Pflege von Dialekten, Sitten und Gebräuchen in Vereinen und Landsmannschaften bis hin zu Denkmälern und Museen. Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik und in der DDR sowie nach 1990 im vereinten Deutschland mehrfach gewandelt. Die Entwicklungen und Phasen der Erinnerung werden in der Geschichtswissenschaft lebhaft diskutiert. Michael Grottendieck und einige weitere Autoren behaupten, dass das Thema Flucht und Vertreibung ein „Tabu“ in DDR waren.[24][27] Auch für die Geschichte der Bundesrepublik wird stellenweise die These vertreten, dass Flucht und Vertreibung spätestens seit den 1970er-Jahren tabuisiert oder marginalisiert wurden.[28]
Diesen Thesen vom „Tabu“ ist vielfach widersprochen worden. Beispielsweise zeigen die zahlreichen literarischen Werke, etwa von Christa Wolf in der DDR oder von Siegfried Lenz in der Bundesrepublik, dass das Thema Flucht und Vertreibung sehr wohl behandelt wurde.[29] Karl Schlögel verwies 2003 außerdem auf die zahlreichen Museen und Heimatstuben der Vertriebenenverbände, die kontinuierlich das Thema bearbeitet hätten.[30] Christian Lotz zeigte 2007, wie stark die Erinnerungen an Flucht und Vertreibung politisch aufgeladen wurden durch den Streit um die Oder-Neiße-Grenze und wie intensiv die Diskussionen in der DDR und in der Bundesrepublik miteinander verflochten waren. Er spricht daher von einem „erinnerungspolitischen Sog“, in den die Erinnerungen an Flucht und Vertreibung gerieten.[31] Jutta Faehndrich griff diese These vom „erinnerungspolitischen Sog“ Anfang 2011 auf und zeigte in einer Untersuchung von Heimatbüchern von Vertriebenen die politische Formierung von Erinnerungen.[32]
Die unterschiedlichen politischen und wissenschaftlichen Positionen zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung spiegeln sich seit dem Jahr 2000 im Streit um ein Zentrum gegen Vertreibungen. Die Absicht, ein solches Museum zu errichten, stellt außerdem einen wesentlichen Konfliktpunkt zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn, insbesondere Polen und Tschechien, dar. Unter dem Namen „Sichtbares Zeichen“ plant die Bundesregierung eine Gendenkstätte zur Erinnerung an die Vertreibung von 60–80 Millionen Menschen, nicht nur der Deutschen, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Die Beneš-Dekrete, rechtliche Grundlage für die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen, wurden explizit vom Anwendungsbereich des Lissabonvertrages ausgenommen, um sich die Zustimmung Tschechiens zu sichern. Grund dafür waren Befürchtungen, vertriebene Sudetendeutsche könnten vor internationalen Gerichten Rückgabe- und Entschädigungsforderungen stellen. Die Bemühungen um eine deutsch-tschechische Annäherung in der Vertriebenenfrage schreiten dennoch voran: Am 3. Juni 2010 wurde auf dem Friedhof von Postoloprty/Postelberg eine Gedenktafel für das Massaker an der deutschen Bevölkerung im Juni 1945 enthüllt. Im Dezember 2010 reiste Horst Seehofer als erster bayerischer Ministerpräsident seit 1945 zu einem offiziellen Besuch nach Tschechien.[33]
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) definiert den Begriff Vertriebener im § 1 wie folgt:
„Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb [Anm. „außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches“ ist der Hauptunterschied zur Definition der Heimatvertriebenen] der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat. Bei mehrfachem Wohnsitz muss derjenige Wohnsitz verlorengegangen sein, der für die persönlichen Lebensverhältnisse des Betroffenen bestimmend war. Als bestimmender Wohnsitz im Sinne des Satzes 2 ist insbesondere der Wohnsitz anzusehen, an welchem die Familienangehörigen gewohnt haben.
Siehe auch Heimatvertriebener zur Definition des Begriffs nach § 2 des Bundesvertriebenengesetzes.
Ungefähr gleichzeitig mit der Vertreibung von Deutschen aus Teilen Osteuropas, besonders aus den östlichen Gebieten des Reiches, fanden in Ostmitteleuropa weitere Vertreibungen beziehungsweise ethnische Säuberungen statt, etwa zwischen Polen und der sowjetischen Ukraine, von in der Slowakei lebenden Ungarn und andere.
