Ein Elektrogerät ist im allgemeinen Sinn ein durch elektrische Energie betriebener Gebrauchsgegenstand für private oder gewerbliche Nutzung. Mit Hilfe von Elektrizität können damit eine oder mehrere Aufgaben erledigt werden. Die Geräte werden direkt vom Stromnetz mit Energie versorgt, sind als transportable Geräte mit Akkumulatoren ausgestattet oder haben Batterien.
Elektrogeräte sind elektrische Verbraucher.
Geräte für den Privathaushalt im engeren Sinne sind elektrische Haushaltsgeräte, die von überwiegend gewerblich genutzten Geräten bzw. Maschinen zu unterscheiden sind. Eine klare Grenzziehung ist jedoch zumindest bei einigen Produktgruppen, beispielsweise Heimwerkergeräten, schwer möglich. Auch privat genutzte Geräte für den Außenbereich (siehe Gartengerät) gehören nicht zu den Haushaltsgeräten.
Bei Geräten für die private Nutzung, besonders Haushaltsgeräten für den Küchenbereich, wird zwischen Großgeräten (etwa Kühlschrank) und Kleingeräten (etwa Toaster) unterschieden. Die Einteilung in Weiße Ware (Hausarbeit wie Kochen, Waschen), Braune Ware (Unterhaltungselektronik) und Rote Ware (Heizungen) ist in der Umgangssprache veraltet, findet sich jedoch noch in der Verkehrssprache des (Einzel-)Handels und gelegentlich in Statistiken.
Verschiedene Hersteller haben Fernbedienungstechniken für Elektrogeräte entwickelt, z.B. per Datenübertragung via Stromnetz (Powerline). Siemens bietet serve@Home an, Liebherr Net@home und von Miele gibt es Miele@home-Produkte. In der Schweiz findet man ZUG-Home von der V-Zug AG.
Die zugrundeliegende Technologie ist meist ein Standard wie Local Operating Network oder KNX (Nachfolger von EIB, BatiBus und EHS) oder auch Universal Plug and Play. Als Übertragungsmedium kommt je nach Anwendung und örtlichen Gegebenheiten alles von Datenkabeln, Stromleitungen und Glasfaser bis Funkverfahren in Betracht.
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