| Youporn | |
|---|---|
| www.youporn.com | |
| Beschreibung | Seite mit pornografischem Inhalt |
| Registrierung | optional |
| Eigentümer | unbekannt |
| Urheber | Einzelne angemeldete oder nicht angemeldete |
| Erschienen | 2006 |
YouPorn ist eine Internetplattform zum kostenfreien Austausch pornografischer Videos, die seit August 2006 online ist.
Vorbild des Formats ist die populäre Seite YouTube. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Porn 2.0, angelehnt an den Begriff Web 2.0. Nach Angaben des Dienstes Alexa Internet ist YouPorn mittlerweile auf Rang 50 der am häufigsten abgerufenen Websites weltweit. In Deutschland belegt YouPorn Rang 24.[1]
YouPorn ermöglicht es Besuchern der Website, Videos ohne Registrierung hochzuladen, die nach redaktioneller Überprüfung und Konvertierung in das Flash-Format innerhalb von ein bis zwei Tagen freigeschaltet werden. Die Seite kann auf Stichwörter durchsucht werden. Die freigeschalteten Videos enthalten Ausschnitte aus kommerziellen Pornofilmen, Werbespots für pornografische Websites und Amateurvideos. Des Weiteren betreibt YouPorn eine Premiumseite, auf der unter anderem mehr als 7000 Porno-DVDs abrufbar sind.[2] Diese Mitgliedschaft ist kostenpflichtig.
Neben dem Videoangebot unterhält YouPorn Chaträume, Cam-Chat-Shows und einen Online-Dating-Service. YouPorn ist kostenlos und wird teilweise durch Bannerwerbung finanziert.
Seit Mitte 2008 steht auch eine mobile Version für Mobiltelefone zur Verfügung. Handybrowser leiten automatisch auf die mobile Seite weiter. Es werden speziell für Handys optimierte Videos mit einer Länge von zirka einer Minute und 30 Sekunden angeboten.
Die Betreiber von YouPorn sind anonym; verschiedene Berichte deuten aber auf einen Sitz des Unternehmens in Kalifornien[3] oder Deutschland hin.[4]
Im Dezember 2005 wurde die Domain youporn.com von einer Firma in Kalifornien registriert.[3] Auf der Seite selber ist lediglich eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit zu den Betreibern hinterlegt. Da die Seite aus Kalifornien betrieben wird, gilt kalifornisches Recht, welches im Gegensatz zum deutschen Recht die Offenlegung der Daten nicht fordert.[5]
Im Oktober 2007 berichtete Vivid Entertainment, dass sich im Mai des Jahres ein Stephen Paul Jones an das Unternehmen gewandt habe und behauptete, er besäße YouPorn zusammen mit Zach Hong, einem Malaysier, der in Australien lebt. Seine Anteile wolle er für 20 Millionen US-Dollar verkaufen. Später nahm Jones seine Behauptung zurück und gab stattdessen an, dass YouPorn von einem Deutschen gegründet wurde und geführt werde.[6]
Im Oktober 2008 kritisierte das NZZ Folio diese Berichte und gab als Ergebnis ihrer Recherchen an:
„Unklar ist weiterhin, wer wirklich hinter Youporn steht. Besitzerin der Internetdomain ist gemäß World Intellectual Property Organisation eine ‚Midstream Media International NV‘ mit Sitz in Curaçao auf den niederländischen Antillen. Juristisch vertreten wird die Firma von ‚Jeffrey Parker and Company‘ in London. Gehostet wird die Internetseite nach Angaben des Bundesamts für Polizei, das die Entwicklung der Gratispornoanbieter im Internet genau beobachtet, auf Servern in den USA. […] Gut möglich, dass der Porno-Tycoon Steve Hirsch selbst an Youporn beteiligt ist und die ‚Portfolio‘-Story nur eine geschickte PR-Aktion war, zur Untermauerung der ‚Amateur‘-Legende und zum Erregen von Aufmerksamkeit – im unendlichen Datenmeer ein wichtiger Marktfaktor.“
– Lukas Egli: Jeder ein Pornostar. In: NZZ Folio, Nr. 10/2008.[7]
Forscher der University of California dokumentierten 2010 in einer Studie, dass unter anderem die Betreiber von Youporn mit sogenanntem „History Hijacking“ das Surfverhalten ihrer Nutzer ausspionieren. Ebenso könne von Dritten durch History Stealing Benutzerinformationen gesammelt werden.[8] Daraufhin wurde gegen Midstream Media bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eine Klage aufgrund Computerspionage und unlauteren Wettbewerbes eingereicht.[9]
Seit April 2007 wird YouPorn durch die deutsche Version von Google nicht mehr indiziert.[10] Zwischen dem 11. und 17. September 2007 sperrte der deutsche Internetzugangsanbieter Arcor den Zugriff auf diese und zwei weitere Websites mit frei zugänglichem pornografischem Material für alle seine 2,4 Millionen Kunden sogar vollständig. Nach Auskunft Arcors erfolgte die Sperrung freiwillig auf die Aufforderung eines Anbieters kostenpflichtigen pornografischen Materials mit der Begründung, die betroffenen Seiten verstießen gegen deutsches Recht zum Jugendmedienschutz, indem sie einen Zugang ohne Altersnachweis ermöglichten.[11][12]
Die Sperrung wurde wieder aufgehoben, nachdem klar wurde, dass durch die Sperrung der IP-Adressen der gesperrten Seiten auch viele weitere Angebote ohne pornografische Inhalte betroffen waren.[13]
Am 19. Oktober 2007 erwirkte die Kirchberg Logistik GmbH (welche selbst eine Website mit pornografischen Inhalten betreibt, z. B. Erotikfilme zum Download anbietet) vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, nach der Arcor den Zugang zu der Website blockieren muss, wobei Arcor diese Sperre mittels DNS-Manipulation realisiert.[14] Daraufhin erfolgten Abmahnungen gegen 19 weitere deutsche Internetdienstanbieter, die diese jedoch nicht zu Zugangssperrungen bewegten, und es wurden einstweilige Verfügungen gegen die Freenet-Tochter KielNET und Tele2 beantragt, um diese Provider wie schon zuvor Arcor zur Implementierung einer Zugangssperre zu zwingen.[15] Am 23. November 2007 lehnte das Landgericht Kiel die von Kirchberg Logistik beantragte einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, die Bereitstellung eines Internetzugangs sei inhaltsneutral und KielNET sei demnach nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich.[16] Arcor entschied am Tag zuvor, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung rechtlich vorzugehen, da man nicht als einziger Provider zur Sperrung verpflichtet sein wolle.[17] Am 12. Dezember 2007 wies auch das Landgericht Düsseldorf den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Tele2 zurück und verneinte eine Verkehrssicherungspflicht von Internetzugangsanbietern.[18] Im weiteren Verlauf verweigerten die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine von ueber18.de-Geschäftsführer Tobias Huch[19] als Protest gegen die Sperrungsverfügung der sechsten Zivilkammer und deren Auswirkungen auf die Rezipientenfreiheit beantragte einstweilige Verfügung gegen Arcor, die Arcor zur Sperrung der Suchmaschine Google verpflichten sollte, weil auch Google wie YouPorn den Zugriff auf eine Vielzahl von pornografischen Inhalten ohne ausreichende Altersverifikation ermögliche.[20] Am 8. Februar 2008 folgte die 12. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts der Argumentation des Oberlandesgerichts und hob im Hauptsacheverfahren die gegen Arcor erwirkte Sperrungsverfügung wieder auf, woraufhin Arcor die installierte DNS-Sperre von YouPorn entfernte.[21]
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel YouPorn aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |