Dienstag, 29. Mai 2012

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Wohnplatz

Ein Wohnplatz ist eine räumlich geschlossene, dauernd bewohnte Ansiedlung, die ein politisch unselbstständiger Teil einer Gemeinde ist.[1]

Mit dem Begriff Wohnplatz werden in Brandenburg Siedlungen und Siedlungsteile erfasst, die weder Ortsteile gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind noch als Gemeindeteil in der Hauptsatzung der Gemeinde benannt werden. Wohnplätze sind historisch gewachsen.[2]

Hierunter fallen nur die von einer Stadt oder Gemeinde abgesonderten Gemeindeteile, also Siedlungen mit eigenem Namen, die vom Hauptort räumlich getrennt sind und im Laufe der Geschichte schon immer zu dieser Gemeinde gehörten. Bei diesen Wohnplätzen unterscheidet man folgende Formen:

  • Dorf; geschlossene Ansammlung von Häusern und Höfen mit entsprechender Infrastruktur (Kirche, Gasthaus, Laden); das Dorf kann eine eigenständige politische Gemeinde sein oder Teil einer Gemeinde (bzw. Stadt) sein; zu einem Dorf können weitere Wohnplätze der nachfolgend genannten Formen gehören
  • Weiler; geschlossene Siedlung ohne wesentliche Infrastruktur, ein Weiler gehört in der Regel zu einem benachbarten Dorf oder Stadt
  • Siedlung im engeren Sinn: Planmäßig angelegte Gruppe von Häusern oder Höfen (z.B. Neubausiedlung, manchmal Kolonie genannt), in der Regel am Rande oder außerhalb eines Ortes und keine eigene Gemeinde.
  • Häusergruppe oder Hofansammlung; Siedlung, die nur aus wenigen Häusern oder Höfen besteht
    • Abbau, Ausbau; abseits eines Dorfes gelegener Wohnplatz mit Neusiedler- oder Aussiedlerhöfen; Bezeichnung aus Nord- und Ostdeutschland
    • Bauerschaft; Siedlung, die aus verstreut gelegenen Bauernhöfen besteht; Bezeichnung aus dem Münsterland und dem westlichen Niedersachsen
    • Zinken; verstreute Ansiedelung von Einzelhäusern; selten gebrauchter Begriff; Bezeichnung aus dem Schwarzwald
    • Hofschaft; selten gebrauchter Begriff; Bezeichnung aus dem Bergischen Land
    • Drubbel; selten gebrauchter Begriff; siedlungsgeografische Bezeichnung aus Nordwestdeutschland
    • Vorwerk; ausgelagerte Wohnplätze bei großen Gütern
  • Einöde; in Bayern gebräuchliche Bezeichnung für eine Siedlung mit ein oder zwei Wohngebäuden
  • Einzelhaus; alleinstehendes Haus (Mühle, Forsthaus) oder Hof (Einsiedlerhof), auch so genannte Aussiedlerhöfe

Einzelnachweise

  1. neuss.de: Die Bevölkerung in den Wohnplätzen der Stadt Neuss am 1. Januar 2008
  2. Definition des Begriffes Wohnplatz im Dienstleistungsportal der Landesverwaltung Brandenburg
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Diese Seite wurde zuletzt am 14. Februar 2012 um 19:15 Uhr geändert.

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