Wilhelm Kahl (* 17. Juni 1849 in Kleinheubach; † 14. Mai 1932 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker (DVP).
Nach dem Abitur auf dem Gymnasium in Schweinfurt 1867, studierte Kahl, der evangelischen Glaubens war, Rechtswissenschaften in Erlangen und München. 1874 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert, später folgten noch eine theologische und eine medizinische Promotion. 1879 wurde er als Rechtsprofessor nach Rostock berufen. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit waren das Strafrecht und das Kirchenrecht. Über Erlangen (1883) und Bonn (1888) kam er 1895 als Professor an die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität (heutige Humboldt-Universität) in Berlin, wo er bis zu seiner Emeritierung 1921 lehrte. Im akademischen Jahr 1908/09 war er Rektor der Universität. Von 1891 bis 1915 war er Mitglied der altpreußischen Generalsynode, wo er die evangelische Vereinigung leitete. In einem Alternativentwurf zum Strafgesetzbuch mit anderen Strafrechtsprofessoren forderte er die Straflosigkeit der „einfachen Homosexualität“, also von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen unter volljährigen Männern.[1] Im Ersten Weltkrieg war er Delegierter der freiwilligen Krankenpflege.
Kahl war Präsident des 33. (1924 in Heidelberg), 34. (1926 in Köln) und 35. (1928 in Salzburg) Deutschen Juristentages. Er gehörte außerdem der Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung an, in der er sich (im Gegensatz zu vielen Medizinern) gegen eine Zwangssterilisierung von „erbkranken Verbrechern“ aussprach. Aber auch Versuchen am Menschen stand er skeptisch (wenn auch nicht gänzlich ablehnend) gegenüber. So argumentierte er im Strafrechtsausschuss zum § 263 StGB, der die Strafbarkeit ärztlicher Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen ausschloss: Der Kranke darf nicht zum Probierobjekt für gleichgültige, belanglose und unüberlegte Versuche herabsinken.
Nach ihm ist seit 1929 die Kahlstraße in Berlin-Wilmersdorf benannt. Im selben Jahr wurde ihm an seinem 80. Geburtstag der Adlerschild des Deutschen Reiches, die höchste Auszeichnung der Weimarer Republik verliehen.
Wilhelm Kahl gehörte seit 1874 der Nationalliberalen Partei an. 1918 beteiligte er sich an der Gründung der Deutschen Volkspartei, deren Ehrenvorsitzender er war.
Wilhelm Kahl gehörte 1919/20 der Weimarer Nationalversammlung an. Er war dort u.a. Vorsitzender des Strafrechtsausschusses. Anschließend war er bis zu seinem Tode Reichstagsabgeordneter. Als die Nationalversammlung am 12. Mai 1919 erstmals in Berlin, in der Neuen Aula der Universität, tagte, hielt Kahl in seiner Doppeleigenschaft als Abgeordneter und als Professor der Berliner Universität die Begrüßungsansprache.
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