Zugriffskontrolle (engl. access control) bezeichnet die Überwachung des Zugriffs auf bestimmte Ressourcen. Im Konkreten entscheidet die Zugriffskontrolle, ob der Zugang zu einer bestimmten Ressource gewährt oder verwehrt wird. Das Ziel der Zugriffskontrolle ist die Sicherstellung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen.
Eine der wichtigsten Grundlagen der Informationssicherheit ist die Art und Weise wie auf Ressourcen zugegriffen werden kann und wie diese Ressourcen durch die Zugriffsmechanismen geschützt werden. Somit handelt es sich bei der Zugriffskontrolle nicht nur um technische Hilfsmittel.
Die Aufteilung dieser drei Gebiete wird als komplementär angesehen, das heißt, dass sich die Gebiete durch ein Schichtenmodell beschreiben lassen, wobei sich die einzelnen Schichten komplementär ergänzen.
Die administrativen Kontrollen stehen zuoberst in der Hierarchie. Sie beschreiben, wie eine Organisation mit dem Zugriff auf ihre Informationen umgehen will. Aspekte der Zugriffkontrolle auf dieser Ebene sind:
Sicherheitsvorschriften und Prozeduren
Ein weiterer Aspekt ist die Zugriffskontrolle für die Mitarbeiter
Die Kontrollstruktur einer Organisation
Die Testbarkeit der Zugriffskontrollen
Bei der physikalischen Zugriffskontrolle handelt es sich um Zugriffskontrollen, welche durch physikalische Maßnahmen eingefordert werden können. Darunter versteht man die Zugriffskontrolle wie:
Die physikalische Aufteilung eines Netzwerkes kann auch zur physikalischen Zugriffskontrolle gerechnet werden, da eine physikalisch räumliche Teilung eines Netzwerkes erfolgt und so der Zugang zum Netzwerk geschützt wird. Wenn das Backup eines Systems in einem brandsicheren Tresor verwahrt wird, handelt es sich auch um eine physikalische Kontrolle, nämlich um den Zugriffschutz vor Feuer und Diebstahl.
Bei dem Gebiet der technischen Zugriffskontrolle, manchmal auch logische Zugriffkontrolle genannt, handelt es sich um die Restriktion des Zugriffes durch Software und Hardware. Dabei handelt es sich um Komponenten von Betriebssystemen, Software Applikationen, Netzwerkgeräte oder Protokolle.
Dies geschieht mittels Autorisierung und Vergabe von Zugriffsrechten. Die Kontrolle wird normalerweise über Passworte, die Gewährung von Privilegien oder das Bereitstellen von Attributen erreicht (vgl. Dateiattribute). Es müssen dazu drei Fragen beantwortet werden:
Technisch wurden diverse Zugriffsmodelle implementiert. Es ist anzumerken, dass die Modelle auch für organisatorische sowie physikalische Zugriffskontrolle verwendet werden können.
Die zur Zugriffskontrolle notwendigen Informationen könnten in einer Zugriffsmatrix abgelegt sein. Zugriffsmatrizen sind jedoch für eine Implementierung ungeeignet, da sie sehr groß sind und i.a. dünn besetzt sind. Eine Alternative könnte eine Tripelliste sein, bei der es für jedes vergebene Recht eines Benutzers auf ein Objekt einen Eintrag gibt.
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