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Vertreibungen sind völkerrechtswidrig. Sie wurden bereits im Naturrecht des 18. Jahrhunderts geächtet.[42] Sie verstoßen unter anderem gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907, gegen das Verbot von Kollektivausweisungen, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und gegen das Eigentumsrecht. Alle historisch belegten Vertreibungen waren mit Blutvergießen und Enteigungen verbunden. Doch selbst eine Vertreibung ohne Enteignung würde das Eigentumsrecht der Vertriebenen verletzen, weil dieses Recht das Recht der Nutzung einschließt. Ein Vertriebener kann aber seine Immobilien nicht mehr nutzen.
Soweit Vertreibungen eine hinreichend klar definierte Gruppe betreffen und mit der Absicht durchgeführt werden, diese Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, erfüllen sie außerdem den Tatbestand des Völkermordes im Sinne der UN-Konvention von 1948.
Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes definiert Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[43]
Vertreibungsverluste gliedern sich in drei Kategorien:
Diese drei Verlustkategorien betreffen regelmäßig drei Gruppen:
Die Verluste der vertriebenen Bevölkerung liegen auf der Hand. Aber auch die aufnehmende Bevölkerung hat zumindest kurzfristig oft unter Vertreibungen zu leiden. So wurde die Hungersnot der Nachkriegszeit in Deutschland (Hungerwinter 1946/47) durch die erzwungene Aufnahme von Millionen Vertriebenen auch für die einheimische Bevölkerung massiv verschärft.
Aber auch für die neue Bevölkerung stellt die Vertreibung oft keinen echten Gewinn dar, da diese häufig selbst eher unfreiwillig in dieses Gebiet gekommen sind, entweder durch wirtschaftlichen Zwang oder durch Vertreibung aus anderen Gebieten. Außerdem besteht in der Neubevölkerung oft die Furcht, dass sich die vertriebene Bevölkerung das Land wiederholt, so dass wenig Neigung zu langfristiger Standortsicherung besteht.
Nach einer nicht repräsentativen Studie, die auf der Auswertung von 600 Berichten und Interviews der Vertriebenen- und Flüchtlingsgeneration des Zweiten Weltkrieges beruht, wurden folgende Störungen festgestellt: „Sie leiden zum Beispiel unter Ängsten, Nervosität, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Alpträumen, werden von immer wiederkehrenden Bildern schrecklicher Erlebnisse gequält.“[44]
Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Begriff in einem verengten Verständnis meist Ausweisung und Flucht deutschsprachiger Bevölkerung aus Grenzräumen mit nichteinheitlicher Bevölkerungsgeschichte oder isolierten mehrheitlich deutschen Sprachgebieten in den ehemaligen deutschen Ostgebieten, Polen, dem heutigen Tschechien und anderen Staaten Osteuropas nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Der Begriff Vertreibung beziehungsweise Vertriebene setzte sich erst Ende der 1940er-Jahre durch und wurde nur in der Bundesrepublik zur offiziellen, auch gesetzlich fixierten Bezeichnung dieses Vorgangs (Heimatvertriebener) beziehungsweise der von ihm Betroffenen. Bis dahin wurden zwangsumgesiedelte Deutsche begrifflich nicht von der Gesamtheit der Flüchtlinge (siehe Displaced Persons) unterschieden, zuweilen auch – wie im späten nationalsozialistischen Sprachgebrauch – als „Evakuierte“ bezeichnet.
Verwendung und genaue Bedeutung des Begriffs Vertreibung sind in Deutschland etwa seit den späten 1980er-Jahren strittig, da die Abgrenzbarkeit zwischen (gewaltsamer) Vertreibung und (gewaltloser) Emigration zunehmend in Frage gestellt wurde. Von einigen Politikern und Publizisten wurde die These aufgestellt, der Begriff der Vertreibung bezeichne lediglich ein Form von Zwangsmigration und komme in der internationalen Forschung überwiegend als deutsches Lehnwort (im Englischen expulsion bzw. expellees) vor, während außerhalb Deutschlands sonst eher von Deportierten oder Flüchtlingen (refugees) gesprochen wird. Hinzu komme die Konfrontation des Kalten Krieges, denn in jenen Nationen, die Flucht und Vertreibung der Deutschen ab 1944/1945 veranlasst hatten, wähle man eher verharmlosende Begriffe, etwa das tschechische Wort Odsun (dt. „Abschiebung durch Abtransport“) und den Begriff Transfer („Überführung“). Auch innerhalb Deutschlands sei der Begriff der Vertreibung und der Vertriebenen nicht immer selbstverständlich gewesen. Tatsächlich herrschte anfangs der Flucht- und Flüchtlingsbegriff vor, zudem wurde in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR offiziell gezielt von „Umsiedlern“ bzw. „ehemaligen Umsiedlern“ und „Neubürgern“ gesprochen. 1950 waren dies dort etwa 4,3 Millionen Menschen.
