Ein Wrack (v. mittelniederdt.: wrack „herumtreibender Gegenstand“) ist ein durch Verfall oder Beschädigung unbrauchbar gewordenes Fahrzeug. Am häufigsten wird der Begriff im Zusammenhang mit gesunkenen Schiffen nach einem Schiffbruch oder, im Seekrieg, Versenkung oder Selbstversenkung verwendet. Für Gebäude und technische Anlagen wird der Begriff Ruine verwendet. Bei einer größeren Anzahl von Wracks spricht man im übertragenen Sinne von Schiffsfriedhöfen, Autofriedhöfen, Flugzeugfriedhöfen etc. In Österreich wird der Begriff auch für Autos verwendet, vergleichbar mit der Havarie.
Ein Schiffswrack, das nur teilweise versunken unter der Wasseroberfläche in der Nähe von Untiefen treibt, gilt als große Gefahr für die Schifffahrtswege. Für Schiffswracks, die älter als 100 Jahre sind, gilt die von der UNESCO-Generalkonferenz im November 2001 verabschiedete Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser. Sie tritt dann in Kraft, wenn 20 Staaten sie ratifiziert haben [1].
Eine besondere Art der Selbstversenkung stellen die Blockschiffe im Seekrieg dar. Dabei wurden eigene ausgemusterte Schiffe vor feindlichen Hafeneinfahrten versenkt, um diese zu blockieren.
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