Video-on-Demand [ˈvɪdioʊ ɒn dɪˈmænd] (VoD, deutsch Video auf Anforderung; Abrufvideo) beschreibt die Möglichkeit, digitales Videomaterial auf Anfrage von einem Internetanbieter oder -dienst herunterzuladen (Download) oder über einen Video-Stream direkt mit einer geeigneten Software anzusehen. Für den Video-Stream, den Empfang in Echtzeit, ist ein schneller Breitbandinternetzugang per Kabel oder DSL (mindestens 6.000 Kilobit pro Sekunde für optimale Bildqualität) erforderlich. Ein Internettarif mit unbegrenzten Datenvolumen (Datenflatrate) ist von Vorteil, da ein hoher Traffic entsteht.
Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet.
Weiterhin lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:
Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) ist eine verwandte Technik: Hierbei kann der Zeitpunkt nicht beliebig gewählt werden, sondern nur in festen Intervallen; man kann sich z.B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Kann der Zeitpunkt beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Wird statt eines Livestreams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Videos verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.
Für die Abrechnung stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Frei verfügbare Angebote für Spielfilme und Serien sind in Deutschland insbesondere Apple (iTunes), Videoload, Maxdome, sowie Videobuster.
Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: Prosieben, Sat 1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL 2, SuperRTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“ in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.[3] Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt müssen die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.[4] Am 18. März 2011 heißt es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal Maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.[5]
Eine Liste der Angebote (Auswahl):
Die deutschsprachigen Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:
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