Eine eigenständige Benennung dieser Gruppe als „Vertriebene“ sei, so der Einwand, weniger durch evidente Tatsachen gerechtfertigt gewesen, sondern sie sei eher der Logik juristischer und politischer Zweckmäßigkeit geschuldet: Zum einen besaßen sie – aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (bei den Vertriebenen aus den ehemals deutschen Ostgebieten und aus dem Sudetenland) beziehungsweise als Volksdeutsche – einen anderen Rechtsstatus als nichtdeutsche Deportierte und Flüchtlinge. Zum anderen bot die Wahl dieses Begriffes mehrere politisch und sozial erwünschte Möglichkeiten: Er schuf eine Distanz zwischen deutschen Deportierten und den von den Deutschen Deportierten – Juden, Polen, Tschechen, Russen usw. Damit ermöglichte er in der Bundesrepublik einen Opferdiskurs, der eine tief greifende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus erschwerte.
Einige führende Vertreter der deutschen Vertriebenen, namentlich der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Herbert Hupka, und der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Wenzel Jaksch (Hupka bis nach 1970, Jaksch bis zu seinem Tode), waren Sozialdemokraten. Die SPD vertrat die Interessen der deutschen Vertriebenen bis etwa zum Jahre 1964 gleichermaßen wie die CDU und CSU. Insbesondere vertrat die SPD jahrelang die Überzeugung, nicht nur die Vertreibung selbst sei ein Verbrechen gewesen, sondern die etwaige Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als neuer deutsch-polnischer Grenze wäre als ein politisches Unrecht zu bewerten. In diesem Zusammenhang steht auch der später oft zitierte Aufruf Willy Brandts, Herbert Wehners und Erich Ollenhauers zum Deutschlandtreffen der Schlesier im Jahre 1963: „Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten. 100 Jahre SPD heißt vor allem 100 Jahre Kampf für das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Recht auf Heimat kann man nicht für ein Linsengericht verhökern. Niemals darf hinter dem Rücken der aus ihrer Heimat vertriebenen oder geflüchteten Landleute Schindluder getrieben werden!“ Diese Politik der SPD änderte sich allerdings ab etwa 1965, als die neue Ostpolitik entwickelt wurde. In seiner Regierungserklärung von 1969 gab Willy Brandt offen die Bereitschaft zur Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnischer Grenze zu erkennen.
In den 1950er-Jahren ließ sich durch die begriffliche Unterscheidung zwischen „normalen“ Deportierten und deutschen Vertriebenen die Forderung nach Revision der Oder-Neiße-Linie leichter aufrechterhalten. Die Forderung nach dieser Revision diente nicht zuletzt der Integration der Vertriebenen in die westdeutsche Nachkriegspolitik. Es sollte verhindert werden, dass die Vertriebenen sich in noch stärkem Ausmaß Parteien zuwandten, in denen sich damals ehemalige Nationalsozialisten sammelten wie in der SRP, der DP, und dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten.
Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen eine andere Rechtsauffassung vertreten: Danach wurden die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße weder durch die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom Juli/August 1945, noch durch den Warschauer Vertrag von 1970 völkerrechtswirksam von Deutschland als Ganzem getrennt. Von diesem staats- und völkerrechtlichen Standpunkt aus ging es in den 1950er- und 1960er-Jahren nicht um deutsche Gebietsforderungen an Polen, sondern um umstrittene polnische Gebietsforderungen aus der Vergangenheit an Deutschland.
