Ein Verzeichnis oder Register, auch Katalog oder Ordner, ist eine übersichtliche, meist nach bestimmten Strukturen gegliederte, listenartig darstellbare Anordnung von Informationen.
Katalog kommt vom altgriechischen Substantiv κατάλογος katálogos ‚Verzeichnis, Liste‘, im weiteren Sinne der ‚Faktendarstellung‘ bzw. dem altgriechischen Verb καταλέγειν katalégein ‚aufzählen, „in eine Liste eintragen‘[1], und erweitert sich aufgrund der Versdarstellung, die auch in Prosatexte eingeschoben sein kann, allgemein auf die Liste und weiter auf Verzeichnisse im Allgemeinen.
Register steht in der neulateinischen Rechts- und Wirtschaftssprache zu registrare ‚Bestand aufnehmen‘ aus lateinisch regesta zu regerere ‚eintragen‘ (vgl. Register).
Typische einfache Verzeichnisse in schriftlicher Form sind alphabetische geordnete oder hierarchisch aufgebaute Listen. In der elektronischen Datenverarbeitung dienen Verzeichnisse der logischen Strukturierung. So ist ein Verzeichnis (oder Ordner) Teil der Verzeichnisstruktur eines Dateisystems.
Die Worte Ordner und Verzeichnisse haben leicht unterschiedliche Bedeutungen, obwohl sie oft für die gleiche Sache verwendet werden. Wenn man einen Behälter für Dokumente meint, ist der Begriff Ordner besser geeignet. Der Begriff Verzeichnis bezieht sich auf eine strukturierte Liste von Dokumenten, Dateien und Ordnern auf dem Computer. Ein Verzeichnis ist mit einem Telefonbuch vergleichbar, das Namen, Telefonnummern und Adressen enthält, aber nicht die eigentlichen Häuser selbst.
Das Prinzip des Registers kann zu komplexen Strukturen verbunden sein. Das Grundprinzip sind dann mehrdimensional verknüpfte Listen, die komplexe Verzeichnisse ergeben. Diese wären in Papierform nicht mehr, oder nur mit immensem Aufwand, darstellbar.
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