Werner Maihofer (* 20. Oktober 1918 in Konstanz; † 6. Oktober 2009[1] in Bad Homburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, insbesondere Strafrechtler und Rechtsphilosoph, sowie Politiker (FDP). Er war von 1972 bis 1974 Bundesminister für besondere Aufgaben und von 1974 bis 1978 Bundesminister des Innern.
In seiner Jugend war Maihofer Eisschnellläufer, 1936 gehörte er dem olympischen Kader an.[2] Nach dem Abitur an der damaligen Zeppelin-Oberrealschule, dem heutigen Konstanzer Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, im Jahre 1937 leistete er seinen Arbeits- und Wehrdienst und nahm dann bis 1945 als Soldat am Zweiten Weltkrieg teil.
Von 1946 bis 1950 absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und wurde 1950 mit der Arbeit Der Handlungsbegriff im Verbrechenssystem zum Dr. iur. promoviert. 1953 habilitierte er sich mit der Schrift Recht und Sein und wurde 1955 zum Professor in Saarbrücken berufen.
Maihofer lebte in Bad Homburg vor der Höhe und später in Überlingen am Bodensee. Er war Musikliebhaber und spielte Geige und Bratsche. Er wurde in Frankfurt am Main bestattet.[3]
Von 1955 bis 1969 hatte er als ordentlicher Professor den Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken inne. Von 1967 bis 1969 amtierte er als Rektor der Universität des Saarlandes. 1970 nahm er den Ruf der Universität Bielefeld auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechts- und Sozialphilosophie an. Von 1982 bis 1988 war er Präsident des Europäischen Hochschulinstituts in San Domenico di Fiesole (bei Florenz, Italien). An der Universität Konstanz hatte er darüber hinaus eine Honorarprofessur.[4]
Seit 1969 war Maihofer Mitglied der FDP. Als Vorsitzender der FDP-Programmkommission ab 1970 war er neben Karl-Hermann Flach und Walter Scheel einer der Väter der Freiburger Thesen. Von 1970 bis 1978 war er außerdem Mitglied im Präsidium der FDP. Maihofer war Mitglied der Programmkommission der FDP von 1994 bis 1996 und prägte das Wiesbadener Programm, das zweite Grundsatzprogramm der Partei. Von 1972 bis 1980 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Nach der Bundestagswahl 1972 wurde er am 15. Dezember 1972 als Bundesminister für besondere Aufgaben in die von Bundeskanzler Willy Brandt geführte Bundesregierung berufen. Nach dem Rücktritt von Willy Brandt und der Ernennung des bisherigen Amtsinhabers Hans-Dietrich Genscher zum Bundesminister des Auswärtigen wurde er in der nun von Helmut Schmidt geleiteten Bundesregierung am 16. Mai 1974 zum Bundesminister des Innern ernannt. In dieser Funktion war er in die Lauschaffäre Traube und andere illegale Aktivitäten des Bundesverfassungsschutzes verwickelt.[5] Am 6. Juni 1978 trat er von seinem Amt zurück; dabei wies er auf seine Verantwortung für eine Fahndungspanne bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer im so genannten Deutschen Herbst 1977 hin. Er kandidierte nicht wieder für den Bundestag. In seiner Amtszeit als Minister gehörte er drei Kabinetten (Brandt II, Schmidt I und Schmidt II) an.
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