Wirtschaft



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18.02.2002
 

Abmahnung

Telekom und Bahn "Abzocke" vorgeworfen

Verbraucherschützer haben Telekom und Bahn wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt. Die neue Fahrplan-Auskunft der Unternehmen sei völlig überteuert - und auf den Werbeplakaten würden die wahren Kosten verschleiert.

Reparaturbedürftig: Die Bahnauskunft ist zehnmal teurer als nötig, wenn man sich von der Telekom-Auskunft durchstellen lässt
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DPA

Reparaturbedürftig: Die Bahnauskunft ist zehnmal teurer als nötig, wenn man sich von der Telekom-Auskunft durchstellen lässt

Berlin - Auf riesigen Plakatwänden, vor allem in Bahnhöfen, stehen seit einigen Wochen Slogans wie "Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft" und "Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft". So werben Bahn und Telekom dafür, sich über die Telekom-Auskunft 11833 direkt zur Fahrplan-Auskunft der Bahn weiterverbinden zu lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Fahrgastverband Pro Bahn kritisieren, dass die Gebühren fast zehnmal so hoch seien wie bei der direkten Anwahl der Bahn. Dies werde auf den Werbeplakaten nicht kenntlich gemacht.

"Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen", sagte der Rechtsexperte des vzbv, Thorsten Kasper. In den vergangenen Wochen seien wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen.

Nach Angaben der Verbraucherschützer werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn-Auskunft die höheren Gesprächsgebühren der Telekom-Auskunft berechnet, nämlich 0,99 Euro pro Minute. Bei einer Direktwahl der Bahnauskunft würden nur 0,121 Euro pro Minute berechnet.

Ein Telekom-Sprecher wies in Bonn die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Vor der Weitervermittlung werde der Anrufer bei der Telekom-Auskunft ausdrücklich auf den Preis von 99 Cent pro Minute hingewiesen. Allerdings wird der Vergleichswert für die normale Anwahl auf dem Plakat nicht erwähnt.

Die Bahn garantiere aber, dass vermittelte Kunden an eventuellen Warteschleifen bei der Fahrplanauskunft vorbeigeleitet und bevorzugt bedient würden, so der Telekom-Sprecher weiter. "Ob ein Kunde bereit ist, den Preis zu zahlen, entscheidet er schließlich selbst". Nach Angabe der abmahnenden Verbände haben Telekom und Bahn nun bis zum 25. Februar 2002 Zeit, die beanstandete Werbung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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