Wirtschaft



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03.01.2002
 

Neues Urteil

C&A muss auch erweiterte Rabattaktion stoppen

Das Modehaus C&A muss auch seine erweiterte Rabattaktion stoppen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte nach eigenen Angaben dem Unternehmen am Freitag einen Preisnachlass von 20 Prozent, den es noch bis Samstag auf sämtliche Produkte gewähren wollte.

C&A-Filiale: Wenn alle Prozente bekommen, wird keiner bevorzugt
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DDP

C&A-Filiale: Wenn alle Prozente bekommen, wird keiner bevorzugt

Düsseldorf - Weiterhin droht das Gericht C&A für jeden Fall der Zuwiderhandlung an, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. Die Richter entsprachen damit erneut einem Antrag des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Bereits am Donnerstag hatte das Gericht C&A verboten, den Rabatt bei Kartenzahlung zu gewähren.

Zuvor hatte der Bekleidungsfilialist am Freitagmorgen sein Rabattangebot ungeachtet der Einstweiligen Verfügung der Düsseldorfer Richter vom Vortag sogar noch ausgeweitet. C&A-Sprecher Thorsten Rolfes kündigte an, der bisher auf Kartenzahler beschränkte 20-prozentige Rabatt auf alle Einkäufe werde ab sofort allen Kunden gewährt - auch Barzahlern.

"Wir können die bisherige Aktion nicht fortsetzten. Stattdessen gewährt C&A jedem Kunden ab sofort einen individuellen 20-prozentigen Rabatt - unabhängig, ob er mit Karte oder bar zahlt", sagte Rolfes. Dies sei eine völlig neue Aktion, die deshalb auch nicht von der Einstweiligen Verfügung betroffen sei, meinte der Sprecher. Das Unternehmen habe seine Entscheidung im Interesse der Kunden getroffen. Es gehe darum, Klarheit zu schaffen. Denn der Konzern habe bereits zahlreiche Anrufe verunsicherter Kunden erhalten.

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, die bereits die erste Verfügung erreicht hatte, wertete das Vorgehen des Konzerns dagegen als einen Verstoß gegen den Gerichtsentscheid vom Vortag und beantragte, ein Ordnungsgeld gegen den Konzern zu verhängen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Vereins, Hans-Frieder Schönheit, sagte, notwendig sei eine empfindliche Strafe, um ähnlichen Versuchen in Zukunft vorzubeugen. Die Summe von 250.000 Euro könne dabei nicht die Obergrenze sein. Denkbar sei etwa ein Ordnungsgeld pro Tag und Filiale.

Parallel dazu hatte der Verband auch eine Einstweilige Verfügung gegen die neue Rabattpraxis bei C&A beantragt und von den Richtern auch erhalten. Das Gericht wertete die neue Offerte des Bekleidungsunternehmens als ebenso wettbewerbswidrig wie das vorangegangene Rabattangebot. Über ein Ordnungsgeld will das Gericht nach Anhörung der Firma C&A entscheiden.

Die Verbraucher-Initiative bezeichnete das Urteil als "für den Verbraucher nicht nachvollziehbar". Mehr Wettbewerb um den Kunden sichere dauerhafte Marktanteile, nicht Urteile und Ordnungsgelder, die man seinen Mitbewerber ans Bein binde, teilte der Verband mit. Unabhängig vom konkreten Einzelfall müsse die geltende Rechtslage in Deutschland überprüft werden, hieß es.

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