Dienstag, 29. Mai 2012

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Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) registriert und beobachtet bundesweit Fußball-Gewalttäter im Rahmen der Datei „Gewalttäter Sport“. Die ZIS steht mit anderen Ländern über den internationalen Datenaustausch in Verbindung, um Einlass von Hooligans in Stadien zu verhindern. Sie wird durch die Polizei Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW, Abteilung 4) unterhalten und hat ihren Sitz in Duisburg.[1]

1991 beschloss die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Vereinheitlichung der Bemühungen der jeweiligen Landesinformationsstellen Sporteinsätze (LIS). Weil Nordrhein-Westfalen die meisten Bundesligavereine stellte, wurde die ZIS 1992 beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf als Dezernat 43 zugeordnet. Aufgrund der am 1. Juli 2007 wirksam gewordenen Neufassung des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NW) und der damit einhergehenden Umorganisation bzw. Schaffung der insgesamt drei Landesoberbehörden ist die ZIS nunmehr als Teildezernat 41.3 dem neuen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) angegliedert. Die Zentrale Informationsstelle arbeitet eng zusammen mit den jeweiligen Landesinformationsstellen und szenekundigen Beamten, um umfassende Lagebilder zu erstellen.

In der seit 1994 geführten Datei „Gewalttäter Sport“ sind 13 032 Personen erfasst (Stand: 9. März 2012[2]) - auf Basis von Polizeien der Länder wie des Bundes sowie von aus dem Ausland vermittelten Daten. Die Eintragung erfolgt nach dem Tatortprinzip. Somit ist die jeweils eintragende Dienststelle für die weitere Pflege in Form von Aktualisierung und Löschung des Datensatzes zuständig und verantwortlich.

Am 22. Mai 2008 stellte das Verwaltungsgericht Hannover fest, dass es für eine Eintragung in die Datei „Gewalttäter Sport“ an einer Rechtsgrundlage fehle.[3] Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil dem Grund nach.[4] Das Verwaltungsgericht Karlsruhe beurteilte in drei Verfahren im April 2010 die Datei ebenfalls als rechtswidrig.[5] Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile in der Revision jedoch verworfen, da das Bundesinnenministerium die entsprechende Verordnung zum Zeitpunkt der Entscheidung nachgereicht hat.[6]

Eintragungen

Es werden die Daten von Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder die aus den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt worden sind:

Darüber hinaus werden unter bestimmten Umständen auch Eintragungen vorgenommen bei

Konsequenzen einer Eintragung

Ein Eintrag in die Datei kann ein bundesweites Stadionverbot von Seiten des DFB, Passbeschränkungen oder die Untersagung der Ausreise für die betreffende Person nach sich ziehen. Der Fußballbund und Sportvereine haben jedoch keinen Zugriff auf die Datei „Gewalttäter Sport“.

Kategorien

Die Eintragungen in das Register erfolgen in Kategorien:

  • Kategorie A („A-Fan“): der friedliche Fan
  • Kategorie B („B-Fan“): der gewaltbereite/-geneigte Fan
  • Kategorie C („C-Fan“): der gewaltsuchende Fan

Ultragruppierungen mit choreographischen Inszenierungen fallen in der Regel in die Kategorie B. Das beliebte Abbrennen pyrotechnischer Artikel führt - in Verbindung mit der jeweiligen Stadionordnung - als Verstoß gegen das Sprengstoff-/Waffengesetz zu Ermittlungsverfahren und somit zum Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport.

Diese Datei wird von vielen aktiven Fans als Mittel der Repression angesehen, da auch Personen in der „Gewalttäter Sport“ eingetragen sind, die „nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren“ und sich an den Ausschreitungen nicht selbst aktiv beteiligt haben, jedoch unter dem Straftatbestand des Landfriedensbruchs registriert wurden.

Problematisch ist die Zeitdauer der Ermittlungen von teilweise mehreren Jahren und die in dieser Zwischenzeit aufgrund des nicht gelöschten Eintrags verbundenen Konsequenzen (Stadionverbote, Ausreiseverbote etc.)

Jahresberichte

In jährlichen Berichten stellt die ZIS die von ihr ermittelten Zahlen vor.[7]

Die geschätzten Angaben der Polizeibehörden der Saison 2007/2008 über Personen der Kategorie B (bei Gelegenheit gewaltgeneigt) und der Kategorie C (zur Gewalt entschlossen) in den Anhängerschaften der 1. und 2. Bundesliga summieren sich auf ca. 8055 Personen (Vorjahr ca. 8400).

Übersicht
Liga Kat. B Kat. C Summe
Bundesliga 4 085 1 450 5 535
2. Bundesliga 1 785 735 2 520
Summe 5 870 2 185 8 055

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, aufgerufen 200-09-04
  2. Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage bzgl. der Verbunddatei "Gewalttäter Sport", Drucksache 17/8714, aufgerufen 4. April 2012
  3. Pressemitteilung des VG Hannover zu Az. 10 A 2412/07.
  4. Urteil des OVG Lüneburg vom 16. Dezember 2008, Az. 11 LC 229/0, Volltext.
  5. Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 27. April 2010.
  6. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010, Az. 6 C 5.09, Volltext.
  7. Jahresbericht 2007/08

Weblinks

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Diese Seite wurde zuletzt am 23. Mai 2012 um 16:23 Uhr geändert.

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