Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalität besteht, greift das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität (s. nächsten Abschnitt) auf den Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zurück.[1] Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.
Relevante deutsche Strafvorschriften sind u. a. die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz.
Die wirtschaftliche Entwicklung seit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert und vor allem neu verfügbare Technologien haben zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten geführt. In der Literatur werden sie einerseits immer noch mit Wirtschaftskriminalität oder white collar crime bezeichnet, andererseits sind aber auch neue Termini wie unter anderem Finanzbetrug auszumachen.
Auch unautorisierte Spekulationen wie die Fälle Nick Leeson und Jérôme Kerviel gehören in die Kategorie Wirtschaftskriminalität.
Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010 des BKA wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 102.813 Wirtschaftsstraftaten registriert; das sind 1,5 % mehr als 2009. Obwohl der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle nur 1,7 % der Gesamtzahl der Straftaten betrug, machte der durch Wirtschaftskriminalität (ohne Computerkriminalität) verursachte Schaden 2010 mit rd. 4,66 Mrd. € - ein Plus von 36 % gegenüber 2009 - 55 % des 2010 durch Straftaten insgesamt verursachten Schadens aus (S. 19).
Dazu BKA-Präsident Ziercke: "Die polizeilichen Daten geben das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle."[3]
Hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Universität Halle-Wittenberg in einer frühere Studie die den Unternehmen entstandenen Gesamtschäden noch hochgerechnet: 2007 rd. 4,3 Mrd. € zuzüglich rd. 1,75 Mrd. € Managementkosten für die Kriminalitätsfolgen[4], so wird in den neueren Untersuchungen von 2009 und 2011 - wahrscheinlich aufgrund der Problematik (s. auch nächsten Absatz) auf derartige Hochrechnungen verzichtet.
Für den öffentlichen Sektor dagegen hat PwC eine Hochrechnung auf den Gesamtschaden vorgenommen. In der Studie 2010 heißt es wörtlich: "Wir gehen …selbst bei vorsichtiger Schätzung davon aus, dass die direkten finanziellen Schäden für die Verwaltung in Deutschland 2 Milliarden Euro jährlich deutlich übersteigen dürften."[5] Hierbei wurden allerdings als Basis der Berechnung nicht nur - wie sonst üblich und im Gegensatz zur Hochrechnung 2007 für die Privatwirtschaft - die gemeldeten Deliktfälle herangezogen, sondern zusätzlich die Verdachtsfälle als weitere Grundlage genommen, so dass das Dunkelfeld zweifach berücksichtigt wurde. Bei einer Hochrechnung auf das Dunkelfeld ist nur von den tatsächlich entdeckten Fällen auszugehen - Verdachtsfälle sind jedoch unentdeckte Taten. Daher dürfte die für die Behörden angesetzte Schadenssumme weitaus geringer sein, sich höchstens etwa auf die Hälfte von 2 Mrd. € belaufen.
Für privatwirtschaftliche Unternehmen wurden statt einer Hochrechnung auf den Gesamtschaden die durchschnittlichen Schäden pro Unternehmen berechnet. Danach sind den befragten Unternehmen 2011 finanzielle Schäden von durchschnittlich rd. 8,39 Mill. € (2009 rd. 5,57 Mill. €) entstanden, wozu noch durchschnittlich rd. 636.000 € Managementkosten kommen.[6]
Für den öffentlichen Sektor wurde 2010 von den befragten Verwaltungen der finanzielle Schaden in den letzten zwei Jahren im Durchschnitt auf rd. 164.000 € pro Behörde beziffert (Befragung von 500 Behörden).[7] Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Schadenssumme pro von Wirtschaftsdelikten betroffenen Unternehmen (2011) das 50-fache (Vergleich ohne Managementkosten).
Gemäß einer Umfrage der KPMG 2010 gaben 39 % der befragten Unternehmen (300 Unternehmen, davon 127 mittelständisch geprägt)[8] an, dass sie in den letzten drei Jahren von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen wurden. 2011 berichteten 52 % der in eine von PwC/Uni Halle-W. veranlassten Umfrage einbezogenen Unternehmen (830 Großunternehmen) von eindeutigen Wirtschaftsdelikten in den letzten zwei Jahren.[9] In der Studie zum öffentlichen Sektor heißt es, dass "jede zweite Verwaltung über … einen konkreten gravieren Fall (berichtete), durch den die Behörde selbst in den letzten zwei Jahren finanziell oder indirekt geschädigt wurde."[10]
"Die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten ('white-collar crime') unterliegt in den Vereinigten Staaten anderen Gesetzmäßigkeiten als in Deutschland. Dies hat mehrere Gründe. Erstens gibt es ein Unternehmenstrafrecht. Das Unternehmen macht sich demnach selbst strafbar. In Deutschland kann es nur wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Unterlassung der Aufsicht über Angestellte zu einem Bußgeld nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) verurteilt werden.
Zweitens ist die Ermittlungspraxis eine andere. Dabei spielen die Richtlinien des Justizministeriums in Washington eine gewichtige Rolle. Sie räumen den Behörden ein Ermessen ein, die Ermittlungen gegen oder sogar ohne Zahlung einer Geldbuße einzustellen oder die Anklagepunkte zu begrenzen ('plea bargain').
Relevante Faktoren sind: Die Schwere der Tat, die Verbreitung krimineller Handlungen im Unternehmen und dessen Beteiligung. Außerdem die Frage, ob es sich bisher rechtmäßig verhalten und ein Compliance-Programm zur Verhinderung von Straftaten eingerichtet hatte. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, inwieweit sich das Unternehmen lernbereit zeigt und Maßnahmen ergreift, um Verstöße künftig zu verhindern, und ob es alternative Sanktionsmöglichkeiten gibt. Und nicht zuletzt ist von Bedeutung, in welchem Umfang es während der Ermittlungen mit den Behörden kooperiert."[11]
Im Rahmen der Ermittlungen im bisher größten Betrugsfall seit der Insolvenz von Enron 2001 wurde im Dezember 2008 Bernard L. Madoff vom FBI verhaftet. Insgesamt geht es bei dem über Jahrzehnte durchgeführten Schneeballsystem um rund 50 Mrd. US-Dollar,[12] rund 38 Mrd. € (Stand Januar 2009). Der Börsenaufsicht SEC wurde vorgeworfen, Hinweise auf Unregelmäßigkeiten jahrelang ignoriert zu haben.[13] Am 16. Dezember 2008 räumte die SEC in einem offiziellen Statement Versäumnisse ein.[14]
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wirtschaftskriminalität aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |