Die Vielfliegerprogramme der großen Fluggesellschaften sollen die Kundenbindung verstärken, indem sie die häufige Nutzung derselben Gesellschaft mit Rabatten in Form von Freiflügen oder „Prämien“ belohnen. Betriebswirtschaftlich bezeichnet man diesen Vorgang als Lock-in-Effekt.
Bereits 1979 rief die Fluggesellschaft Texas International die erste derartige Aktion ins Leben[1]. Das Konzept des Vielfliegerprogramms wird jedoch meist dem ehemaligen Chef der American Airlines, Robert Crandall, zugeschrieben. Er fand Anfang der 1980er Jahre heraus, dass fünf Prozent seiner Kunden für 40 Prozent des Umsatzes sorgten. Am 1. Mai 1981 wurde das Programm AAdvantage eingeführt. Die Teilnehmer erhielten dann mit jedem Flug Meilen, die sie zunächst nur für Flüge der American Airlines, und später auch gegen andere Prämien einlösen konnten. Delta Air Lines (Skymiles), TWA (Aviators) und United Airlines (MileagePlus) folgten kurz darauf mit ähnlichen Programmen, British Airways (Executive Club) führte 1982 ein Vielfliegerprogramm ein. Miles & More, das Vielfliegerprogramm der Lufthansa, wurde am 1. Januar 1993 gestartet.
In Anlehnung an die Vielfliegerprogramme haben auch mehrere Bahngesellschaften ein Vielfahrerprogramm aufgelegt. Unter anderem sind dies:
In einer Railteam genannten Kooperation sollen diese oben genannten Vielfahrerprogramme untereinander kompatibel werden.
Daneben beteiligt sich die österreichische Privatbahn Westbahn am Miles & More Programm. Auch in den AIRail-Zügen der Deutsche Bahn AG können Miles & More - Meilen erworben werden.
Da auch bei Geschäftsreisen Punkte erworben werden, die dann allerdings personengebunden dem Reisenden und nicht dem Zahlenden zugute kommen, stellt die korrekte Abrechnung von Bonusmeilen eine gewisse Hürde dar. Kritiker sprechen schlicht von Bestechung, die dazu führt, dass nicht der günstigste Fluganbieter gewählt wird, sondern derjenige, der dem Reisenden die meisten Punkte anbietet. Viele Arbeitgeber legen im Arbeitsvertrag oder in einer Anordnung fest, dass die „Dienst-Meilen“ auch nur für Dienstreisen verwendet werden dürfen. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, kann er abgemahnt und sogar gekündigt werden. Mittlerweile hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil veröffentlicht.[2]
Andere Firmen verzichten jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers auf eine solche Regelung, und auch bei Freiberuflern, die für unterschiedliche Auftraggeber unterwegs sind, ist dies üblich. Manche Fluggesellschaften fordern aber, dass Prämien nur privat genutzt werden dürfen. Zu Rücktritten führte 2002 die sogenannte Bonusmeilen-Affäre, bei der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter der Grünen-Politiker Cem Özdemir sowie der Linken-Politiker Gregor Gysi, mit dienstlich angesammelten Bonuspunkten private Flugreisen durchführten.
In Deutschland können die Fluggesellschaften die Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen mit einem Pauschalsteuersatz von 2,25 % berechnen. Bemessungsgrundlage sind die insgesamt an inländische Kunden ausgeschütteten Prämien. Die Höhe des Steuersatzes berücksichtigt, dass ein Teil der Prämien keinen Arbeitslohn darstellt und ein anderer Teil wegen des Rabattfreibetrags steuerfrei wäre.
Ein Mileage run ist eine Flugreise mit dem Ziel, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Vielfliegermeilen zu sammeln.[3] Beweggründe hierfür sind das Sammeln von Bonusmeilen, um diese gegen Flug- und Sachprämien einzutauschen[4] sowie die (Wieder-)Erreichung eines Statuslevels.[5][6]
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