Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) sind eine Einrichtung, die es dem einzelnen Bundestagsabgeordneten ermöglichen soll, sich unabhängig von der Sachkompetenz der Bundesministerien unparteiisch zu bestimmten Themen zu informieren. Sie sollen so den Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative verringern helfen. Sie bilden als Teil der Abteilung W (Wissenschaft und Außenbeziehungen) eine Unterabteilung der Verwaltung des Bundestages.
Die Wissenschaftlichen Dienste sind in elf Fachbereiche gegliedert, die den 22 Ausschüssen des Parlaments entsprechen; ein Fachbereich ist jeweils für mehrere Ausschüsse tätig. Die rund hundert Mitarbeiter haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
| FB | Sachgebiete |
|---|---|
| WD 1 | Geschichte, Zeitgeschichte und Politik[2] |
| WD 2 | Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe[3] |
| WD 3 | Verfassung und Verwaltung[4] |
| WD 4 | Haushalt und Finanzen[5] |
| WD 5 | Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus[6] |
| WD 6 | Arbeit und Soziales[7] |
| WD 7 | Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung[8] |
| WD 8 | Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[9] |
| WD 9 | Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend[10] |
| WD 10 | Kultur, Medien und Sport[11] |
| WD 11 | Europa[12] |
Aufträge an die Fachbereiche können sowohl von Abgeordneten als auch von Gremien des Deutschen Bundestages erteilt werden. Vorhandenes Material wird ggf. auf Anfrage auch der Bundesregierung, den Landesregierungen, Abgeordneten der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments sowie externen (wissenschaftlichen und sonstigen) Institutionen zur Verfügung gestellt.
Auf Gegenseitigkeit innerhalb des Europäischen Zentrums für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation und nachrangig werden auch Ersuchen anderer Parlamente aus dem Bereich der Europäischen Union, des Europarats sowie aus den Parlamenten Israels, Kanadas, Mexikos und der Vereinigten Staaten bearbeitet.
Der Wissenschaftliche Dienst erhält bis zu 4.300 Anfragen im Jahr. Die Anfragen gehen bei einer Hotline W genannten Stabsstelle ein, die zahlreiche Datenbanken abfragen und mehr als die Hälfte der Auskünfte direkt erteilen kann. Ansonsten klärt Hotline W die Zuständigkeit und leitet den Auftrag an den Fachbereich weiter. Werden Anfragen schriftlich beantwortet, kennen die Fachbereiche verschiedene Formen wie Ausarbeitungen, Sachstände, Dokumentationen und Fachbeiträge, die sich in Form und Umfang unterscheiden. Im Ausnahmefall werden Arbeiten auch an externe Wissenschaftler vergeben. Redenentwürfe werden nur für Mitglieder des Bundestagspräsidiums erstellt.
Die Wissenschaftlichen Dienste forschen in der Regel nicht selbst, sondern stellen den Stand der Forschung, Gesetzgebung und Rechtsprechung verständlich und übersichtlich dar. Die Arbeiten der WD sind der politischen Neutralität verpflichtet. Die Arbeit steht dem Auftraggeber in der Regel vier Wochen exklusiv zur Verfügung. Nach dieser Zeit konnen auch andere berechtigte Nutzer darauf zugreifen.
Abgeordnete dürfen die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen, zudem bedarf es für eine Weiternutzung einer ausdrücklichen Genehmigung.[13]
Die Wissenschaftlichen Dienste können auf die mit rund 1,1 Millionen Exemplaren drittgrößte Parlamentsbibliothek der Welt, die Bibliothek des Deutschen Bundestages, zurückgreifen. Daneben werten sie auch das Archiv des Deutschen Bundestages aus.
Weniger bekannte Aufgaben der Wissenschaftlichen Dienste sind die Vorbereitung dreier Preisvergaben, des Medienpreises des Deutschen Bundestages, des Wissenschaftspreises sowie des Deutsch-französischen Parlamentspreises. Auch die Dauerausstellung zum Parlamentarismus im Berliner Deutschen Dom Wege - Irrwege - Umwege wird von den Wissenschaftlichen Diensten (Fachbereich WD 1) fortentwickelt.
Die Wissenschaftlichen Dienste werden auch von sich aus tätig: Zu „Aktuellen Begriffen“ stellen sie zweiseitige Informationen zusammen, die allen Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Auf der Website gibt es auch Ausarbeitungen für die breite Öffentlichkeit.
Auf Anfrage der Abgeordneten Gitta Connemann erstellte der Wissenschaftliche Dienst 2009 zwei Studien mit dem Titel: Die Suche nach außerirdischen Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierbarer Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen (WD8-3000-1004/2009) und Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema "unidentifizierbare fliegende Objekte" (WD11-148/09). Die Ausarbeitungen befassen sich mit der möglichen Existenz extraterrestrischen Lebens, unidentifizierbare fliegende Objekte und eventuell stattfindender Untersuchungen darüber. Da die Ausarbeitungen nicht veröffentlicht worden waren, versuchte ein Kläger 2011 auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes vor dem Bundesgericht Berlin, Einsicht in die Studien zu bekommen.[14][15][16][17] Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschied in einem Urteil (VG 2 K 91.11) vom 1. Dezember 2011: "Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages".[18][19][20][21] Der Deutsche Bundestag hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.[22] Der Kläger reichte bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschwerde ein.[23][24]
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