Als Diplom-Volkswirt bzw. Diplom-Volkswirtin (Abkürzungen: Dipl.-Volksw. oder Dipl.-Vw.) werden Hochschulabsolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder Fachhochschulen bezeichnet, die eine volkswirtschaftliche Fachrichtung, als Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, abgeschlossen haben und deren jeweilige Studien- und Prüfungsordnung den akademischen Grad eines Diplom-Volkswirts bzw. einer Diplom-Volkswirtin vorsehen. Die sehr selten vorkommenden Fachhochschulabsolventen müssen diesen akademischen Grad mit dem Zusatz (FH) für Fachhochschule führen. Im Jahre 2005 gab es in Deutschland zirka 100.000 erwerbstätige Volkswirte.[1]
Diplom-Volkswirte bilden zusammen mit den Diplom-Kaufleuten und akademischen Betriebswirten, den Ökonomen sowie anderen wirtschaftswissenschaftlich orientierten Akademikern (z. B.: Wirtschaftspädagogen, -informatiker, -geografen, -ingenieure, -juristen, Ökonometriker, Statistiker) die Gruppe der Wirtschaftswissenschaftler.
An Universitäten – von denen der größte Teil der Volkswirte herstammt – liegt der Studienschwerpunkt im wissenschaftlichen Bereich. An Fachhochschulen werden diese wissenschaftlichen Erkenntnisse besonders praxisnahe vermittelt und angewandt aber auch weiterentwickelt.
Ein Volkswirtschaftsstudium an einer Universität setzt die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss voraus. An Fachhochschulen können auch Inhaber der Fachhochschulreife ihr Studium aufnehmen.
Die Regelstudienzeit beträgt acht bis zehn Semester. Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium dauert drei bis vier Semester, das Hauptstudium weitere vier bis sechs Semester. Laut Statistischem Bundesamt betrug die tatsächliche Studiendauer an Universitäten im Bereich Wirtschaftswissenschaften durchschnittlich elf Fachsemester im Prüfungsjahr 2002.
Das Grundstudium besteht aus verschiedenen, oftmals studienbegleitenden Fachprüfungen und ist an vielen Universitäten identisch mit dem Grundstudium der Diplom-Kaufleute sowie der Diplom-Handelslehrer.
Ein Beispiel für den Aufbau des Grundstudiums:
Das Hauptstudium besteht aus verschiedenen, oftmals studienbegleitenden Fachprüfungen und Ergänzungsfächern sowie der Diplomarbeit, welche mit Kreditpunkten (ECTS) gewichtet, die Abschlussnote ergeben.
Ein Beispiel für den Aufbau des Hauptstudiums:
Es können durchaus auch andere Pflichtfächer vorkommen, mehr oder keine Ergänzungsfächer verlangt werden und noch weitere mögliche Wahlpflichtfächer angeboten werden.
Das Grundstudium endet mit dem Vordiplom oder der Zwischenprüfung. Das Hauptstudium endet mit dem akademischen Grad Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt, welcher einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines einstufigen Studiengangs darstellt.
Ein gutes universitäres Diplom ist in der Regel Voraussetzung für eine Promotion in einem wirtschaftswissenschaftlichen Teilgebiet (z. B.: BWL, VWL, Wirtschaftspädagogik, Statistik, Ökonometrie, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsgeschichte). In Ausnahmefällen genügt auch ein sehr gutes FH-Diplom.
Diplom-Volkswirte nehmen leitende, planende, analysierende und beratende Aufgaben wahr bei
Außerdem können sie freiberuflich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Projektplaner tätig werden.
Das Diplom, zumindest das universitäre, ist mit dem Master vergleichbar (siehe Master).
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