Wirtschaft



  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
17.09.2007
 

Mediaplayer-Urteil

EU-Kommission jubelt über Microsoft-Schlappe

Genugtuung in den EU-Behörden: Ein europäisches Gericht hat die Rekord-Kartellstrafe gegen Microsoft bestätigt - und damit indirekt auch die Brüsseler Wettbewerbspolitik. Microsoft-Konkurrenten freuen sich über das Urteil. Ein Verband kleinerer Softwarehersteller ist jedoch entsetzt.

Luxemburg – Vor allem Neelie Kroes dürfte heute bester Laune sein. Die EU-Wettbewerbskommissarin schlägt sich schon seit Jahren mit den Managern von Microsoft Chart zeigen herum. Sie setzte immer neue Deadlines für die Freigabe von Informationen und bekam doch immer wieder nur Berichte vorgelegt, die ihren Ansprüchen nicht im Geringsten genügten. Nun hat ein EU-Gericht das im Laufe der Auseinandersetzung verhängte Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro bestätigt. "Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung der Kommission bestätigt, die dazu dient, den Verbrauchern auf dem Software-Markt eine größere Auswahl zu verschaffen", erklärte Kroes danach enthusiastisch.

Thomas Vinje, Vertreter des European Committee for Interoperable Systems (ECIS): "Dieses Urteil schafft Prinzipien"
Zur Großansicht
REUTERS

Thomas Vinje, Vertreter des European Committee for Interoperable Systems (ECIS): "Dieses Urteil schafft Prinzipien"

Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ließ sich nicht lange um einen Kommentar bitten. "Das Urteil bestätigt die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik der Kommission", erklärte er in einer Pressemitteilung. "Diese Politik schützt die Interessen der europäischen Verbraucher und gewährleistet einen fairen Wettbewerb."

In seinem Urteil folgt das Europäische Gericht erster Instanz der Argumentation der Brüsseler Wettbewerbshüter, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Neben der Rekordstrafe gegen den US-Konzern bestätigte die Große Kammer unter Gerichtspräsident Bo Vesterdorf auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen.

Die Kommission hatte Microsoft im Jahr 2004 verpflichtet, seinen Konkurrenten technische Informationen über sein Betriebssystem Windows zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollte den Wettbewerbern ermöglicht werden, ihre Software-Produkte mit der auf über 90 Prozent aller PCs weltweit installierten Windows-Plattform kompatibel zu machen. Das Gericht erklärte, ohne die Bereitstellung solcher Informationen bestehe die Gefahr, "dass die Konkurrenten nach und nach vom Markt verschwinden".

Die Luxemburger Richter erklärten auch eine zweite Auflage für gerechtfertigt, nach der Microsoft Computer-Herstellern die Möglichkeit geben muss, das Betriebssystem Windows ohne die Musik- und Video-Abspielsoftware Media Player zu erwerben. Die Verknüpfung des Media Player mit Windows verschaffe Microsoft "einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts". Deswegen sei die Forderung der Kommission, Microsoft müsse neben dem Paket auch eine Windows-Version ohne den Media Player anbieten, rechtmäßig.

Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem einzigen Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage.

"Verkehrsregeln, die gut für den Verbraucher sind"

Naturgemäß jubelte nicht nur die EU-Kommission über das Urteil. Auch Microsoft-Konkurrenten zeigten sich erleichtert. "Dieses Urteil schafft Prinzipien für das Verhalten von Firmen in einer Reihe von Fällen und in einer Reihe von Märkten", sagte Thomas Vinje, Prozessvertreter des European Committee for Interoperable Systems (ECIS): Dies seien "Verkehrsregeln, die gut für den europäischen Verbraucher sind." Der Organisation gehören unter anderem Adobe Chart zeigen, IBM Chart zeigen, und Sun Microsystems Chart zeigen an.

Ein Verband kleiner und mittelständischer US-Softwarehersteller dagegen kann dem Urteil nichts Positives abgewinnen. "Unsere Mitglieder sind sehr besorgt über die Auswirkungen dieses Falles für den Schutz geistigen Eigentums", sagte Jonathan Zuck, Präsident der Association for Competitive Technology (ACT). "Dies ist ein sehr schlimmer Präzedenzfall für mögliche Investitionen von kleineren Unternehmen in Europa."

Der federführende Microsoft-Anwalt Brad Smith versuchte in einer ersten Reaktion, dem Urteil Positives abzugewinnen. Jetzt könne man wieder mit der EU verhandeln, ohne dass man auf ein schwebendes Verfahren Rücksicht nehmen müsse, sagte er. Ob der Software-Konzern Einspruch gegen das Urteil einlegen werde, sei noch nicht entschieden. "Dazu müssen wir erst die genaue Urteilsbegründung analysieren."

ase/AP/dpa/Reuters

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 322 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
18.01.2008 von cockney:

Nein, ich glaube nicht das wir was falsch machen. Die ISPs die mir bekannt sind verfahren aehnlich (alle 1-2 Monate reboot), einfach um auszuschliessen dass was in die Hose geht. Generell halte ich 4 Prozessoren und 4 - 6 GB an [...] mehr...

18.01.2008 von Boïndil:

Das weiss ich aus meiner Arbeit. Es ist aber lustig, wie eine Sprache von MS proprietär ist, während bei PHP alles in Ordnung ist. Zugegeben, PHP läuft auf einem Windows Server besser, als vormalig ASP und aktuell .NET auf [...] mehr...

17.01.2008 von Boïndil:

Ich sehe es so: wenn ein Server wegen einem GUI ins Rotieren kommt, soll man ihn wegschmeissen. Ein Webserver muss nun mal Power haben, wenn einige Webs darauf sind, die Shops und CMS laufen haben. Ich halte das Argument für [...] mehr...

17.01.2008 von cockney:

Nun ja, ich weiss natuerlich dass das eine auf dem anderen geht, und umgekehrt. Aber sobald einschraenkungen da sind, ist das ganze schon wieder Fummelei, und Arbeit fuer die Admins. Es geht um die ganze Systemperformanz. [...] mehr...

17.01.2008 von Boïndil:

Ja gut, und PHP kann ich nicht auf Windows betreiben. Natürlich falsch: PHP läuft auf Windows und .NET auf Linux, wenn auch beides je eingeschränkt. Und was heisst proprietär? Jede Software/Sprache ist irgendwie proprietär. Und [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft

© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Vote

Wie Wahl des Players

Welchen Player benutzen Sie?

Die Abstimmung ist beendet. Klicken Sie hier, um das Ergebnis zu sehen.


Mehr auf SPIEGEL ONLINE






TOP



TOP