Volkmar Schöneburg (* 30. Juni 1958 in Potsdam) ist ein deutscher Politiker (PDS und Die Linke), Jurist und seit 2009 Minister der Justiz des Landes Brandenburg.
Nach dem Abitur 1977 leistete Schöneburg bis 1980 seinen Wehrdienst ab. Anschließend nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin auf, das er 1984 als Diplom-Jurist abschloss. Dort war er dann als Forschungsstudent beschäftigt. Am 14. Dezember 1987 wurde Schöneburg mit der Arbeit Kriminalwissenschaftliches Erbe der KPD 1919-1933 zum Dr. jur. promoviert. Im gleichen Jahr wechselte Schöneburg an das „Zentralinstitut für Philosophie“ der Akademie der Wissenschaften der DDR. 1991 kehrte Schöneburg an die Humboldt-Universität zurück und war dort später wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Detlef Krauß. 1996 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2002 arbeitete er als Anwalt in Potsdam. Unter anderem war er als Verteidiger im Prozess um die Ermordung von Marinus Schöberl tätig.[1]
Am 14. September 2006 wurde Schöneburg auf Vorschlag der Linkspartei.PDS als Nachfolger von Rosemarie Will zum Verfassungsrichter des Landes Brandenburg gewählt.[2]
Nach der Ernennung zum Justizminister legte Schöneburg sein Amt als Verfassungsrichter nieder.[3]
Schöneburg gehörte der SED an und ist Mitglied der Linkspartei.[4] In seiner Partei war er Vorsitzender der Bundesschiedskommission[5] sowie Mitglied der Historischen Kommission;[6] und gehört der Geschichtskommission des Berliner Landesverbands an.[7] Ferner ist er Mitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg.[8]
Am 6. November 2009 wurde Schöneburg zum Justizminister des Landes Brandenburg ernannt. Er ist damit seit 1967 deutschlandweit das erste Mitglied der ehemaligen SED in einem solchen Amt.[9] Seiner Berufung in die Regierung aus SPD und Die Linke (Kabinett Platzeck III) waren heftige Auseinandersetzungen um seine Person vorausgegangen. Vorgeworfen wurde ihm, in seinen Schriften die DDR-Diktatur verharmlost zu haben.[10] Schöneburg räumte eine „gewisse Polemik“ ein, hielt ansonsten aber an seinem Standpunkt fest.[11] Der damalige brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm nannte die Benennung Schöneburgs einen „Schlag ins Gesicht der Opfer der DDR“.[12] Kritik wurde nicht nur von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen[13] und Opferverbänden,[14] sondern auch aus den Reihen der SPD[15] und vom brandenburgischen Generalstaatsanwalt, Erardo Rautenberg, geäußert.[16] Die Linkspartei wies die Vorwürfe als Dreckskampagne zurück.[17]
Roland Jahn, Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde und Ulrike Poppe, die Brandenburger Stasi-Beauftragte, kritisierten im Mai 2011, dass das Justizministerium Brandenburgs unter Schöneburgs Führung auf eine Aufklärung der Stasi-Vergangenheit von Richtern verzichte.[18]
Schöneburg ist Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher und marxistischer Veröffentlichungen. Er beschäftigt sich vor allem mit rechtstheoretischen, rechtsgeschichtlichen und kriminalwissenschaftlichen Fragestellungen.
Schöneburg kritisiert die Mauerschützenprozesse, weil in ihnen die seiner Meinung nach Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit unterlaufen worden seien.[19] In diesen Verfahren hätte die Staatsanwaltschaft viel zu viel Verfolgungseifer an den Tag gelegt. Nach Schöneburgs Auffassung sei wegen der Tötungen an der Grenze eine strafrechtliche Verurteilung nur bei Exzesstaten (beispielsweise wegen des Niederschießens eines Flüchtlings, der sich schon ergeben hatte) möglich gewesen, weil der „ungesetzliche Grenzübertritt“ in der DDR strafbar gewesen sei.[20]
Ferner nimmt Schöneburg in seinen Schriften kritisch Stellung zur Strafrechtsgeschichte der DDR und zur Aufarbeitung des SED-Unrechts. So dient seiner Ansicht nach der für die DDR verwendete Begriff „Unrechtsstaat“ allein dazu, die DDR mit dem Dritten Reich gleichzusetzen.[21] Der Begriff Unrechtsstaat sei eine unwissenschaftliche, moralisierende Verdrängungsvokabel und eine Vulgärapostrophierung.[22] Im Zuge der Aufarbeitung des in der DDR begangenen Unrechts seien die konservativen Machtstrukturen der BRD, die zu verändern seien, der Kritik entzogen worden, die Bundesrepublik sei auf eine „Sonnenscheinversion“ zurecht geschnitten worden.[22] Er weist in der Auseinandersetzung um die Geschichte des Strafrechts in der DDR zudem darauf hin, dass es in der Bundesrepublik mehr Ermittlungsverfahren gegen "Verfassungsfeinde" gegeben habe als in der DDR, dort aber andererseits mehr Verurteilungen und höhere Strafen.[23]
Im Bereich des Strafrechts tritt Schöneburg gegen die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter ein, da sie das Schuldprinzip durchbreche. Stattdessen fordert er eine stärkere Therapierung während der Haft und bessere Nachbetreuungskonzepte für die Täter.[24]
Als Referent trat Schöneburg u. a. 1999 beim Insiderkomitee zur kritischen Aneignung der Geschichte des MfS auf, einem Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, das nach eigenen Angaben „eine möglichst objektive Bewertung der Tätigkeit der Staatssicherheit in der Geschichte der DDR“ erreichen will und in dessen Zeitschrift Schöneburg auch veröffentlichte.[25]
Schöneburg ist Sohn des DDR-Staatsrechtlers und ehemaligen brandenburgischen Verfassungsrichters Karl-Heinz Schöneburg[26] und Vater des in der Bundesliga kämpfenden Judokas Karl Schöneburg,[27] den er allein erzogen hat. Schöneburg ist geschieden.
Er ist Mitglied der Leibniz-Sozietät.[28] Außerdem ist er Vizepräsident des Brandenburgischen Judo-Verbands.[29] Er war Vorsitzender des Universitäts-Judo- und Kampfsportclubs Potsdam.[30]
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