In der DDR dagegen wurden die Zwangsumgesiedelten als Umsiedler bezeichnet, ein gruppenspezifischer Sonderstatus im Sozialrecht wurde namentlich bei der Verteilung enteigneter Flächen bei der Bodenreform von 1946 und im „Gesetz zur weiteren Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 8. September 1950 fixiert, blieb jedoch im Unterschied zum langfristig angelegten Vertriebenenrecht der Bundesrepublik nur bis in die frühen fünfziger Jahren relevant. Außerdem anerkannte die DDR bereits 1950 im Görlitzer Abkommen die Oder-Neiße-Linie als „Friedensgrenze“ zwischen der DDR und Polen. Sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der KPD legten gegen diesen Akt Rechtsverwahrung ein und bezeichneten ihn als „null und nichtig“.
Die zeitgeschichtliche Forschung differenziert zwischen aufeinander folgenden Ereignissen der Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Heute stellen einige Historiker das damit bezeichnete Phänomen unter den Oberbegriff Zwangsmigration. Dieser Sprachgebrauch lehnt sich an die Formulierung des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker an, der in seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 die Vertreibung der Deutschen als „erzwungene Wanderschaft“ bezeichnet hatte.
Ein völliges Fallenlassen des Vertreibungsbegriffs ist aber – angesichts seiner Verankerung im öffentlichen (nicht nur deutschen) Bewusstsein – auch aus Sicht der politischen Linken – praktisch nicht möglich. Wünschenswerter erscheint die Einordnung des Vertreibungsbegriffs in den Gesamtzusammenhang von Zwangsumsiedlungen im 20. Jahrhundert, so wie er in jüngster Zeit verstärkt vorgenommen wird. Lange Debatten um Begriffe haben die Wirkung, politisch heikle Fragen wie die nach der Zahl der Morde und Vergewaltigungen bei diesem Geschehen an den Rand der Diskussion zu drängen.
Darüber hinaus erscheint der politischen Linken der Versuch fruchtbar, Vertreibung und jede Form von Zwangsmigration im Rahmen des allgemeinen Migrationsgeschehens zu betrachten. Denn angeblich könne eine klare Trennung zwischen Zwangsumsiedlung, Flucht und „freiwilliger“ Migration häufig nicht vorgenommen werden.
Zum anderen zeigen neuere Untersuchungen zur Integration der Vertriebenen angeblich, dass der Umgang mit und das Verhalten von Vertriebenen mehr Parallelen als Unterschiede zu anderen Migrantengruppen aufweist. Konkrete Unterschiede, wie etwa die von den deutschen Vertriebenen bis zum heutigen Tage erhobenen Forderungen nach Aufklärung des Schicksals von mehreren Hunderttausend spurlos Vermissten, Rückkehrrecht, Heimatrecht, Eigentumsrückgabe und Anerkennung ihres Schicksals als eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne der Statuten des Internationalen Gerichtshofs von Nürnberg, dürfen nach dieser Sichtweise nicht über die großen Parallelen zwischen deutschen „Zwangsmigranten“ und ausländischen Zuwanderern in Deutschland hinwegtäuschen. Dennoch – so diese Sichtweise – werde man das Spezifikum der Zwangsmigration auch weiterhin zu berücksichtigen haben.
Die Vertreibungen der 1990er-Jahre in Bosnien, Kroatien und im Kosovo haben diese deutsche Diskussion wieder in den Hintergrund rücken lassen. Die Überzeugung, dass Vertreibung und Migration zwei grundlegend unterschiedliche Dinge sind, gewann wieder die Oberhand. Verbunden damit war die Rückkehr zum eingangs definierten Vertreibungsbegriff. So erklärte Bundeskanzler Gerhard Schröder in seinem Grußwort an den Tag der Heimat in Stuttgart vom 5. September 1999: „Jeder Akt der Vertreibung, so unterschiedlich die historischen Hintergründe auch sein mögen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
Peter Glotz zitierte 2001 Roman Herzog: „Kein Unrecht, und mag es noch so groß gewesen sein, rechtfertigt anderes Unrecht. Verbrechen sind auch dann Verbrechen, wenn ihm andere Verbrechen vorausgegangen sind.“[45]
Eine andere Sicht wird wohl überwiegend in der polnischen Politik vertreten. In einem jüngeren Interview äußerte sich der mit der Wiederwahl gescheiterte und Donald Tusk unterlegene derzeitige Oppositionsführer Jaroslaw Kaczynski dahingehend, dass „Deutschland zu hundert Prozent Schuld am eigenen Vertriebenenschicksal trage“.[46]
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